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Vergleiche mit 100-Prozent Rückzahlung

08.06.201214:05 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Vergleiche mit 100-Prozent Rückzahlung

(openPR) Premium-Management-Immobilienanlagen-Fonds: Fachanwalt Helge Petersen erreicht weitere Erfolge gegen die Commerzbank/Neue Verfahren wegen verkaufter Griechenlandanleihen kündigen sich an

Kiel, Juni 2012. Bereits Anfang 2011 machte der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen aus Kiel auf die Problematik des Premium-Management- Immobilienanlagen-Fonds aufmerksam und brachte das Thema auf die Tagesordnung der deutschen Medien und Gerichte. Der Druck brachte immerhin ein Vergleichsangebot für alle Anleger, selbst die mit scheinbar verjährten Ansprüchen, von circa 83 Prozent. Für die meisten Anleger war dieser aber nicht akzeptabel. Nach diesem dennoch großen Teilerfolg laufen viele Klagen weiter und es werden bessere Vergleiche erreicht.



Häufig muss gar nicht bis zum Urteil geklagt werden: Der Ombudsmann der privaten Banken steht in engem Austausch mit dem Fachanwalt aus Kiel und schickt kontinuierlich Vergleichsangebote. Diese liegen bei einer 100-prozentigen Rückerstattung. „Ich bespreche das mit jedem Mandanten und wir entscheiden aufgrund der persönlichen Situation, ob wir darauf eingehen oder weiter klagen, um etwa auch verlorene Zinsen rauszuholen“, so Rechtsanwalt Helge Petersen. „Wir haben noch rund 350 unabgeschlossene Fälle, bei denen wir auch die Rückerstattung von mindestens 100 Prozent zuzüglich Kosten und Zinsausfallschaden erreichen möchten. Wir steigern wöchentlich durch neue Informationen und erfolgreiche Prozessführung den Erfolgsfaktor für die Anleger. Es geht darum, der Commerzbank zu zeigen, dass sich ihre Kunden sehr wohl wehren können.“

Da die Falschberatung nach drei Jahren verjähren könnte, hätten danach bisher nur diejenigen noch eine Chance auf Schadensersatz, die bereits eine Klage eingereicht haben. Eventuell könnten aber auch die bisher Zögerlichen noch zu ihrem Recht kommen: „Wir arbeiten nach wie vor daran, mit unserer technisch-orientierten Prozesstaktik den Vorsatz nachzuweisen. Gelingt uns das, greift nicht die dreijährige Verjährung, dann gelten 10 Jahre ab dem Datum der Zeichnung“, erklärt Petersen. Dann würde es auch wegen der Hybridanleihe und der Zertifikate der Commerzbank eine Prozessflut geben. Seit April liegt auch ein Gutachten des LG Kiel vor. Demnach ist der PMIA-Fonds theoretisch mindestens eine Risikoklasse schlechter als der Hausinvest-Fonds, was klar gegen die Vorgabe einer kaufmännischen Anlageberatung verstößt und den Vorwurf des Vorsatzes stützt. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen befragte dazu auch auf der Commerzbank-Hauptversammlung den Vorstandsvorsitzenden Martin Blessing. Insbesondere stand dort im Vordergrund, ob die Commerzbank weitere Kundenverluste zu ihren Gewinnen machen möchte. Deswegen erkundigte sich Petersen konkret nach den Hybrid- und Griechenland-Anleihen, erhielt jedoch auch hier keine zufriedenstellende Antwort. Der Vorwurf des Kieler Anwalts bleibt bestehen: Er vermutet eine Systematik der Commerzbank dabei, Kunden gezielt „das Geld aus der Tasche zu ziehen“.

Gerade wegen der Griechenland-Anleihen liegen neue Fälle vor, bei dem noch Ende April 2011 die Commerzbank solche Anleihen empfohlen hat. „Wir werden diese Gelder für die meisten Anleger nebst Zinsen zurück holen“, meint Petersen. „Wir werden genauso erfolgreich wie bei PMIA rein technisch die Falschberatung massenhaft zum Vorteil der Kunden nachweisen. Schon jetzt liegen uns wegen der Vielzahl der Fälle sehr gute Beweisunterlagen vor.“

Weitere Informationen unter www.anlage-weg.de

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