(openPR) Zum heute vom Bundesverfassungsgericht verkündeten Beschluss, dass die niedrigere Beamtenbesoldung für eine Übergangszeit in den neuen Ländern noch rechtens ist, erklärt der stellvertretende Parteivorsitzende, Wolfgang Methling:
Wir nehmen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes aufmerksam zur Kenntnis. Vor allem die darin enthaltene Formulierung, dass dieser Status für eine Übergangszeit gerechtfertigt sei. 13 Jahre nach der Vereinigung muss jedoch endlich klar und deutlich festgestellt werden, wann diese Übergangszeit zu Ende ist, denn eine Übergangszeit darf nicht zum Dauerzustand verkommen. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass bei gleichen oder zum Teil sogar höheren Lebenshaltungskosten und gleicher Arbeit in den östlichen Bundesländern eine geringere Bezahlung in Kauf genommen werden muss.
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