(openPR) Das Jahr 2013 wird große Veränderungen für den Finanzmarkt bringen. Ab 1.1.2013 müssen alle gewerblichen Anlageberater / Anlagevermittler eine Gewerbeerlaubnis nach §34f GewO besitzen. Ein vermögensverwaltendes Haftungsdach kann hier große Unterstützung bieten.
Die Einführung des neuen §34f GewO bedeutet nicht nur deutlichen organisatorischen Mehraufwand, sondern parallel dazu wurden in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) Wohlverhaltenspflichten für §34f Anlageberater eingeführt. Der Beratungsaufwand ist nun nahezu auf dem gleichen Niveau wie von Finanzdienstleistungsinstituten mit einer Erlaubnis nach §32 KWG der BaFin!
Eine gesetzeskonforme Anlageberatung wird in jedem Fall zwischen 1 und 2 Stunden benötigen, damit alle notwendigen Angaben wie Einkommen, Gesamtvermögen, bestehende Finanzanlagen, Risikoneigung und vieles mehr abgefragt werden können. Bei verheirateten Personen, die keine Gütertrennung vereinbart haben, muss diese „Exploration“ für beide Ehepartner erfolgen, da es sich in der anschließenden Anlageberatung meist um gemeinsames Vermögen handelt. Empfehlungen müssen auf den Ehepartner abgestimmt werden, welcher die geringste Erfahrung und die geringste Risikoneigung hat!
Diese Geeignetheitsprüfung zwischen Anlage und Anleger gilt nicht nur für Anlageempfehlungen, also der Vermittlung von Finanzinstrumenten, sondern auch für Empfehlungen in Bezug auf das „Verkaufen“ oder „Halten“ von gehaltenen Finanzinstrumenten.
Der gesamte Beratungsprozess setzt einen vollständigen Überblick über die geltenden Gesetze, Verordnungen und deren Auslegungen voraus. Jeder Anlageempfehlung muss eine tiefgehende Prüfung der angebotenen Finanzinstrumente vorhergehen! Gerade dieser Punkt wird oftmals unterschätzt. Positive Berichterstattungen durch freie Kapitalmarkt-Analysten und Kapitalmarkt-Fachzeitschriften reichen dafür oftmals nicht aus. Jeder Anlageberater muss sich selber ein Bild über die Plausibilität und das Geschäftsmodell von Anlagen machen und sollte dies schlüssig dokumentieren! Gerade bei geschlossenen Beteiligungen ist dies oftmals nicht der Fall!
Auch für Finanzinstrumente im Bereich geschlossener Beteiligungen / geschlossener Fonds wird es im Jahr 2013 erhebliche Änderungen durch das Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) geben! Als ein Beispiel sei die Pflicht zur Risikomischung genannt. Geschlossene Fonds werden zukünftig unter anderem geschlossene Publikums AIF (Alternative Investments Fonds) heißen. Geschlossene Publikums AIF, die keine Risikomischung besitzen, dürfen zukünftig nur noch mit einer Mindestanlagesumme von 20.000,- EUR gezeichnet werden. Für geschlossene Publikums AIF gibt es zusätzlich eine Positivliste, welche die ausschließlich erlaubten Zielinvestments enthält.
Im Zuge der gesetzlichen Änderungen muss sich ein Anlageberater mit zwei konkreten Aufgaben beschäftigen.
1. Welche Finanzinstrumente in welcher Risikoklasse stehen mir zur Verfügung um meiner Verpflichtung der Risikostreuung bei meinen Kunden nachzukommen?
2. Wie organisiere ich die Aktualität der gesetzlichen Vorgaben und Beratungsdokumentation?
Hilfe kann hierbei ein vermögensverwaltendes Haftungsdach bieten. Diese sind, im Gegensatz zu einer Haftungsdachhülle, welches die meisten der derzeitigen großen Haftungsdächer sind, echte Vermögensverwalter. Der Mehrwert für Kunden und auch Vermittler ist hierbei die aktive Verwaltung des Kundenvermögens. Im Gegensatz zum Vertrieb standardisierter Finanzinstrumente stellt der Vermögensverwalter die Kundenportfolios in Abhängigkeit der Marktsituation zusammen. Ständige Marktbeobachtung erlaubt zeitnahe Umstrukturierungen und in absoluten Schieflagen des Marktes kann der Vermögensverwalter das Kundenvermögen vollständig in Cash umwandeln.
Die E2C Vermögensverwaltung GmbH in Kiel-Altenholz bietet als vermögensverwaltendes Haftungsdach für Kunden und Vermittler breit gestreute Strategien an. Die E2C bietet Anlagen von Risikoklasse 2 bis 5, von aktiv verwalteten Sparplänen ab 100 EUR bis zu Portfoliostrategien im Fremdwährungshandel (FOREX oder auch FX), diversifizierte Aktienstrategien in Hersteller von Luxusgütern oder Unternehmen, welche sich durch besonders umweltbewusstes Handeln auszeichnen. Ausgewählte geschlossene Beteiligungen runden das Produktportfolio der E2C ab.
Das Portfoliomanagement ist für jeden Kunden einfach und nachvollziehbar. Ein Top-Down-Ansatz, vergleichbar einer Vogelperspektive auf die Märkte, führt mittels technischen und diskreditionären Marktanalysen zu einer Auswahl von Wertpapieren, wobei grundsätzlich der Ansatz möglichst breiter Diversifikation und Optimierung nach Markowitz berücksichtigt wird. Das Portfolio wird anschließend mittels selektierten Aktien, Anleihen und Exchange Traded Funds [ETF’s] strukturiert. Vor allem ETF´s ermöglichen eine kostengünstige Investition in die Zielregionen und die Zielmärkte.
Neben der Produktpalette, die eine vollständige Risikostreuung der Kundenvermögen ermöglicht, übernimmt die E2C auch die vollständige Haftung in Bezug auf Produktprüfung und Aktualität der Beratungsdokumentation.
Eine Partnerschaft mit der E2C setzt einen Anlageberater in die positive Situation, dass er sich nur auf das Wesentliche konzentrieren braucht: Kunden beraten und die bestmöglichen Anlagestrategien für diese erarbeiten.








