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Auswirkungen der AIFM-Regulierung auf den Stellenmarkt

(openPR) Frankfurt, 24.8.2012 – Die AIFM-Richtlinie zur Regulierung der „Verwalter/Manager alternativer Investmentfonds“ soll in Deutschland laut vorliegendem Gesetzentwurf vom Juli dieses Jahres durch die Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) umgesetzt werden. Damit wird es ein einheitliches Regelwerk für alle bislang nach dem Investmentgesetz (InvG) regulierten Fonds einschließlich der OGAW/UCITS-Fonds, für offene Immobilienfonds als auch für Alternative Investmentfonds (AIFs) einschließlich geschlossener Fonds und Hedgefonds für private und institutionelle Investoren geben. Damit wächst die klassische Investmentwelt mit der Welt Alternativer Investments zusammen. Für die gesamte Fondsbranche wird dies zu weitreichenden Änderungen mit größeren Veränderungen im Personalsektor führen. Neben einem weiteren Stellenabbau innerhalb der bestehenden Strukturen wird es zu einer nicht unerheblichen Schaffung neuer Funktionen kommen.



Ziel der AIFM-Richtlinie

Im November 2010 wurde vom europäischen Parlament die AIFM-Richtlinie verabschiedet, die der Regulierung der „Verwalter/Manager alternativer Investmentfonds (AIMs)“ dient. Ziel ist nicht die Regulierung der Fonds selbst, sondern die der juristischen Personen, die für die Konzeption, Administration und den Vertrieb der Fonds verantwortlich zeichnen. Der Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst dabei alle Fonds, die nicht bereits einem regulatorischen Rahmen unterliegen. Insbesondere gehören hierzu geschlossene Fonds aller Asset-Klassen wie Immobilien, Schiffe, Flugzeuge, Erneuerbare Energien, Private Equity etc., Rohstofffonds sowie Hedgefonds für private und institutionelle Anleger.

Umsetzung der AIFM-Richtlinie in deutsches Recht durch Schaffung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB)

Im Juli dieses Jahres wurde durch die Bundesregierung ein 545-seitiger Diskussionsentwurf zur Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht veröffentlicht, die bis Juli 2013 erfolgen muss. Hier sind zahlreiche Aspekte eingeflossen, die weit über die reine Regulierung der AIMs hinausgehen und bis auf Produktebene durchschlagen. Dies ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass im Rahmen dieser AIFM-Umsetzung das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geschaffen werden soll, welches sowohl bisherige offene und geschlossene Investmentfonds nach dem Investmentgesetz (InvG) einschließlich der OGAW/UCITS-Fonds, offene Immobilienfonds als auch Alternative Investmentfonds (AIFs) einschließlich geschlossener Fonds und Hedgefonds regulieren soll. Das KAGB soll damit zukünftig sowohl das InvG als auch das VermAnlG ablösen. Zu den im KAGB regulierten Kapitalanlageprodukten zählen dann alle Investmentfonds gemäß heutigem InvG sowie die AIFs.

Mit der Investmentkommanditgesellschaft (InvKG) wird für die bisherigen geschlossenen Fonds zusätzlich ein neues Investmentvehikel eingeführt. Die Kapitalanlagegesellschaften (KAGs) sollen zu Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) migrieren. Für die Verwahrung der Investmentanteile soll es zwei Arten von Verwahrstellen geben, eine für die Investmentfonds bzw. OGAW/UCITS-regulierten Fonds (heute Depotbank) sowie die AIFM-Verwahrstelle, die wie die KVGs im Interesse der Investoren zu handeln haben. Das KAGB sieht strenge Regeln für die InvKGs vor, beispielsweise die Einschränkung möglicher Assets, Einführung von Mindestzeichnungssummen für Ein-Objekt-Fonds, Beschränkung der Fremdkapitalquote etc.

