openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Neues Reisekostenrecht und neue Steuerregeln ab 2008

12.12.200720:02 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Für die steuerliche Berücksichtigung von Reisekosten wird derzeit unterschieden nach Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit mit teilweise unterschiedlichen Steuerregeln:
- Als Dienstreise gilt eine vorübergehende Auswärtstätigkeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte und der Wohnung.


- Eine Einsatzwechseltätigkeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer bei ihrer individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten eingesetzt werden.
- Eine Fahrtätigkeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer ihre Tätigkeit auf einem Fahrzeug ausüben.

Ab 2008 wird das steuerliche Reisekostenrecht einfacher: Statt nach Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit zu unterscheiden, werden diese künftig einheitlich als "Auswärtstätigkeit" bezeichnet und hinsichtlich der Reisekosten gleich behandelt. Damit verbunden sind zahlreiche Neuregelungen:

- Der Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" wird neu definiert. Künftig ist eine regelmäßige Arbeitsstätte bereits dann anzunehmen, wenn diese durchschnittlich im Kalenderjahr an einem Arbeitstag je Arbeitswoche aufgesucht wird.

- Vorteilhaft ist, dass bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten die zeitliche Begrenzung auf drei Monate entfällt. Künftig sind Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten für die gesamte Dauer der Auswärtstätigkeit absetzbar. Nur Verpflegungspauschbeträge werden aufgrund gesetzlicher Regelung für längstens drei Monate gewährt.

- Vorteilhaft ist bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten für Arbeitnehmer mit eigenem Hausstand, dass ab dem vierten Monat die Aufwendungen nicht mehr nach den Regeln der doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden, sondern nach den Regeln der neuen "Auswärtstätigkeit". Das bedeutet, dass insbesondere Heimfahrten in beliebiger Anzahl mit der Dienstreisepauschale absetzbar sind - statt eine Fahrt pro Woche mit der Entfernungspauschale. Fahrten zwischen Unterkunft und Tätigkeitsstätte sind jetzt ebenfalls mit der Dienstreisepauschale anstatt mit der Entfernungspauschale abziehbar.

- Vorteilhaft ist bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten für Ledige ohne eigenen Hausstand, dass ab dem vierten Monat weiterhin Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten absetzbar sind oder steuerfrei erstattet werden können, während bisher eine doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt wurde und folglich nur Fahrten mit der Entfernungspauschale, nicht aber Übernachtungskosten anerkannt wurden. Fahrten zwischen Unterkunft und Tätigkeitsstätte sind jetzt mit der Dienstreisepauschale anstatt mit der Entfernungspauschale abziehbar.

- Bei Arbeitnehmern mit wechselnden Einsatzstellen entfällt die 30 km-Grenze. Das bedeutet, dass auch tägliche Fahrten bei einer Entfernung unter 30 km mit der Dienstreisepauschale oder mit den tatsächlichen Kosten - und nicht bloß mit der Entfernungspauschale - absetzbar sind und bei mindestens 8-stündiger Abwesenheit Anspruch einen Verpflegungspauschbetrag besteht.

- Bei Übernachtungen im Ausland können nicht mehr die länderspezifischen Übernachtungspauschbeträge als Werbungskosten abgezogen werden, gleichwohl aber weiterhin vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.

- Falls im Übernachtungspreis die Kosten des Frühstücks enthalten sind, wird der Gesamtpreis sowohl in Deutschland als auch im Ausland pauschal um 20 % des maßgebenden Verpflegungspauschbetrages für eine Abwesenheitsdauer von 24 Stunden gekürzt.

- Falls in einer Tagungspauschale die Kosten für Verpflegung enthalten sind, wird der Gesamtpreis gekürzt, und zwar für das Frühstück um 20 % und für das Mittag- und Abendessen um jeweils 40 % des maßgebenden Verpflegungspauschbetrages für eine Abwesenheitsdauer von 24 Stunden.

- Falls eine auswärtige Fortbildungsstätte über längere Zeit nur an ein oder zwei Tagen wöchentlich aufgesucht wird, handelt es sich immer wieder um eine neue "Auswärtstätigkeit", sodass für jede Fahrt zeitlich unbegrenzt Fahrtkosten mit der Dienstreisepauschale sowie Verpflegungspauschbeträge absetzbar sind oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden können.

