openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Doppelte Haushaltsführung: 141 Kilometer zur Arbeitsstätte sind akzeptabel

20.11.201208:29 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Erkennt das Finanzamt eine doppelte Haushaltsführung an, eröffnet sich dem Arbeitnehmer ein großzügiger Werbungskostenabzug. Neben Verpflegungsmehraufwendungen, Umzugskosten und Fahrtkosten kann er grundsätzlich die kompletten Kosten seiner Zweitwohnung geltend machen (z.B. Miete, Nebenkosten). In der Konsequenz lässt sich so häufig eine Steuerersparnis von mehreren tausend Euro pro Jahr erzielen.


Dass das Finanzamt bei der Prüfung der doppelten Haushaltsführung allerdings keine Blankoschecks ausstellt, weiß Thomas Bauerfeind, Inhaber der Steuerkanzlei Bauerfeind und Betreiber der Internetseite www.doppelte-haushaltsfuehrung.de. „Das Finanzamt lässt sich die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung in den meisten Fällen genau nachweisen“, so der Steuerfachmann. Für Konfliktpotential sorgt in der Praxis häufig eine Regelung im Einkommensteuergesetz, nach der eine doppelte Haushaltsführung nur dann vorliegt, wenn der Arbeitnehmer in einer Zweitwohnung „am Beschäftigungsort“ wohnt. Diese unscharfe Gesetzesformulierung wirft regelmäßig die Frage auf, innerhalb welcher Grenzen sich eine Zweitwohnung befinden darf. Finanzamt und Steuerzahler ziehen die Grenzen – bedingt durch ihre gegensätzlichen Interessen – naturgemäß unterschiedlich streng.
Rückendeckung erhalten Arbeitnehmer nun von Seiten der Rechtsprechung. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied mit Urteil vom 19.4.2012 (Az. VI R 59/11), dass eine Zweitwohnung immer dann anzuerkennen ist, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsstätte von dort aus täglich erreichen kann. Es kommt demnach nicht entscheidend auf die Entfernung zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte an, sondern vielmehr auf die Verkehrsanbindung zwischen den beiden Orten. Wer dem Finanzamt eine schnelle Erreichbarkeit seiner Arbeitsstelle nachweisen kann, darf seine Kosten somit steuerlich abziehen. Eine weite Entfernung allein darf daher kein Argument mehr sein, um eine doppelte Haushaltsführung abzuerkennen.
Im Urteilsfall konnte eine Arbeitnehmerin den BFH von einer doppelten Haushaltsführung überzeugen, obwohl die Entfernung zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte 141 Kilometer betrug. Der BFH erkannte die Zweitwohnung dennoch an, weil die Frau ihren Arbeitsort wegen einer guten ICE-Anbindung in nur einer Stunde erreichen konnte.
„Mit dem Urteil stärkt das Gericht allen Arbeitnehmern den Rücken, die in Gebieten mit guter Verkehrsanbindung wohnen und ihre Zweitwohnung weit entfernt vom Beschäftigungsort unterhalten“, bewertet Bauerfeind das Urteil. In der steuerlichen Beratungspraxis wird somit künftig der Fokus darauf liegen, dem Finanzamt die gute Erreichbarkeit der Arbeitsstätte nachzuweisen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 680168
 116

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Doppelte Haushaltsführung: 141 Kilometer zur Arbeitsstätte sind akzeptabel“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Steuerkanzlei Bauerfeind

