openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Offene Immobilienfonds: Neue Aspekte bei der Beraterhaftung

Bild: Offene Immobilienfonds: Neue Aspekte bei der Beraterhaftung

(openPR) Der Heidelberger Anlegeranwalt Mathias Nittel hat zwei Klagen wegen Beratungsfehlern bei offenen Immobilienfonds eingereicht. In beiden Fällen treten neue Aspekte zutage, die sich zu Gunsten der Geschädigten auswirken können.


- Heidelberg, den 25. Mai 2011 - Seit dem Ausbruch der Finanzkrise haben sich offene Immobilienfonds mehr und mehr zum Ärgernis für private Anleger entwickelt. Reihenweise wurden Fonds eingefroren, weil ansonsten die Massenflucht der Anleger aus den Fonds zu Notverkäufen mit immensen Verlusten geführt hätte. Trotz dieser drastischen Maßnahmen schreiben einige Fonds unterm Strich rote Zahlen. Damit hat sich das Produkt, das von Banken und Finanzvermittlern gerne als flexible und sichere Kapitalanlage verkauft wurde, für viele Betroffene als unveräußerlicher Verlustbringer entpuppt.



Ein besonders drastisches Beispiel ist der Immobilienfonds „DEGI International“, der nach der Statistik des Fondsverbands BVI von Ende April 2010 bis Ende April 2011 mehr als 14 Prozent an Wert verloren hat. Eine von Rechtsanwalt Mathias Nittel vertretene Geschädigte bekam den Erwerb von DEGI-Fondsanteilen im Sommer 2008 von einem Repräsentanten der Allianz empfohlen. Der Fonds wurde vom Berater als sichere und im Bedarfsfall kurzfristig verfügbare Kapitalanlage beschrieben, was sich mittlerweile beides als unzutreffend erwiesen hat.

Ihren Anspruch auf Schadenersatz begründet die Betroffene nicht allein mit der unzutreffenden Darstellung der Risiken, sondern auch mit einer besonderen Konstellation in der Fondsstruktur, über die bereits 2007 in der Fachpresse berichtet worden war. Demzufolge hatte der Fonds mit einem Anteil von 30 Prozent überdurchschnittlich viele institutionelle Investoren zu verzeichnen – und diese ziehen im Gegensatz zu privaten Anlegern häufig Millionensummen innerhalb kürzester Zeit ab. Damit war das Risiko, dass der DEGI-Fonds eingefroren wird, bereits zum damaligen Zeitpunkt überdurchschnittlich hoch. Und: Wie bereits die vorübergehenden Schließungen zweier Immobilienfonds im Jahr 2005 und 2006 zeigten, handelte es sich hierbei keinesfalls um ein rein akademisches Risiko.

Der zweite Fall betrifft den ebenfalls eingefrorenen Dachfonds „Premium Management Immobilien Anlage (PMIA)“, der schwerpunktmäßig in offene Immobilienfonds investiert. Ein Berater der Commerzbank riet der betroffenen Anlegerin zur Umschichtung von zwei Hausinvest-Immobilienfonds in den PMIA-Dachfonds. Begründung: Die beiden Hausinvest-Fonds seien „nicht mehr gut“. Verschwiegen wurden der Anlegerin nicht nur das Risiko der Fondsschließung und die Tatsache, dass die Bank hohe Provisionen für die Umschichtung erhielt. Darüber hinaus wurde die Anlegerin nicht darüber informiert, dass ihr mit der Abkehr von den Hausinvest-Fonds wichtige Vorteile verloren gingen.

Denn beim Hausinvest-Immobilienfonds gibt es besondere Absprachen mit institutionellen Investoren, die dort weitaus weniger schnell viel Geld abziehen können als bei anderen Fonds. Die privaten Anleger haben damit ein vergleichsweise geringeres Risiko, dass der Fonds wegen Liquiditätsproblemen geschlossen wird – was sich in der Praxis darin zeigt, dass der Hausinvest-Fonds noch regulär Anteile zurücknimmt. Dass die Anlegerin mit dem Wechsel des Fondsproduktes auf diese Vorzugsbehandlung verzichtet, wurde ihr verschwiegen.

