(openPR) Das Landgericht Lübeck hatte in einer Sache zu entscheiden, in welcher ein Anleger sich u.a. an dem Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG beteiligt hatte. Die Ausgangssituation ist gewesen, dass ein Kunde einer Bank auf eine Vermittlung eines Bankmitarbeiters mehrere Geldanlagen tätigte, so u.a. die Zeichnung der MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG. Ein Vorwurf der Anlegerseite war, dass u.a. nicht hinreichend auf Provisionen, insbesondere sogenannte Kick-Back-Zahlungen, hingewiesen worden war. Doch das erkennende Gericht hat festgestellt, dass insbesondere hierzu die Bank verpflichtet gewesen ist und u.a. hierauf die Verurteilung zur Rückabwicklung bei wirtschaftlicher Betrachtung gestützt.
Rechtsanwalt Renner äußerte dazu: "Diese Enstcheidung setzt die jüngere anlegerfreundliche Rechtsprechung fort. Gegenwärtig haben geschädigte Anleger in ähnlich gelagerten Angelegenheiten gute Erfolgschancen Schadensersatz zu erlangen."
Die MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG ist eingetragen im Handelsregister des AG Pinneberg. Die Verwaltungsgesellschaft ist die MPC Britische Leben plus II mbH. Die Treuhänderin ist die Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH. Das Kommanditkapital beträgt EUR 51.872.000,00.
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//kanzlei-renner.de/MPC_Rendite-Fonds_Britische_Leben_plus_II_1.html