Bild: Kosten für Wohnung am zukünftigen Arbeitsort können absetzbar seinBild: Kosten für Wohnung am zukünftigen Arbeitsort können absetzbar sein
Kosten für Wohnung am zukünftigen Arbeitsort können absetzbar sein
Wenn Arbeitnehmer an ihrem zukünftigen Beschäftigungsort eine Wohnung vorhalten, die sie erst bei späterem Beschäftigungsbeginn beziehen wollen, können sie die Kosten für diese „Vorratswohnung“ nach einem neuen Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (FG) mitunter als Werbungskosten abziehen. Erstritten hat den Richterspruch eine angestellte Oberärztin, die an ihrem Beschäftigungsort eine 65 qm große Mietwohnung bewohnt hatte. Nach der Geburt ihrer Tochter war sie in Elternzeit gegangen und zu ihrem Lebensgefährten in eine andere Stadt …
Bild: Doppelte Haushaltsführung: Wenige Heimfahrten stellen Lebensmittelpunkt am Erstwohnsitz in FrageBild: Doppelte Haushaltsführung: Wenige Heimfahrten stellen Lebensmittelpunkt am Erstwohnsitz in Frage
Doppelte Haushaltsführung: Wenige Heimfahrten stellen Lebensmittelpunkt am Erstwohnsitz in Frage
Dass ein Steuerzahler wegen zu geringer Werbungskosten in Erklärungsnot gerät, scheint paradox, hat sich so allerdings kürzlich vor dem Finanzgericht Hamburg zugetragen: Im Urteilsfall hatte eine alleinstehende Arbeitnehmerin im Rahmen ihrer ganzjährig bestehenden doppelten Haushaltsführung 26 Familienheimfahrten zu ihrem Erstwohnsitz (Heimatort) als Werbungskosten geltend gemacht. Zugleich hatte sie erklärt, dass sich an diesem Ort - trotz der seit mehreren Jahren bestehenden doppelten Haushaltsführung - weiterhin ihr Lebensmittelpunkt befun…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Neues Reisekostenrecht 2014: Jetzt gestaltenBild: Neues Reisekostenrecht 2014: Jetzt gestalten
Neues Reisekostenrecht 2014: Jetzt gestalten
… Mahlzeiten und das eventuell dafür gezahlte Entgelt führen – und vom Arbeitgeber bescheinigen lassen. Ist zwar aufwändig, macht sich aber bezahlt. Doppelte Haushaltsführung Steuerlich liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, wenn man am Lebensmittelpunkt einen eigenen Hausstand (Wohnung) hat und am Beschäftigungsort ebenfalls eine weitere Wohnung braucht. …
Lediglich ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen
Lediglich ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen
Stuttgart 07. Februar 2012 - Nachdem sich die Rechtsprechung beim Thema doppelte Haushaltsführung in den vergangenen Jahren durchaus positiv für die Steuerpflichtigen entwickelte, hat der Bundesfinanzhof nun eine weniger positive Entscheidung getroffen: Auch wenn Ehegatten zusammen mehrere Wohnungen innehaben, können sie dennoch keine doppelte Haushaltsführung …
Bild: Steuervergünstigungen bei der Lohnsteuer nutzenBild: Steuervergünstigungen bei der Lohnsteuer nutzen
Steuervergünstigungen bei der Lohnsteuer nutzen
… 20 Euro pro Übernachtung) / Erstattung von Reisekosten für Auslandsdienstreisen (länderabhängig); • Erstattung der Kosten für eine berufsbedingte Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit, doppelte Haushaltsführung sowie einen beruflich bedingten Umzug; • Zuwendung von gelegentlichen Aufmerksamkeiten mit einem Wert von bis zu 40 Euro pro Arbeitnehmer (z. B. …
Bild: Doppelte Haushaltsführung: Familienwohnsitz darf sich nicht am Beschäftigungsort befindenBild: Doppelte Haushaltsführung: Familienwohnsitz darf sich nicht am Beschäftigungsort befinden
Doppelte Haushaltsführung: Familienwohnsitz darf sich nicht am Beschäftigungsort befinden
… den Stadtverkehr eine zeitraubende Angelegenheit sein können. Deshalb wird es den ein oder anderen verwundern, dass das Finanzgericht Hamburg (FG) jüngst eine doppelte Haushaltsführung mit dem Argument aberkannte, dass ein Arbeitsweg von 25 Kilometer durch den Hamburger Stadtverkehr noch ohne weiteres zumutbar ist. Im Urteilsfall lagen Familienwohnsitz, …
Bild: Keine doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnung am BeschäftigungsortBild: Keine doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnung am Beschäftigungsort
Keine doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnung am Beschäftigungsort
Eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn die Hauptwohnung am Beschäftigungsort liegt und die Arbeitsstätte von der Hauptwohnung in zumutbarer Weise täglich erreicht werden kann. Dabei ist der Begriff des Beschäftigungsorts weit auszulegen. Er beschränkt sich nicht auf eine politische Gemeinde. Nach einem Urteil des …
Bild: Vereinfachung des Reisekostenrechts geplantBild: Vereinfachung des Reisekostenrechts geplant
Vereinfachung des Reisekostenrechts geplant
… Vereinfachung gilt allerdings nicht für so genannte Belohnungsessen. Dazu zählen nach der neuen gesetzlichen Festlegung alle Mahlzeiten, deren Preis 60 Euro übersteigt. • Doppelte Haushaltsführung: Für die Zweitwohnung kommt es bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland zukünftig nicht mehr darauf an, ob die Mietkosten notwendig und angemessen sind, …
Bild: So setzen Sie berufliche Fahrten von der Steuer abBild: So setzen Sie berufliche Fahrten von der Steuer ab
So setzen Sie berufliche Fahrten von der Steuer ab
… zu weit vom Wohnsitz entfernt ist, um täglich zu pendeln, kann pro Woche eine Fahrt steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine doppelte Haushaltsführung gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen wird. Falls der Arbeitgeber die Kosten für eine Heimfahrt übernimmt, kommt die Pendlerpauschale nicht mehr zur Anwendung. Fallen Fahrtkosten …
Bild: Steuervergünstigungen bei der Lohnsteuer nutzenBild: Steuervergünstigungen bei der Lohnsteuer nutzen
Steuervergünstigungen bei der Lohnsteuer nutzen
… Übernachtungskosten nach Beleg oder mit 20 Euro pro Übernachtung) / Erstattung von Reisekosten für Auslandsdienstreisen (länderabhängig); • Erstattung der Kosten für eine berufsbedingte doppelte Haushaltsführung sowie einen beruflich bedingten Umzug; • Zuwendung von gelegentlichen Aufmerksamkeiten mit einem Wert von bis zu 40 Euro pro Arbeitnehmer (z. B. Blumen, …
Neues Reisekostenrecht und neue Steuerregeln ab 2008
Neues Reisekostenrecht und neue Steuerregeln ab 2008
… längerfristigen Auswärtstätigkeiten für Arbeitnehmer mit eigenem Hausstand, dass ab dem vierten Monat die Aufwendungen nicht mehr nach den Regeln der doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden, sondern nach den Regeln der neuen "Auswärtstätigkeit". Das bedeutet, dass insbesondere Heimfahrten in beliebiger Anzahl mit der Dienstreisepauschale absetzbar …
Bild: Details zur Reisekostenreform: Doppelte HaushaltsführungBild: Details zur Reisekostenreform: Doppelte Haushaltsführung
Details zur Reisekostenreform: Doppelte Haushaltsführung
"Die Änderungen bei den Vorschriften zur doppelten Haushaltsführung fallen teilweise zu Gunsten und teilweise zu Lasten der Steuerzahler aus", sagt Marcel Radke, Steuerfachwirt bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN. Bei der doppelten Haushaltsführung ändert sich einiges durch die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts. Während beispielsweise …
Sie lesen gerade: Doppelte Haushaltsführung: 141 Kilometer zur Arbeitsstätte sind akzeptabel