(openPR) Eines der Standwerke für die Bundespolizei ist jetzt wieder lieferbar. Auch die 5. Neuauflage des von Dietrich Heesen, Jürgen Hönle, Helgo Martens und Andreas Peilert herausgegebenen praxisorientierten Kommentars richtet sich an alle, die mit Fragen des Bundespolizeirechts und des Zwangsrechts des Bundes befasst sind. Erschienen ist das Werk im Verlag Deutsche Polizeiliteratur zum Preis von EUR 79,90.
In Aufbau und Inhalt orientieren sich die Herausgeber und Autoren an den Vorauflagen, die maßgeblich durch Professor Dietrich Heesen, der zugleich eine der herausragenden Persönlichkeiten des damaligen Bundesgrenzschutzes war, mitgeprägt wurden. Jürgen Hönle schreibt dazu im Vorwort: „Die Herausgabe der fünften Auflage des Kommentars zum vormaligen Bundesgrenzschutzgesetz, nunmehr nach der Neustrukturierung Bundespolizeigesetz, hätte Professor Dietrich Heesen sehr gefreut, ging es ihm bei Gesprächen vor seiner Erkrankung und dann am Krankenbett, solange es seine Kräfte noch zuließen, auch um die Zukunft des Polizeirechtskommentars.“
Das Buch wurde von den Autoren komplett überarbeitet und aktualisiert. Folgende Bundesgesetze werden kommentiert:
- Bundespolizeigesetz
- Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz
- Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes.
Zahlreiche Auszüge aus Urteilen erleichtern dem Leser die Einschätzung der einschlägigen Rechtsprechung und damit auch eine praxisnahe Lösung. Zudem wird das rechtliche Verständnis durch anschauliche Beispiele gefördert.
Bundespolizeigesetz - Kommentar
Verwaltungs-Vollstreckungs-Gesetz
Gesetz über den unmittelbaren Zwang
Hrsg. von Dietrich Heesen, Jürgen Hönle, Helgo Martens, Andreas Peilert
Unter Mitarbeit von Dr. Ralf Gnüchtel, Friedrich-Alexander Hoppe, Cornelia Mehrings, Dr. Steffen Richter.
5. Auflage 2012, 1496 Seiten
Format DIN A5, Hardcover
79,90 EURO
ISBN 978-3-8011-0590-7
Weiter Informationen und eine Leseprobe inklusive Inhaltsverzeichnis finden Sie unter folgendem Link:
http://www.vdpolizei.de/shop/Polizeirecht/Bundespolizeigesetz-Kommentar.html






















