(openPR) Schadenersatz wegen Prospektfehlern im Zusammenhang mit dem MPC Fonds Zweite Reefer-Flottenfonds GmbH & Co. KG macht die auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisierte Kanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Büros in Heidelberg, Berlin, Leipzig, Hamburg und München für Mandanten geltend.
Kernargument der nunmehr beim Landgericht Hamburg eingereichten Klage sind diverse Fehler im Prospekt, beispielsweise bei der Darstellung, der Mittelverwendung, der Höhe der Vertriebskosten oder der Darstellung der Marktsituation.
Für fehlerhafte Prospekte ist nicht nur die jeweilige Bank oder Sparkasse schadenersatzpflichtig, die den Fonds unter Verwendung des Prospekts vertrieben hat, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die Gründungsgesellschafter des Fonds, die Triton Schiffahrts GmbH, die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds KG, die MPC Capital Investments GmbH sowie die MPC Münchmeyer Petersen Steamship GmbH & Co. KG.
Mehr Informationen zur Beteiligung an der Zweite Reefer Flottenfonds GmbH & Co. KG: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-reefer-flottenfonds-2-schadenersatz-fuer-schiffsfonds-anleger.html
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht hat bereits für zahlreiche Mandanten Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit Schiffsfondsbeteiligungen durchgesetzt.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am MPC Fonds Zweite Reefer-Flottenfonds? Möchten Sie wissen, wie Ihre persönlichen Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-zweite-reefer-flottenfonds-anleger-schadenersatzklage-gegen-gruendungsgesellschafter.html