- Falls eine auswärtige Fortbildungsstätte über längere Zeit an mehr als zwei Tagen wöchentlich aufgesucht wird, handelt es sich insgesamt um dieselbe "Auswärtstätigkeit" - mit der Folge, dass Fahrtkosten mit der Dienstreisepauschale zwar zeitlich unbegrenzt, doch Verpflegungspauschbeträge nur drei Monate lang absetzbar sind oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden können.

Soweit der Überblick. Wer weitere Informationen benötigt und in verständlicher Form nachlesen möchte, ist bei Steuerrat24 genau richtig. Im Steuerportal www.Steuerrat24.de finden Sie in der Rubrik 'Fahrten' ausführliche und hilfreiche Erläuterungen zum neuen Reisekostenrecht.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 177331
 147

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Neues Reisekostenrecht und neue Steuerregeln ab 2008“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Steuerrat24

Minijobs: Neue unnötige und unnütze Bürokratie ab 2013
Minijobs: Neue unnötige und unnütze Bürokratie ab 2013
Wirklich einfache Regelungen gibt es im deutschen Steuerrecht kaum. Sogar die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung (Minijobs) sind in ihrer Gesamtheit alles andere als einfach. Aber für Arbeitnehmer sind Minijobs leicht zu verstehen: Damit können sie unkompliziert etwas hinzuverdienen, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben bezahlen zu müssen. Der Verdienst ist in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung versicherungsfrei, doch auf Wunsch kann in der Rentenversicherung die Versicherungspflicht beantragt wer…
Kirchensteuer: Austritt aus der Institution Kirche und Verbleib in der Glaubensgemeinschaft?
Kirchensteuer: Austritt aus der Institution Kirche und Verbleib in der Glaubensgemeinschaft?
Kirchenaustritt allein zum Steuern sparen nicht zulässig. Nicht wenige Katholiken würden zwar aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts austreten, um Kirchensteuer zu sparen, wollen jedoch weiterhin Mitglied in der Kirche als Glaubensgemeinschaft bleiben. Aber geht das: Katholik sein, ohne Kirchensteuer bezahlen zu müssen? AKTUELL hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass man nicht aus der Kirche als Institution austreten kann, keine Kirchensteuern zahlt und dennoch aktives Mitglied der Glaubensgemeinschaft bleiben ka…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Das neue Reisekostenrecht am 13. November 2013 in Frankfurt/MainBild: Das neue Reisekostenrecht am 13. November 2013 in Frankfurt/Main
Das neue Reisekostenrecht am 13. November 2013 in Frankfurt/Main
In den letzten Jahren war das Reisekostenrecht vor allem durch die Urteile der Gerichte geprägt. Deshalb wurde im September 2012 ein Gesetz auf den Weg gebracht, das zu einer erheblichen Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts führen sollte. Nach langen Verhandlungen hat der Bundesrat am 1.2.2013 dem „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der …
Bild: Die APM Holding AG informiert zum neuen "Steuerlichen Reisekostenrecht"Bild: Die APM Holding AG informiert zum neuen "Steuerlichen Reisekostenrecht"
Die APM Holding AG informiert zum neuen "Steuerlichen Reisekostenrecht"
Mit der aktuellen Informationsserie „Steuerliches Reisekostenrecht 2014“ informiert die APM Group über Änderungen im Reisekostenrecht, die ab 1. Januar 2014 greifen. Teil 1 befasst sich mit dem Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“. Aktuell gibt es viele unterschiedliche gesetzliche Regelungen im Reisekostenrecht. Oft können nur Einzelfallentscheidungen, …
Bild: Seminar Lohn- und GehaltsabrechnungBild: Seminar Lohn- und Gehaltsabrechnung
Seminar Lohn- und Gehaltsabrechnung
… neuesten gesetzlichen Stand bringen wollen. Vorgesehen sind –vorbehaltlich sich noch ergebender Änderungen- folgende Themen: - Jahressteuergesetz 2009 - Neues Reisekostenrecht in der Praxis - Neues zur Dienstwagenbesteuerung - Entfernungspauschale - ElsterLohn II - Aktuelle BMF-Schreiben - Aktuelle Rechtsprechung - Einführung Gesundheitsfonds - Entgeltbescheinigungsverordnung - …
