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DEGI International - Angebote der Beraterbanken

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Dr. Ralf Stoll
Dr. Ralf Stoll

(openPR) Seit dem 25.10.2011 befindet sich der DEGI International in der Phase der Abwicklung: die Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH sah keine andere Möglichkeit mehr, als die ordentliche Auflösung des DEGI International einzuleiten, da eine Wiedereröffnung aufgrund der erheblichen Rückgabewünsche der Anleger nicht in Betracht kam. Bis zum 15.10.2014 sollen nun die Immobilien des DEGI International verkauft werden und die Anleger aus den Verkaufserlösen in halbjährlichen Tranchen ausbezahlt werden, wobei die erste Tranche April 2014 fällig werden soll.



Da die Allianz Deutschland als hauptsächlicher Vermittler der Anteile an dem DEGI International aufgetreten ist, bietet sie ihren Kunden nun sogenannte Anteilsverkauf- und Vergleichsvorschläge an. Inhalt dieses Angebots ist, dass die Allianz die Anteile an dem DEGI International von den Anlegern zu einem Festpreis von 42,78 € pro Anteil zurückkauft und damit Inhaber der Anteilscheine wird. Dieser Festpreis entspricht dem Rücknahmepreis vom 25.10.2011, so wie ihn Aberdeen ermittelt hat. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie so gestellt werden, als ob der DEGI International zum 25.10.2011

wiedereröffnet hätte und sie an diesem Tag ihre Anteile zurückgetauscht hätten.
Voraussetzung für die Annahme dieses Vergleichsangebots ist jedoch, dass die Anleger die Anteile an dem DEGI International vor dessen Schließung im Jahr 2009 gekauft und diese durchgängig gehalten haben. Derzeit müssen sich die Anteile zusätzlich im Allianz Bank bzw. Allianz Global Investors Depot befinden. Dieses Angebot der Allianz kann dabei nur befristet bis zum 15.02.2012 angenommen werden, die Auszahlung erfolgt auch erst Ende Februar. Vorteilhaft für die Anleger des DEGI International ist bei diesem Angebot, dass sie sofort wieder liquides Vermögen zur Verfügung haben und nicht drei weitere Jahre an den DEGI International gebunden sind, so wie dies im Zuge der Abwicklung sein wird. Vor weiteren Wertverlusten der Anteile sind Anleger des DEGI International dann ebenfalls geschützt.


Allerdings gibt es auch Nachteile für die Anleger des DEGI International: bei Annahme des Umtauschangebots der Allianz müssen Verluste hingenommen werden, da mithin nicht das gesamte anfänglich investierte Kapital zurückerlangt wird. Zusätzlich ist weitere Voraussetzung für die Annahme des Angebots der Allianz, dass der Anleger des DEGI International dann auf jegliche Ansprüche verzichtet, die er vielleicht gegen die Allianz oder ihre Vertreter haben mag. Hierbei kommen vor allem Ansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung gegen die Allianz Deutschland in Betracht, welche der Anleger des DEGI International dann nicht mehr durchsetzen könnte, da er vertraglich darauf verzichtet hat.


Unter Umständen kann aber über die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs das gesamte Kapital zurückerhalten werden, da die Allianz verpflichtet sein kann, den Anleger so zu stellen, als wenn er die Anlage an dem DEGI International nie geschlossen hätte. Verluste können so vermieden werden.


Anleger des DEGI International sollten sich also genau überlegen, ob die Annahme des Vergleichsangebots für sie sinnvoll ist oder nicht; dies ist in jedem Einzelfall unterschiedlich zu beurteilen, weswegen sie sich erst einmal an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden sollten, welcher überprüfen wird, ob dem Anleger des DEGI International noch weitere Ansprüche, wie z.B. aus einer Falschberatung, zustehen.

Die Chancen für Schadensersatz stehen nach Ansicht der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die hunderte DEGI Anleger vertritt und berät und bereits zahlreiche Klagen eingereicht hat.

Anleger der Commerzbank gegeh bisher leer aus, zumindest ist nicht bekannt, ob auch diese ein Angebot erhalten werden. Dies sollten in jedem Fall umgehend handeln.

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/degi-international-allianz-anlegerschutz-%E2%80%93-handlungsmoeglichkeiten-fuer-betroffene-anleger

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