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E2C Vermögensverwaltung GmbH

E2C Vermögensverwaltung GmbH

Ansprechpartner: Thomas Lorenzen, Geschäftsführer der E2C Vermögensverwaltung GmbH E2C Vermögensverwaltung GmbH Kronsberg 22 24161 Kiel-Altenholz Tel.: +49 431 88 80 541 0 Fax: +49 431 88 80 541 10 www.e2c.de E-Mail: info@e2c.de

Über das Unternehmen

Über E2C:
Die E2C Vermögensverwaltung GmbH zeichnet eine finanzielle und gesellschaftliche Unabhängigkeit aus - sie ist inhabergeführt. Somit ist eine objektive, transparente und nachhaltige Verwaltung der Vermögenswerte gewährleistet. Das Mandat ist jederzeit kündbar, Kickbacks und Zuwendungen werden entweder vermieden oder aber transparent offengelegt. Somit kann eine wertfreie Zusammensetzung der Portfolios gewährleisten. Desweiteren hat die E2C Vermögensverwaltung GmbH keinen Zugriff auf die Vermögenswerte und unterliegt den strengen Aufsichten und Richtlinien des Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetzes.

Die E2C Vermögensverwaltung GmbH ist ein zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut gem. §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a, 2 und 3 KWG
[Anlagevermittlung, Anlageberatung, Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung]

Aktuelle Pressemitteilungen von E2C Vermögensverwaltung GmbH
Verbraucherschutz im Finanzmarkt: Rückblick 2012 und ein Ausblick auf 2013
E2C Vermögensverwaltung GmbH

Verbraucherschutz im Finanzmarkt: Rückblick 2012 und ein Ausblick auf 2013

Das Jahr 2012 wurde durch viele Ereignisse geprägt, die nicht immer so amüsant waren wie der auslaufende Maya Kalender und die damit verbundene Weltuntergangstheorie. Die Wirtschaftslage im Euroraum lässt derzeit keine Prognosen für Jahrhunderte im Voraus zu. Noch nicht einmal Vorhersagen für Jahrzehnte sind möglich. Ein Beispiel dafür ist der im ersten Quartal 2012 beschlossene Schuldenschnitt Griechenlands. Damit wurde mit der vermeintlich sicheren Anlagebastion der Staatsanleihen im Euro-Raum gebrochen. Am 8. November 2012 beschloss der D…
09.01.2013
2013: der Finanzmarkt im Umbruch
E2C Vermögensverwaltung GmbH

2013: der Finanzmarkt im Umbruch

Das Jahr 2013 wird große Veränderungen für den Finanzmarkt bringen. Ab 1.1.2013 müssen alle gewerblichen Anlageberater / Anlagevermittler eine Gewerbeerlaubnis nach §34f GewO besitzen. Ein vermögensverwaltendes Haftungsdach kann hier große Unterstützung bieten. Die Einführung des neuen §34f GewO bedeutet nicht nur deutlichen organisatorischen Mehraufwand, sondern parallel dazu wurden in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) Wohlverhaltenspflichten für §34f Anlageberater eingeführt. Der Beratungsaufwand ist nun nahezu auf dem gle…
13.12.2012
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