Bild: Handbuch Reisekostenrecht 2007Bild: Handbuch Reisekostenrecht 2007
Handbuch Reisekostenrecht 2007
Das Reisekostenrecht steht zunehmend im Fokus von höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs sowie Erlassen und Rundschreiben der Finanzverwaltung. Ein Großteil der von den Unternehmen zu leistenden Nachzahlungen sind in den vielfältigen und komplizierten Sachverhalten der steuerrechtlichen Reisekostenabrechnung begründet und führen häufig …
Bild: online Steuerberater geben Auskunft zum neuen ReisekostenrechtBild: online Steuerberater geben Auskunft zum neuen Reisekostenrecht
online Steuerberater geben Auskunft zum neuen Reisekostenrecht
Ab dem 1.1.2015 gilt ein neues Reisekostenrecht. Dieses betrifft nicht nur Unternehmer, die selbständig tätig sind, sondern auch Angestellte, Rentner oder Privatpersonen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Es lässt sich festhalten, dass grundsätzlich eine Vereinfachung herbeigeführt wurde, auch wenn das Reisekostenrecht nach wie vor …
Bild: APM Holding AG informiert: „Steuerliches Reisekostenrecht 2014“ - Neue Regeln für VerpflegungsmehraufwendungenBild: APM Holding AG informiert: „Steuerliches Reisekostenrecht 2014“ - Neue Regeln für Verpflegungsmehraufwendungen
APM Holding AG informiert: „Steuerliches Reisekostenrecht 2014“ - Neue Regeln für Verpflegungsmehraufwendungen
Leonberg, 2. Dezember 2013 Die APM Informationsserie „Steuerliches Reisekostenrecht 2014“ beschäftigt sich heute mit den neuen Regelungen und Grenzen für Verpflegungsmehraufwendungen. Das dreistufige Abrechnungssystem für Verpflegungsmehraufwendungen wird durch ein vereinfachtes, zweistufiges Prinzip ersetzt. Der niedrigste Pauschalbetrag von 6 Euro …
Bild: Das neue Reisekostenrecht 2014, 30. Januar 2014 in DüsseldorfBild: Das neue Reisekostenrecht 2014, 30. Januar 2014 in Düsseldorf
Das neue Reisekostenrecht 2014, 30. Januar 2014 in Düsseldorf
In den letzten Jahren war das Reisekostenrecht vor allem durch die Urteile der Gerichte geprägt. Deshalb wurde im September 2012 ein Gesetz auf den Weg gebracht, das zu einer erheblichen Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts führen sollte. Nach langen Verhandlungen hat der Bundesrat am 1.2.2013 dem „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der …
Bild: Buchvorstellung: "Änderungen im Reisekostenrecht 2013/2014" - Neue Fachliteratur über die ReisekostenreformBild: Buchvorstellung: "Änderungen im Reisekostenrecht 2013/2014" - Neue Fachliteratur über die Reisekostenreform
Buchvorstellung: "Änderungen im Reisekostenrecht 2013/2014" - Neue Fachliteratur über die Reisekostenreform
Der Autor Stanley Hinz stellt in seinem kürzlich erschienenen Fachbuch „Änderungen im Reisekostenrecht 2013/2014“ auf 80 Seiten die Reisekostenreform vor. In leicht verständlicher Weise führt der Verfasser den Leser in das neue, ab 1. Januar 2014 gültige System ein. Dabei stellt er das aktuelle und das reformiere Recht gegenüber. Das Werk erklärt, warum …
Neues Reisekostenrecht 2014
Neues Reisekostenrecht 2014
Im kommenden Jahr soll ein neues Reisekostenrecht für einfachere und sicherere steuerliche Regeln für Reisekosten sorgen. Dies bezieht sich auf Pendlerpauschalen, Reise- und Verpflegungskosten und hat nebenbei den angenehmen Effekt viele Steuerzahler zu entlasten. Das Reisekostenrecht umfasst die Regelung, dass Pendlerpauschalen nur für Fahrten zur ersten …
Seminar Lohn- und Gehaltsabrechnung
Seminar Lohn- und Gehaltsabrechnung
… zur Dienstwagenbesteuerung -Auswirkung der neuen Entfernungspauschale -Neue Pauschalierung von Sachzuwendungen -Anhebung Übungsleiterfreibetrag -Aktuelle BMF-Schreiben -Änderung Reisekostenrecht -Versicherungspflichtgrenze -Neue Sozialversicherungsentgeltordnung -Neues zum Pfändungsrecht Mit Herrn Jürgen Wäcken als Autor des Manuskriptes bzw. …
Sie lesen gerade: Neues Reisekostenrecht und neue Steuerregeln ab 2008