openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Bahnbrechende Urteile im Fall Commerzbank PMIA

07.11.201211:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Tauschempfehlungen stellen ungleich höhere Anforderungen an die Beratungsleistung der Bank

Kiel, November 2012. Die Kanzlei Petersen & Collegen hat jüngst zwei Urteile gegen die Commerzbank in Sachen Premium-Management-Immobilienanlagen-Fonds (PMIA) der Commerzbank erwirkt. Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck sah es in ihrem Urteil vom 17.10.2012, Az. 3 O 257/12 für erwiesen an, dass die Beklagte fehlerhaft über den Premium-Management-Immobilienanlage-Fonds (WKN A0ND6C) beraten hatte. Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Kiel ging in ihrem Urteil vom 19.10.2012, Az 8 O 49/11 sogar noch ein Stück weiter. So führte das Gericht aus: „Wegen des in überaus hohem Maße in Anspruch genommenen Vertrauen des Kunden muss die Vertretbarkeit der Empfehlung auf objektiv nachvollziehbaren guten Gründen beruhen, die eindeutig dafür sprechen, dass der empfohlene Fonds – bei Ex-ante-Betrachtung – tatsächlich sicherer als der HausInvest ist.“ In beiden Fällen forderten die Gerichte die Beklagte zur Rückzahlung des Anlagebetrages auf. Helge Petersen, der klagende Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kiel, hofft nun auf die zweite Instanz, um endlich höchstrichterlich seine neuen Ansätze festgesetzt zu wissen.


Obwohl beide Entscheidungen noch nicht rechtskräftig sind, zeigen sie deutlich, dass das Kapitel der offenen Fonds nun endlich juristisch aufgearbeitet wird – zugunsten der Geschädigten. „Die Grundsatzurteile sind da. Sie bestätigen meine Behauptung, dass eine Bank nicht gewinnt, wenn man ihr aus technischer Sicht bescheinigt, dass die Empfehlung keine ausreichende Ertrags- und Kapitalsicherungssubstanz hatte. Das dürfte auch neuer Grundsatzrechtsprechung des BGH den Weg bereiten“, so Helge Petersen.
Der von der Allianz Global Invest (AGI) extra für Commerzbank-Kunden aufgelegte Dachimmobilienfonds Premium Management Immobilien Anlagen (PMIA) wurde ab 2008 systematisch an Bestandskunden vertrieben, etwa als Tausch aus dem sicheren und gut laufenden HausInvest Europa in den offenen Immobiliendachfonds PMIA. Die beiden Urteile belegen, dass, wenn eine solche Tauschempfehlung erfolgt, die Bank hierfür objektgerechte Gründe anzuführen hat. Da es sich bei einem Tausch
nicht um isolierte Empfehlungen handele, gelten striktere Aufklärungspflichten. „Die Tauschempfehlung von HausInvest in PMIA erfolgte gerade nicht aufgrund von objektiven Gründen, die im Interesse der Anleger lagen. Letztendlich sollte nur das für die Bank lukrativere Produkt vermarktet werden. Die Gerichte geben uns Recht und sorgen damit für positive Aussichten auch für Besitzer geschlossener Fonds, bei denen Ähnliches gilt“, kommentiert Petersen.
Helge Petersen, der seinen Mandanten bisher davon abriet, das zuvor erkämpfte Angebot der Commerzbank, die 83 Prozent für 25.000 Anleger, Streitwert über 1 Milliarde Euro, anzunehmen und weiter gerichtlich vorzugehen, konnte damit seine Versprechen gegenüber den Mandanten einhalten. Die Bilanz ist beeindruckend: 15 positive Ombundsmannentscheidungen, eine Vielzahl außergerichtlicher und gerichtlicher Vergleiche um die 100 Prozent sowie diese aktuellen Urteile aus Lübeck und Kiel geben seinem Qualitätsstandard Recht.
Auch für all die anderen Geschädigten, die die Kanzlei vertritt, bedeutet dies einen erheblichen Erfolg. Die Urteile werden auch Auswirkungen auf die Fälle rund um Kapitalprotect Substanz P (WKN SEB1AM) und Allianz Flexi Immo (WKN 979733) oder weitere offene und geschlossene Fonds haben. Für Helge Petersen und seine Fachleute geht es nun darum, die vielfach höheren Schadenssummen im Schiffsbereich und anderen geschlossenen Beteiligungen erfolgreich gegen die Commerzbank ins Feld zu führen.
Die Kanzlei Petersen & Collegen kämpft schon seit Jahren erfolgreich im Interesse ihrer Mandanten mit den Banken und bietet eine Ersteinschätzung der Fälle kostenlos an.

