(openPR) Die Diskussionen zur neuen AIFM-Richtlinie für Europa reißen nicht ab. Seit 2009 diskutieren Akteure der Finanzbranche über den Richtlinienentwurf zu den Managern alternativer Investmentfonds (AIFM) und ihre Auswirkungen für die geschlossenen Fonds.
Durch die AIFM-Richtlinie wird die Emission geschlossener Fonds erschwert. Alle Anlageprodukte sollen dem gleichen Regulierungsrahmen unterworfen werden. Reguliert wird dabei nicht der Fonds als solcher, sondern die natürlichen und juristischen Personen, die die Verwaltung, den Vertrieb und die Administration der Fonds verantworten. Für die Umsetzung der Richtlinie werden unabhängige Verwahrstellen zwischengeschaltet. Die Verwahrstelle übernimmt neben der Entgegennahme der Zahlungen der Anleger und die Führung getrennter Anlegerkonten auch die Verwahrung der Finanzinstrumente. Darüber hinaus erfolgt die Auszahlung der Liquidation an die Anleger sowie die Prüfung des Eigentumsübergangs von Vermögenswerten. Als geeignete Verwahrstelle sind vorrangig Treuhänder zu nennen. Treuhändern wird im Allgemeinen ein hohes Maß an Vertrauen entgegengebracht, eine ideale Ausgangsbasis für die Umsetzung und Einhaltung der AIFM-Richtlinie.
Große Unsicherheit bezüglich der AIFM-Richtlinie basiert auf den entstehenden Zusatzkosten, die für die unabhängige Verwahrstelle aufgebracht werden müssen. Diese werden jedoch dann gering gehalten, wenn die Entscheidung auf einen erfahrenen Treuhänder mit ausgereifter Infrastruktur fällt. Die GFI TREUHAND mit Sitz in Leer, Hamburg und München ist eine der führenden Treuhandgesellschaften in Deutschland. Zusätzliche Kosten durch die AIFM-Richtlinie hält die GFI TREUHAND durch optimierte Prozesse und einer ausgearbeiteten Infrastruktur für Klienten gering. Darüber hinaus unterstützt die GFI TREUHAND ihre Klienten im Zuge der AIFM-Richtlinie in rechtlichen Fragen. Ergänzend dazu übernimmt die GFI TREUHAND die Geschäftsbesorgungsprozesse der Beteiligungsgesellschaften. Alle relevanten Leistungen kommen damit bei der GFI aus einer Hand. So bringt der Treuhänder eine klare Struktur in die umstrittene AIFM-Richtlinie und baut anfängliche Unsicherheiten bei Klienten ab.
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Alexandra Erbstößer
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Die GFI TREUHAND GmbH ist Experte für geschlossene Fonds und seit vielen Jahren eine der führenden Treuhandgesellschaften in Deutschland. Das 1994 gegründete Unternehmen hat sich zu einem Exklusivdienstleister für geschlossene Fonds entwickelt und betreut knapp 100 Fondsgesellschaften mit einem Eigenkapital über 900 Millionen Euro. Über die Büros in Leer (Ostfriesland), Hamburg und München betreut die Gesellschaft mehr als 20.000 Anleger mit einem interdisziplinären Team, das unter anderem aus Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Steuerberatern besteht.
Die langjährige Erfahrung im Markt für geschlossene Fonds zeichnet die GFI TREUHAND GmbH ebenso aus, wie die hohe Transparenz und Qualität in den eigenen unternehmerischen Prozessen. Sie betreut Emissionshäuser und Initiatoren ganzheitlich in allen Phasen der Fondsfinanzierung.
Emissionshäuser:
Die GFI TREUHAND GmbH entlastet Emissionshäuser in der Emissionsphase, der Betriebsphase und der Liquidationsphase, sodass diese sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können. Die GFI TREUHAND GmbH verantwortet neben der treuhänderischen Fondsverwaltung die umfassende Gesellschafterbetreuung und die Geschäftsbesorgungsprozesse. Emissionshäuser können dadurch ihren Klienten eine vertrauensvolle Rundumbetreuung bieten.
Initiatoren:
Die GFI TREUHAND GmbH berät Initiatoren über Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen geschlossener Fonds und prüft, ob die Projektkonzepte plausibel und umsetzbar sind. Anschließend werden die Klienten in allen Phasen vom Auflegen des Fonds zusammen mit einem individuell ausgewählten Emissionshaus, bis zum definierten Ende des Fonds begleitet. Dazu gehören auch die treuhänderische Verwaltung und auf Wunsch weitere administrative Tätigkeiten. Durch die fundierte steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Beratung minimiert die GFI TREUHAND GmbH die Haftung und das Risiko ihrer Klienten.
