(openPR) Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH veranstaltet aufgrund der aktuellen Negativentwicklung im Marktsegment „offene Immobilienfonds“ eine Seminarreihe mit dem Thema „Anlegeransprüche bei offenen Immobilienfonds“. Die im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh und Stefan Seitz werden unter anderem Folgende Themen besprechen:
Thema 1: Offene Immobilienfonds als Kapitalanlagen – wie grenze ich offene Immobilienfonds von anderen Risikokapitalanlagen ab? (Im Rahmen dieses Themas stellen die Referenten dar, worin sich offene Immobilienfonds von geschlossenen Immobilienfonds und echtem Immobilieneigentum unterscheiden. Wichtige Hinweise erfolgen zu Fragen einer pflichtgemäßen Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung, da in der Praxis häufig feststellbar ist, dass eine Beteiligung an einem offenen Immobilienfonds als risikolose Kapitalanlage verkauft wird. In vielen Fällen werden die Anleger auch nicht ausreichend darüber aufgeklärt, dass sie im Rahmen eines offenen Immobilienfonds keine echte Immobilie erhalten.)
Thema 2: Offene Immobilienfonds in der Zukunft – was dürfen Anleger von ihren Beteiligungen erwarten? (Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh und Stefan Seitz stellen dar, wie sich der Markt der offenen Immobilienfonds aus ihrer Praxissicht entwickeln wird. Es werden einzelne Risikoszenarien für Anleger anhand von konkreten Beispielen besprochen. So wird erklärt, dass es im Rahmen von offenen Immobilienfonds zu Bewertungsrisiken kommen kann, wenn sich Jahre nach der Ausgabe der Beteiligungen herausstellt, dass das Immobilienvermögen zu hoch bewertet worden ist. Unabhängig von dieser Wertverlustsituation stellen die Referenten spezielle Probleme dar, die sich daraus ergeben, dass der offene Immobilienfonds Auslandsimmobilien in seinem Vermögen hat. Weiterhin wird besprochen, welche Rechtssituation entsteht, wenn der offene Immobilienfonds die Rücknahme der Anteile aussetzt und die Anleger ihre Beteiligungen nicht mehr zurückgeben können.)
Thema 3: Offene Immobilienfonds – Rechtsansprüche der Anleger (Im Rahmen dieses Themas stellen die Referenten die Rechtslage der Anleger dar und konzentrieren sich dabei auf mögliche Ansprüche gegen Anlageberater und Anlagevermittler. Solche Ansprüche können sich für Anleger als ganz entscheidend herausstellen, wenn Vermögensverluste im Rahmen des offenen Immobilienfonds eintreten. Für Anleger ist dabei wichtig, dass solche Ansprüche kurzen Verjährungsfristen unterliegen, sodass unabhängig von der derzeitigen wirtschaftlichen Situation des offenen Immobilienfonds eine solche Anspruchsprüfung sinnvoll ist.
Die Seminarreihe „Anlegeransprüche bei offenen Immobilienfonds“ findet im November 2010 in folgenden Städten statt: Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Leipzig, München, Stuttgart. Nähere Informationen zu den Veranstaltungszeiten und Räumlichkeiten können Sie unverbindlich unter den angegebenen Kontaktdaten anfragen.