In beiden Fällen hat die Kanzlei Nittel im Namen ihrer Mandanten Klage eingereicht. Fachanwalt Mathias Nittel empfiehlt allen betroffenen Anlegern, die rechtliche Schritte gegen die Berater einleiten wollen und dieselben Konstellationen vorzuweigen haben, dies in ihren Ansprüchen zu dokumentieren. „Wenn Anlegern bewusst verschwiegen wurde, dass der Fonds mit besonderen Zusatzrisiken behaftet ist oder dass sie ohne Not einen wichtigen Vorteil aufgeben, dann kann dies die Chancen auf Entschädigung durchaus erhöhen.“



Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.Anlegerschutzmagazin.de.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 540694
 208

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Offene Immobilienfonds: Neue Aspekte bei der Beraterhaftung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Alno Anleihe - Schadenersatz gegen Ex-Vorstände
Alno Anleihe - Schadenersatz gegen Ex-Vorstände
Im Juli 2017 hat der Küchenhersteller Alno AG Insolvenz angemeldet. Bereits seit längerem bestand der Verdacht, dass das Unternehmen schon deutlich früher insolvenzreif war. Dieser Verdacht hat jetzt ein im Auftrag des Insolvenzverwalters erstelltes Wirtschaftsprüfergutachten bestätigt: Die Alno AG war bereits 2013 zahlungsunfähig. Seitdem wurde durch die früheren Vorstände die Insolvenz verschleppt. Anleihen hätten nicht zurückgezahlt werden können Nach dem Gutachten hätte die Alno AG also schon rund vier Jahre früher Insolvenz anmelden müs…
Bild: Anwaltshaftung: Anwaltspfusch beim DarlehenswiderrufBild: Anwaltshaftung: Anwaltspfusch beim Darlehenswiderruf
Anwaltshaftung: Anwaltspfusch beim Darlehenswiderruf
Anwalt führt aussichtslose Klage auf Kosten seiner Mandanten Auf rund 25.000 € beläuft sich mittlerweile der Schaden, den die Eheleute E. ihrem ehemaligen Anwalt zu verdanken haben. In einem Interview in der Lokalzeitung stellte er sich als Spezialist für den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen dar. Im Fall der Eheleute E. zeigte er wenig Expertise. Kreditverträge, bei denen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Fehler der Belehrung festzustellen waren, erklärte er für widerruflich, andere, bei denen ihm nicht einmal ein Vertrag mit …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: SAB Fonds aktuell: LG Ansbach verurteilt Finanzberater wegen FalschberatungBild: SAB Fonds aktuell: LG Ansbach verurteilt Finanzberater wegen Falschberatung
SAB Fonds aktuell: LG Ansbach verurteilt Finanzberater wegen Falschberatung
Beraterhaftung geschlossener Immobilienfonds Rückabwicklung der Beteiligung SAB-Fonds In einem seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 22.08.2014 hat das Landgericht Ansbach einen Finanzberater zum Schadensersatz in Höhe von 33.361,80 EUR gegen Übertragung der Beteiligung am Zweiten SAB Fonds „Neue Welt KG Kapital Wert …
Bild: Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) verabschiedet - Auswirkungen auf offene ImmobilienfondsBild: Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) verabschiedet - Auswirkungen auf offene Immobilienfonds
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) verabschiedet - Auswirkungen auf offene Immobilienfonds
… Kapitalanlagegesetzbuchs steht auch der neue rechtliche Rahmen für sowohl offene als auch geschlossene Fonds. Durch die als Gesetzespaket zu bezeichnenden Neuerungen treten überarbeitete Regelungen für Immobilienfonds in Kraft. Wichtig für Anleger wird dabei der 21. Juli als Stichtag für die Investition in offene Immobilienfonds. Investoren, die sich danach beteiligen, …
Bild: Geschlossene Immobilienfonds sind weiterhin lukrativBild: Geschlossene Immobilienfonds sind weiterhin lukrativ
Geschlossene Immobilienfonds sind weiterhin lukrativ