Auswirkungen auf den Stellenmarkt im Fondssektor seit Beginn der Finanzkrise

Bereits die Finanzmarktkrise im Jahre 2008 als Auslöser hat in den letzten 4 Jahren zu einem globalen Stellenabbau im Kapitalanlagesegment über alle Asset-Klassen geführt, insbesondere bei Produktanbietern im Fondssektor, wobei Vertriebsfunktionen überproportional betroffen waren. „Betrachten wir isoliert die Vertriebs-, Fach- und Führungsfunktionen bei Emissionshäusern geschlossener Fonds, zeigen die Auswertungen unserer internen Datenbanken, dass es global zu einem Abbau von ca. 20-25% der Stellen gekommen ist“, fasst Dr. Heinz Schannath, Inhaber der auf den Fonds- und Kapitalanlagesektor spezialisierten Personalberatung Dr. Schannath Executive Search zusammen. Hierin berücksichtigt seien bereits die neu geschaffenen Positionen bei bisherigen und neuen Produktanbietern sowie bei Beratungsgesellschaften, die recht zahlreich von ausgeschiedenen Mitarbeitern gegründet wurden, wie Dr. Schannath berichtet. Regional überproportional sei der Standort Hamburg durch die anhaltende Krise in der Schifffahrtsbranche und bei den korrespondierenden Schiffsinitiatoren betroffen. „Betrachten wir den Rückgang der Platzierungszahlen bei geschlossenen Publikumsfonds von über 50%, bleibt aber festzustellen, dass heute noch verhältnismäßig mehr Mitarbeiter im Bereich der Emissionshäuser tätig sind“, stellt Dr. Schannath vergleichend fest. Aber auch im Bereich der Investmentfonds, Hedgefonds und offenen Immobilienfonds sei es zu einem Stellenabbau gekommen, der jedoch mit ca. 15% im Schnitt gemäßigter ausgefallen sei, es aber assetabhängig große Unterschiede gäbe.

Aktuelle Situation seit Veröffentlichung des Gesetzentwurfs

Seit Veröffentlichung des AIFM-Umsetzungsentwurfs respektive des Kapitalanlagegesetzbuch-Entwurfs sind zwei unterschiedliche Reaktionen bei den Marktteilnehmern festzustellen:
Zum einen ist schlagartig eine gewisse Schockstarre eingetreten. Alle Marktteilnehmer müssen sich mit dem Entwurf auseinandersetzen und die Folgen für das eigene Haus bewerten. Aber auch die mittelbar betroffenen Gesellschaften wie Finanzvertriebe, Banken, Haftungsdächer sowie Pool-Gesellschaften beschäftigen sich mit den Auswirkungen und befinden sich in einem nebulösen Stadium. Dies betrifft sowohl die zukünftige Produktgestaltung unter Berücksichtigung neuer Vehikel, die zukünftig möglichen Assets, die zukünftigen Arten von Immobilienfonds, die Verwahrstellen als auch die der Vertriebswege.

Zum anderen erkennen diejenigen Marktteilnehmer, die heute schon die meisten der geforderten Rahmenbedingungen erfüllen, ihre Chancen im Markt. Hier wurden bereits seit mehreren Monaten Projektteams aufgesetzt, um rechtzeitig alle geforderten Aspekte der AIFM-Richtlinie zu erfüllen und möglichst frühzeitig eine AIFM-Zertifizierung zu erzielen. Notwendige Funktionen wurden bzw. werden schnellstmöglich geschaffen und besetzt. Diese Häuser werden von der AIFM-Richtlinie profitieren.

Auswirkungen auf den Stellenmarkt durch die AIFM-Richtlinie

Die AIFM-Richtlinie mit weitreichenden Änderungen für die gesamte Fondsbranche wird zu größeren Veränderungen im Personalsektor führen. Auf der einen Seite wird es zu einem weiteren Stellenabbau kommen, insbesondere bei Fondshäusern, welche nicht in der Lage sind, die AIFM-Voraussetzungen - zumeist aus wirtschaftlichen Gründen - zu erfüllen. Im Immobilienfondssektor wird sich zeigen, mit welcher Konsequenz der bisherige Entwurf umgesetzt werden wird und in wieweit offene Immobilienfonds nur noch Bestandsschutz haben werden. Hier kann es größere Veränderungen der heutigen Fondsvehikel offene Immobilien-Publikumsfonds, geschlossene Immobilienfonds (zukünftig InvKG) und Immobilien-Spezialfonds für institutionelle Anleger geben, die durch entsprechende Personalmaßnahmen zu begleiten wären. Darüber hinaus werden neue Positionen notwendig bzw. geschaffen. Diverse bankennahe Häuser beschäftigen sich mit dem Aufbau von Verwahrstellen, höhere Anforderungen an das Fondsmanagement und das Risikomanagement können nur durch Schaffung neuer Positionen befriedigt werden, Juristen werden für die Umsetzung der AIFM-Richtlinie benötigt und häufig nicht nur durch externe Berater abgedeckt. Neue, asset-übergreifende Vertriebskanäle und -wege werden erschlossen. Insgesamt wachsen die beiden Investmentwelten der klassischen Investmentfonds und der Alternativen Investmentfonds zusammen. „Wir stellen eine Neuorientierung vieler beteiligter Häuser fest. Häuser, die bislang nicht über ihren eigenen Tellerrand geschaut haben, werden es im Vertrieb ihrer Produkte sehr schwer haben“, stellt Dr. Schannath fest. Hervorragend ausgebildete Kandidaten mit großem Erfahrungsschatz seien ein knappes Gut. „Diejenigen Häuser werden zu den Gewinnern zählen, die frühzeitig die richtigen Personalentscheidungen treffen und die wenigen im Markt verfügbaren Experten an ihr Haus binden können“, stellt Dr. Schannath fest.

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