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Mehr Vereinfachungen für Unternehmen in Polen

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(openPR) Jelenia Gora/Polen, 17.06.2009 – Zum 8. Januar 2009 hat sich das polnische Unternehmensrecht im „Polish Commercial Companies Code” in einigen Punkten hinsichtlich Firmengründungen in Polen geändert und macht nun den Managern das Leben leichter.

Einige der Neuerungen sind wie folgt:

- Die Höhe des Gründungskapitals wurde reduziert: von 50000 PLN auf 5000 PLN für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und von 500000 PLN auf 100000 PLN für Aktiengesellschaften.

- Bei Partnergesellschaften muss der Gründungsvertrag nicht mehr notariell beurkundet werden, jetzt reicht die einfache Schriftform aus.

- Dasselbe gilt bei Willenserklärungen in Kapitalgesellschaften: Wenn ein einzelner Gesellschafter eine Willenserklärung abgibt, die den Umfang der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit übersteigt, dann ist jetzt eine Schriftform erforderlich, die nicht mehr vom Notar aufgesetzt werden muss.

Auch im Gesetz über die Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit haben sich wichtige Änderungen ergeben. Die One-Desk-Company-Registrierung ist endlich durchführbar. Das bedeutet für den Unternehmer, dass er nicht mehr mehrere Institutionen aufsuchen und mehrere Zahlungen tätigen muss, wenn er seine neue Firma anmelden will.
Ab April 2009 kann der Unternehmer, abhängig von der Rechtsform der Firma, die Anmeldeunterlagen entweder beim zuständigen Registergericht oder beim Gemeindeamt zusammen einreichen.

Doch wir sollten nicht vergessen: Auch wenn der Unternehmer nur noch ein Amt besuchen muss, er wird wahrscheinlich dennoch viel Zeit benötigen. Denn niemand sagt, dass die One-Desk-Registrierung schon reibungslos funktioniert.
In Wirklichkeit ist es ein großer Schritt vorwärts. Der Schritt, den wir uns alle erhofft haben.

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