(openPR) Henning Schwarzkopf von der CHEURAM Consulting Group in Hongkong berichtet, dass zum 3. März 2014 wichtige Änderungen des Gesellschaftsrechts in Hongkong in Kraft treten. Der Companies Ordinance, Chapter 622, der Gesetze von Hongkong (Laws of Hong Kong) betrifft Gesellschaften, die von Ausländern häufig errichtet werden und sollte deshalb beachtet werden.
Die wichtgsten Änderungen betreffen:
1. Die Satzung der Gesellschaft ist nunmehr einheitlich in den Articles of Association erfaßt. Die bisherige Zweiteilung in Memorandum & Articles of Association entfällt.
2. Die Aktien der Gesellschaft verfügen über keinen Nennwert. In einer Übergangszeit können Aktien mit Nennwertwert per Gesellschafterbeschluß umgewandelt werden.
3. Jede Gesellschaft muß zwingend eine natürliche Person als Director haben; es reicht somit nicht mehr, als Director nur eine juristische Person zu bestellen. Gleich-wohl können beide auch nach neuem Recht zusammen die Organstellung ausüben. Für bestehende Gesellschaften wird eine Übergangszeit von 6 Monaten gewährt. Die Er-gänzungen sind dem Handeslregister in Hongkong innerhalb von 15 Tagen anzuzeigen.
4. Bei der Abgabe der Jahreserklärung gegenüber dem Finanzamt, dem Annual Return, fallen höhere Gebühren für die verspätete Abgabe an.
Weitere und nähere Angaben erhalten Leser bei der CHEURAM Consulting Group unter
oder auf der Webseite des Handelsregisters von Hongkong unter www.cr.gov.hk.