Weitere Informationen unter http://www.kanzlei-helge-petersen.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 676911
 121

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Bahnbrechende Urteile im Fall Commerzbank PMIA“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Helge Petersen & Collegen

Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P stürzt ein
Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P stürzt ein
Von der SEB Bank in den Ruin getrieben Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P (WKN SEB1AM, ISIN DE000SEB1AM4; Substanz I: WKN SEB1AM, ISIN DE000SEB1AN2) wussten lange Zeit nicht, welche schlechten Zielfonds ihr Dachfonds beinhaltete. Viele der Immobilienfonds, in die der Dachfonds die Gelder der private Anteilseigner investierte, liefen lange Zeit sehr schlecht. Aufgrund dessen musste der Dachfonds Anfang 2012 schließen, ihm ging schlicht das Geld aus. Die Privatanleger, die darin große Teile ihres Bankguth…
Neue Verjährungswelle bedroht die Altersvorsorge
Neue Verjährungswelle bedroht die Altersvorsorge
Wie kapitalrechtliche Fälle verjähren, ohne dass tausende Kleinanleger es merken und sich die Banken schadlos halten Zum Jahresende 2012 gilt auch bei Kapitalanlagen eine kenntnisabhängige Verjährungsfrist von drei Jahren. „Hart davon betroffen sind vor allem unerfahrene Privatanleger, die in den letzten 10 Jahren falsch beraten wurden. Viele von ihnen büßen nun womöglich endgültig für die Vertriebssünden der Banken und dies, ohne es zu wissen“, warnt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen. Die Krux: Ansprüche verjähre…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Vergleiche mit 100-Prozent RückzahlungBild: Vergleiche mit 100-Prozent Rückzahlung
Vergleiche mit 100-Prozent Rückzahlung
Premium-Management-Immobilienanlagen-Fonds: Fachanwalt Helge Petersen erreicht weitere Erfolge gegen die Commerzbank/Neue Verfahren wegen verkaufter Griechenlandanleihen kündigen sich an Kiel, Juni 2012. Bereits Anfang 2011 machte der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen aus Kiel auf die Problematik des Premium-Management- Immobilienanlagen-Fonds …
VIP Medienfonds 3 und 4: Erfolgsaussichten der Anleger gegen die Commerzbank AG werden immer besser
VIP Medienfonds 3 und 4: Erfolgsaussichten der Anleger gegen die Commerzbank AG werden immer besser
Nachdem die Commerzbank in erster Instanz in drei Verfahren, die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführt wurden, zu Schadenersatz wegen Beratungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von VIP 4 Medienfondsbeteiligungen verurteilt wurde, existiert nun die erste klagestattgebende Entscheidung des Oberlandesgerichts München. Die Kanzlei …
Bild: Commerzbank Hybridanleihe (CK4578) – Ablöseangebot der Commerzbank, SchadensersatzBild: Commerzbank Hybridanleihe (CK4578) – Ablöseangebot der Commerzbank, Schadensersatz
Commerzbank Hybridanleihe (CK4578) – Ablöseangebot der Commerzbank, Schadensersatz
Die Anleger der Commerzbank-Anleihe Commerzbank Capital Funding Trust Hybridanleihe (Wertpapierkennnummer: CK4578) erhielten vor kurzem von der Commerzbank ein Ablöseangebot. Darin stand, dass die Commerzbank bereit sei, die Capital Funding Trust Hybridanleihe (CK4578) zu 56 % des Nominalkurses zu übernehmen. Für die Anleger bedeutet das, dass sie 44 …
Immobilien-Fonds „Premium Management Immobilien-Anlagen“: Rücknahmeangebot der Commerzbank weit unter Wert
Immobilien-Fonds „Premium Management Immobilien-Anlagen“: Rücknahmeangebot der Commerzbank weit unter Wert
