Thomas Bauerfeind
Steuerkanzlei Bauerfeind
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81547 München
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Über das Unternehmen
Die Steuerkanzlei Bauerfeind ist auf das Thema der doppelten Haushaltsführung spezialisiert. Aufgrund zahlreicher erfolgreich durchgesetzter Beratungsfälle bietet die Kanzlei gebündeltes Expertenwissen aus einer Hand.
Wenn Arbeitnehmer an ihrem zukünftigen Beschäftigungsort eine Wohnung vorhalten, die sie erst bei späterem Beschäftigungsbeginn beziehen wollen, können sie die Kosten für diese „Vorratswohnung“ nach einem neuen Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (FG) mitunter als Werbungskosten abziehen.
Erstritten hat den Richterspruch eine angestellte Oberärztin, die an ihrem Beschäftigungsort eine 65 qm große Mietwohnung bewohnt hatte. Nach der Geburt ihrer Tochter war sie in Elternzeit gegangen und zu ihrem Lebensgefährten in eine andere Stadt …
Dass ein Steuerzahler wegen zu geringer Werbungskosten in Erklärungsnot gerät, scheint paradox, hat sich so allerdings kürzlich vor dem Finanzgericht Hamburg zugetragen: Im Urteilsfall hatte eine alleinstehende Arbeitnehmerin im Rahmen ihrer ganzjährig bestehenden doppelten Haushaltsführung 26 Familienheimfahrten zu ihrem Erstwohnsitz (Heimatort) als Werbungskosten geltend gemacht. Zugleich hatte sie erklärt, dass sich an diesem Ort - trotz der seit mehreren Jahren bestehenden doppelten Haushaltsführung - weiterhin ihr Lebensmittelpunkt befun…
Verlegt ein Arbeitnehmer seinen Lebensmittelpunkt aus privaten Gründen in eine andere Stadt und nutzt er seine bisherige (Erst-)Wohnung fortan als beruflich veranlasste Zweitwohnung, um seinen Arbeitsplatz besser erreichen zu können, liegt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung vor (sog. Wegverlegungsfall). Die steuergünstige Folge ist, dass der Arbeitnehmer zahlreiche Aufwendungen als Werbungskosten abziehen kann, unter anderem die Kosten der Zweitwohnung mit bis zu…
Großstädter wissen, dass morgendliche Fahrten durch den Stadtverkehr eine zeitraubende Angelegenheit sein können. Deshalb wird es den ein oder anderen verwundern, dass das Finanzgericht Hamburg (FG) jüngst eine doppelte Haushaltsführung mit dem Argument aberkannte, dass ein Arbeitsweg von 25 Kilometer durch den Hamburger Stadtverkehr noch ohne weiteres zumutbar ist.
Im Urteilsfall lagen Familienwohnsitz, steuerliche Zweitwohnung und Arbeitsort eines Geschäftsführers allesamt in Hamburg. Die Entfernung zwischen Familienwohnsitz und Arbeitsort…
Seit dem 1.1.2014 können Arbeitnehmer die tatsächlichen Kosten ihrer steuerlichen Zweitwohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung mit maximal 1.000 € pro Monat als Werbungskosten abrechnen (auf der Anlage N). Nach einem neuen Schreiben des Bundesfinanzministeriums müssen künftig auch Stellplatz- und Garagenmieten, die der Arbeitnehmer für das Ab- bzw. Unterstellen seines PKW am Beschäftigungsort zahlt (z.B. für einen Parkplatz vor der steuerlichen Zweitwohnung), in die Gesamtkosten eingerechnet werden.
Hinweis: In vielen Fällen wird …
Schon vor Jahren hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Arbeitnehmer die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer in ihrer Zweitwohnung am Beschäftigungsort zusätzlich neben den Unterkunftskosten einer doppelten Haushaltsführung abziehen können (Urteil vom 9.8.2007, Az. VI R 23/05). Die Kosten für das Arbeitszimmer und für die übrigen Räume der Zweitwohnung können somit steuerlich unabhängig voneinander betrachtet werden, sie unterliegen aber eigenen Abzugsvoraussetzungen.
Da Arbeitnehmer die Unterkunftskosten für ihre Zweitwohnung …
Die Finanzämter erkennen die Kosten einer doppelten Haushaltsführung nur an, wenn der Arbeitnehmer an seinem Erstwohnsitz einen eigenen Hausstand unterhält. Ein einzelner Kellerraum kann nach dem Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 7.5.2013 nicht als solcher anerkannt werden (Az. 13 K 2935/08).
Im Urteilsfall hatte ein lediger Geschäftsführer eine doppelte Haushaltsführung für die Jahre 2004 und 2005 geltend gemacht und erklärt, dass er seine Erstwohnung in einem 28 Quadratmeter großen Kellerraum im Hause seiner Eltern unterhalten habe.…
„Was nichts kostet, ist nichts“ - diese Volksweisheit gilt bald auch bei der doppelten Haushaltsführung. Denn mit der kürzlich verabschiedeten Reform des steuerlichen Reisekostenrechts hat der Gesetzgeber geregelt, dass eine Erstwohnung ab 2014 nur noch dann steuerlich anerkannt wird, wenn der Arbeitnehmer sich finanziell an den dortigen Kosten der Lebensführung beteiligt. Das heißt im Klartext: Wer kostenlos wohnt, führt künftig keinen anzuerkennenden Ersthaushalt mehr und kann die Kosten einer doppelte Haushaltsführung nicht mehr steuerlich…
Wie der Name „doppelte Haushaltsführung“ bereits vermuten lässt, muss ein Arbeitnehmer über zwei Haushalte verfügen, damit das Finanzamt die beruflich bedingten Mehraufwendungen (z.B. Miete für die Zweitwohnung) als Werbungskosten anerkennt. Erforderlich ist zudem, dass er an seinem Erstwohnsitz einen eigenen Hausstand unterhält. Es genügt nicht, wenn er dort lediglich in einen fremden Haushalt eingegliedert ist, beispielsweise indem er nur ein Zimmer im Haus der Eltern bewohnt.
Insbesondere wenn der Arbeitnehmer seine Erstwohnung kostenlos …
Erkennt das Finanzamt eine doppelte Haushaltsführung an, eröffnet sich dem Arbeitnehmer ein großzügiger Werbungskostenabzug. Neben Verpflegungsmehraufwendungen, Umzugskosten und Fahrtkosten kann er grundsätzlich die kompletten Kosten seiner Zweitwohnung geltend machen (z.B. Miete, Nebenkosten). In der Konsequenz lässt sich so häufig eine Steuerersparnis von mehreren tausend Euro pro Jahr erzielen.
Dass das Finanzamt bei der Prüfung der doppelten Haushaltsführung allerdings keine Blankoschecks ausstellt, weiß Thomas Bauerfeind, Inhaber der St…
20.11.2012
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