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Hoffnung für DEGI International-Anleger

(openPR) Die Commerzbank AG räumt aufklärungspflichtige Provisionszahlungen an Bankberater ein

Kiel, Oktober 2011 – Nun ist es offiziell: Beim Verkauf des inzwischen geschlossenen DEGI International durch Commerzbank und Allianz sind Provisionen gezahlt worden. Nach der anlegerfreundlichen Rechtsprechung des BHG müssen Zahlungen dieser Art offengelegt werden. Dies wurde im Einzelfall versäumt. Die Folge: Diese Anleger haben gute Chancen, ihr Geld zurückzubekommen.
„Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zu klagen“, so Anlegeranwalt Helge Petersen. „Sogar Anleger, die bereits 2003 in den DEGI International investiert haben, haben gute Aussichten.“

Petersen und seine Kollegen haben jede Menge Erfahrung im Kampf gegen Falschberatung durch Commerzbank, Postbank und Co. Im Premium-Management-Skandal der Commerzbank, bei dem zumeist auch ältere Anleger systematisch von einer sicheren Anlage in einen unsicheren Dachfonds gelockt worden sein sollen, erzielte die Kanzlei Petersen bahnbrechende Erfolge. Auch im Fall DEGI International ist die Kanzlei Petersen aktiv: Zahlreiche Anleger wandten sich an die Kieler Experten für Finanzrecht.

„Wenn auch Sie betroffen sind, lassen Sie sich nicht einschüchtern“, rät Petersen. „Wir wissen aus Erfahrung – wer sich wehrt, hat beste Chancen auf Erfolg. Wir unterstützen Sie dabei.“

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