Kanzlei Helge Petersen macht Gegenvorschlag: Die Commerzbank nimmt Anteile für 50,- Euro/Stück zurück bei bereits zugesagter kompletter Kostenübernahme. Kiel, 17.08.2011 – Die Kieler Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen hält das Rücknahmeangebot für zu niedrig und im Kern unfair. Eine fundierte Nachrechnung des Rücknahmeangebots der …
Bild: Offene Immobilienfonds: Neue Aspekte bei der BeraterhaftungBild: Offene Immobilienfonds: Neue Aspekte bei der Beraterhaftung
Offene Immobilienfonds: Neue Aspekte bei der Beraterhaftung
… Fall betrifft den ebenfalls eingefrorenen Dachfonds „Premium Management Immobilien Anlage (PMIA)“, der schwerpunktmäßig in offene Immobilienfonds investiert. Ein Berater der Commerzbank riet der betroffenen Anlegerin zur Umschichtung von zwei Hausinvest-Immobilienfonds in den PMIA-Dachfonds. Begründung: Die beiden Hausinvest-Fonds seien „nicht mehr gut“. …
Bild: Premium Management Immobilien Anlagen (PMIA) wird aufgelöst - Commerzbank bietet Entschädigung anBild: Premium Management Immobilien Anlagen (PMIA) wird aufgelöst - Commerzbank bietet Entschädigung an
Premium Management Immobilien Anlagen (PMIA) wird aufgelöst - Commerzbank bietet Entschädigung an
… schleppend voran gehen, sind erhebliche Verluste möglich", so Herr Rechtsanwalt Christian Bogdanow. http://www.rae-kapitalanlagerecht.de/pmia-agi.html Wie Herr Rechtsanwalt Bogdanow mitteiltze, hat die Commerzbank AG, die damals den exclusiven Vertrieb der Immobilienfondsanteile übernommen hatte, betroffenen Anlegern nunmehr eine Entschädigung von 43,38 € …
Commerzbank: Niedergang einer Ikone
Commerzbank: Niedergang einer Ikone
… einfach ?Premium Management Immobilien-Anlagen?, kurz PMIA. Ein paar Monate später, als sich die Weltwirtschaftskrise im Jahr 2008 zuspitzte, geschah etwas Sonderbares. Massenhaft riefen Commerzbank-Berater ihre Kunden an und drängten sie zum Kauf eben dieses ?Premium?-Fonds. Ein Produkt aus dem Konzernverbund, empfohlen von einem Berater, dem man traute. …
Hoffnung für DEGI International-Anleger
Hoffnung für DEGI International-Anleger
… Commerzbank, bei dem zumeist auch ältere Anleger systematisch von einer sicheren Anlage in einen unsicheren Dachfonds gelockt worden sein sollen, erzielte die Kanzlei Petersen bahnbrechende Erfolge. Auch im Fall DEGI International ist die Kanzlei Petersen aktiv: Zahlreiche Anleger wandten sich an die Kieler Experten für Finanzrecht. „Wenn auch Sie betroffen …
Bild: Sensationsurteil wegen Autogünstig24 gegen die Commerzbank, erstritten durch RA ESERBild: Sensationsurteil wegen Autogünstig24 gegen die Commerzbank, erstritten durch RA ESER
Sensationsurteil wegen Autogünstig24 gegen die Commerzbank, erstritten durch RA ESER
… Firma Autogünstig 24 MMB58 Car & Real Estate Trading GmbH. Nun konnte Rechtsanwalt Eser für seinen Mandanten in einem Autogünstig 24 Fall eine bahnbrechende Entscheidung gegenüber der Commerzbank, Vermittlung über die Filiale in Ludwigshafen, erstreiten. Nach heutiger telefonischer Auskunft der Sachbearbeiterin der Kanzlei die Commerzbank AG vor …
Bild: Ein trauriges Kapitel der Commerzbank geht (langsam) zu EndeBild: Ein trauriges Kapitel der Commerzbank geht (langsam) zu Ende
Ein trauriges Kapitel der Commerzbank geht (langsam) zu Ende
… A0ND6C) Hamburg/Bremen, August 2011. Die Fondsgesellschaft Allianz Global Investors (AGI) löst den seit September 2010 eingefrorenen Immobiliendachfonds Premium Management Immobilien-Anlagen (PMIA) auf. Die Commerzbank bietet zeitgleich ca. 50.000 Anlegern an, ihre Wertpapiere für 43,38 Euro pro Anteil abzukaufen. Die Commerzbank reagiert hiermit auf Tausende …
Sie lesen gerade: Bahnbrechende Urteile im Fall Commerzbank PMIA