… unserer Aussage, dass Immobilien mittel- und langfristig eine der besten Anlagealternativen darstellen, halten wir, trotz der kürzlichen „Hiobsbotschaften“ von verschiedenen offenen Immobilienfonds, den Rückkauf von Anteilen einstellen zu müssen, fest", so der geschäftsführende Gesellschafter Winfried Hilger der seit knapp 40 Jahren tätigen Anlageberatungs- …
Auswirkungen der AIFM-Regulierung auf den Stellenmarkt
Auswirkungen der AIFM-Regulierung auf den Stellenmarkt
… werden. Damit wird es ein einheitliches Regelwerk für alle bislang nach dem Investmentgesetz (InvG) regulierten Fonds einschließlich der OGAW/UCITS-Fonds, für offene Immobilienfonds als auch für Alternative Investmentfonds (AIFs) einschließlich geschlossener Fonds und Hedgefonds für private und institutionelle Investoren geben. Damit wächst die klassische …
Bild: Offene und geschlossene Immobilienfonds dienen unterschiedlichen AnlagestrategienBild: Offene und geschlossene Immobilienfonds dienen unterschiedlichen Anlagestrategien
Offene und geschlossene Immobilienfonds dienen unterschiedlichen Anlagestrategien
(Berlin, 06.02.2012) Die Kapitalanlage in Immobilienfonds ist seit vielen Jahren wichtiger Bestandteil risikostreuender Depotstrategien. Bei geschlossenen Fonds sind die Immobilien sogar Umsatzspitzenreiter, bei den offenen Fonds stellen Immobilienengagements eine interessante Alternative zu den vielen Möglichkeiten der Verteilung auf verschiedene Assetklassen …
Ankündigung von Informationsveranstaltungen zum Thema „Haftungsfalle geschlossener Fonds“
Ankündigung von Informationsveranstaltungen zum Thema „Haftungsfalle geschlossener Fonds“
… dazu entschlossen, in Kooperation mit dem Forschungsinstitut des Bank- und Kapitalmarktrechts der Kester-Haeusler-Stiftung kostenfreie Veranstaltungen zum Thema „Haftungsfalle geschlossener Immobilienfonds – Verjährung, aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Beraterhaftung und steuerliche Risiken“ durchzuführen. Referenten sind neben dem Vorstand des …
Offene Immobilienfonds - Mit dem richtigen Anlagemix auf die Zukunft bauen
Offene Immobilienfonds - Mit dem richtigen Anlagemix auf die Zukunft bauen
Münster, 05.03.2013: Sachwerte wie Immobilien sind weiter gefragt. Solide und nachhaltig aufgestellte Offene Immobilienfonds können ein sinnvoller Baustein der Vermögensstruktur sein. Mehr als drei Milliarden Euro zahlten Anleger von Januar bis November 2012 nach Angaben des Bundesverbandes Investment und Asset Management e. V. (BVI) in Offene Immobilienfonds …
Fondsbranche im Aufschwung
Fondsbranche im Aufschwung
… Geldmarktfonds. Das niedrige Zinsniveau führte zu Nettoabflüssen von 3,3 Milliarden Euro im ersten Quartal 2010. Überraschend hohen Zufluss konnten trotz vielfältiger Diskussionen offene Immobilienfonds erzielen. 3,7 Milliarden Euro flossen hier per Saldo zu, das beste Ergebnis seit sieben Jahren. Immobilien stehen also weiterhin als substanzstarkes …
Bild: Offene Immobilienfonds: Anwälte sehen Chancen auf SchadenersatzBild: Offene Immobilienfonds: Anwälte sehen Chancen auf Schadenersatz
Offene Immobilienfonds: Anwälte sehen Chancen auf Schadenersatz
… typische Mängel in der Anlageberatung hin Eine sichere Geldanlage mit stabiler Wertentwicklung, die im Bedarfsfall schnell verfügbar ist: Mit diesen Argumenten wurden offene Immobilienfonds von Banken und Finanzvertrieben an Privatanleger verkauft. Doch die Realität zeichnet mittlerweile ein anderes Bild. Viele Fonds sind seit Monaten eingefroren, und …
Seminarreihe "Anlegeransprüche bei offenen Immobilienfonds"
Seminarreihe "Anlegeransprüche bei offenen Immobilienfonds"
… Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH veranstaltet aufgrund der aktuellen Negativentwicklung im Marktsegment „offene Immobilienfonds“ eine Seminarreihe mit dem Thema „Anlegeransprüche bei offenen Immobilienfonds“. Die im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh …
Sie lesen gerade: Offene Immobilienfonds: Neue Aspekte bei der Beraterhaftung