Die treuhänderische Verwaltung und die Geschäftsbesorgungsprozesse für geschlossene Fonds übernimmt die GFI TREUHAND GmbH für Wind- und Energieparks, Chemikalien- und Öltankschiffe, Vollcontainerschiffe, Mehrzweckfrachter sowie Fachkliniken, Seniorenwohnstifte und Pflegeheime. Darüber hinaus werden auch Entrepreneure mit innovativen Geschäftsideen beraten und betreut.
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Die Novellierungen des Vermögensanlagengesetzes sehen die Einführungen des Vermögensanlageninformationsblattes (VIB) vor. Die GFI TREUHAND unterstützt Anbieter von geschlossenen Fonds bei der Erstellung des VIB und übernimmt die damit verbundene Organisation. Denn neben dem Mehraufwand für Anbieter für die Erstellung selbst, ist die Aktualisierung des VIB zu garantieren. Anbieter werden durch die Unterstützung der GFI TREUHAND von den neuen Regelungen entlastet und können sich auf ihre Schwerpunkttätigkeiten konzentrieren. Auch die Vorlage be…
… von EuGH und BFH sowie die Verlautbarungen der Finanzverwaltung sind für die Besteuerungspraxis von hoher Relevanz.
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… einer Entscheidung vom 15. Oktober 2009 (IX ZR 234/08) die Rechte des Selbständigen in der Restschuldbefreiung geklärt. Dem Urteil lag der Fall zugrunde, dass der Treuhänder Gelder, die der Schuldner als Selbständiger eingenommen hatte, für sich bzw. für die Gläubiger beanspruchen wollte. Hierbei berief sich der Treuhänder auf die den Insolvenzverfahren …
… der gelungenen Veranstaltungsreihe.
Rund 70 Teilnehmer waren am 11. Oktober in München und am 16. Oktober in Hamburg auf den zweiten AIFM Praxistagen dabei. Die Initiatoren, Treuhänder und Privatbanken waren nach eigenen Aussagen sehr zufrieden mit den angebotenen Inhalten. Wie schon an der ersten Veranstaltung im Mai diesen Jahres, stand der Praxisbezug …
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… Kommanditgesellschaft, bei denen die Anleger nicht direkt als Kommanditisten aufgenommen und somit auch nicht ins Handelsregister eintragen werden. Vielmehr werden diese von einem Treuhänder vertreten, der anstelle der Anleger Kommanditist wird.
Eine gesetzliche Definition des Begriffs „Anteil an einem geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft“ existiert …
… Infrastruktur mit einem gut ausgebauten Ortskern. Das Gebiet zeichnet sich durch eine attraktive Landschaftsplanung aus.
PROJECT Fondskonzept AIFM-konform
Dank des PROJECT Sicherheitskonzeptes und einer hohen Objektdiversifikation in mindestens 15 unterschiedliche Objekte je Fonds an den gefragtesten Immobilienstandorten der Bundesrepublik, weist die …
… 2. AIFM Praxistag in München und Hamburg aus.
Unter der Überschrift „das Kapitalanlagegesetzbuch“ findet am 11. und 16. Oktober der 2. AIFM Praxistag für Initiatoren, Treuhänder und Privatbanken statt. Teilnehmer erfahren vor Ort alles Wichtige zum aktuellen Stand der Gesetzeslage und wie sie gesetzliche Anforderungen zeitnah in den Griff bekommen, …
München, 13. August 2014 – Schon vor dem Ende der Abgabefrist am 22. Juli 2014 hat sich Golding Capital Partners (GCP) für die AIFM-Zulassung qualifiziert. Die europäische AIFM-Richtlinie unterwirft grundsätzlich alle Manager Alternativer Investmentfonds einer Vollregulierung und hat erheblichen Einfluss auf die Branche. Zu Alternativen Investmentfonds …
… mehr als begrüßenswert und wird das Segment regulatorisch künftig auf eine Stufe mit Aktien oder Anleihen stellen. Wie bei allen Investitionsgegenständen hat Sicherheit jedoch ihren Preis. Die zusätzlichen Restriktionen, Auflagen und Vorschriften werden aus heutiger Sicht sehr wahrscheinlich zu durchschnittlich etwas niedrigeren Renditen bei geschlossenen …
Frankfurt, 24.8.2012 – Die AIFM-Richtlinie zur Regulierung der „Verwalter/Manager alternativer Investmentfonds“ soll in Deutschland laut vorliegendem Gesetzentwurf vom Juli dieses Jahres durch die Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) umgesetzt werden. Damit wird es ein einheitliches Regelwerk für alle bislang nach dem Investmentgesetz (InvG) …
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