openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Urheberrecht: Vermarktung gebrauchter Lizenzen auch beim Softwaredownload zulässig

02.10.201216:43 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Urheberrecht: Vermarktung gebrauchter Lizenzen auch beim Softwaredownload zulässig

(openPR) Softwarelizenzen, die dem Erwerber ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an einem per Download aus dem Internet herunterzuladenden Programm gewähren, werden Softwareprogrammen, die auf CD-Rom oder DVD vertrieben werden, gleichgestellt. Dies führt dazu, dass ein Weiterverkauf gebrauchter Lizenzen zulässig ist, soweit sichergestellt wird, dass die Lizenz einheitlich verkauft wird und auf dem Computer des Ersterwerbers unbrauchbar gemacht worden ist.



Der Europäische Gerichtshof entschied am 03.07.2012 zugunsten eines Weiterverkaufsrechts gebrauchter Lizenzen, auch soweit die Software aus dem Internet heruntergeladen wird. Diesem Fall lag eine Auseinandersetzung zwischen dem Unternehmen „Oracle“ und dem Unternehmen „UsedSoft“ zugrunde. Oracle vertreibt eine Datenbanksoftware, die aus dem Internet heruntergeladen wird. Eine Kopie der Software wird dann auf dem Computer des Erwerbers abgespeichert (Client-Server-Software) und der Erwerber schließt zugleich einen Lizenzvertrag mit Oracle ab, der ihn zur dauerhaften Speicherung der Software berechtigt. Zusätzlich kann im Rahmen eines Softwarewartungsvertrages eine Aktualisierung der Software sowie eine automatische Fehlerbehebung für einen bestimmten Zeitraum dazugekauft werden. Das Unternehmen „UsedSoft“ hatte Softwarelizenzen von Kunden der „Oracle“ aufgekauft, für die ursprünglich erworbene Lizenz uninteressant geworden waren bzw. hat übersteigende Lizenzen aus einem Lizenzpaket, die der Erwerber nicht benötigte, aufgekauft. Im Fall eines Weiterverkaufs der gebrauchten Software hat der Zweiterwerber die Software erneut unmittelbar von der Internetseite von Oracle heruntergeladen.

Der Europäische Gerichtshof hat sich in Folge dessen damit auseinandergesetzt, ob durch die Einräumung eines zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechtes an den Ersterwerber auch im Fall eines Internetdownloads der Software eine sogenannte Erschöpfung eingetreten ist. Erschöpfung bedeutet, dass ein Schutzrechtsinhaber, in diesem Fall der Urheber, sich in Bezug auf ein bestimmtes Produkt, das nach seinem Willen in der Europäischen Union in Verkehr gebracht worden ist, nicht mehr auf sein Schutzrecht berufen kann und in diesem Fall Dritte nicht mehr von der Nutzung seines Urheberrechts ausschließen darf.

Dabei stellte der Europäische Gerichtshof zunächst fest, dass auch im Fall einer zeitlich unbeschränkten Überlassung eines Nutzungsrechts an einem Computerprogramm, das gegen Zahlung eines Entgelts einer anderen Person eingeräumt wird, es sich um einen Verkauf nach dem allgemeinen Verständnis innerhalb der Europäischen Union handelt. Der Abschluss des Lizenzvertrages und das Herunterladen der Software aus dem Internet stellten nämlich einen einheitlichen Lebensvorgang dar, der zusammen betrachtet zu einer Übertragung von Eigentumsrechten an der Software führt. Das Gericht kam weiterhin zu dem Schluss, dass es keine Rolle spielt, ob die Kopie der Software dem Erwerber durch Herunterladen aus dem Internet oder aber durch Übersendung eines materiellen Datenträgers, wie einer CD-ROM oder DVD, übertragen wird. Dies ergäbe sich bereits aus den Vorschriften sowie dem Sinn und Zweck der Richtlinie 2009/24/EG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen, da hierin nicht zwischen körperlichen und nichtkörperlichen Formen einer Programmkopie unterschieden wird, sondern sogar klargestellt wird, dass Programm jeder Form umfasst sein sollen, auch solche, die in die Hardware integriert werden. Dies entspräche auch einer wirtschaftlichen Betrachtung, da das Herunterladen von Computerprogrammen aus dem Internet auch wirtschaftlich der Übersendung von CD-ROM- oder DVD- Kopien gleichzustellen ist.

Daraus schließt der Europäische Gerichtshof, dass es durch den Erstverkauf der Softwarelizenz zu einer Erschöpfung an dem so verkauften Computerprogramm gekommen ist. Der Urheber kann daher dem Ersterwerber nicht verbieten, seine Softwarelizenz an einen Dritten weiterzuverkaufen. Dies bezöge sich zudem auch auf Aktualisierungen und Verbesserungen an dem Softwareprogramm, soweit der Ersterwerber im Rahmen des abgeschlossenen Wartungsvertrages noch zu dessen Abruf berechtigt gewesen ist. Das Recht des

Ersterwerbers geht dabei sogar soweit, dass der Urheber dem Zweiterwerber gestatten muss, die Software von dessen Internetseite herunterzuladen, wenn eine Übertragung vom einen Clientserver auf den anderen nicht möglich ist.

Die einzige Einschränkung, die der Gerichtshof machte, lag darin, dass sichergestellt werden muss, dass der Ersterwerber das Softwareprogramm auf seinen Computern unbrauchbar macht, sowie dass – soweit Lizenzen in einem Paket gekauft werden – das gesamte Lizenzpaket weiterverkauft wird. Eine Aufspaltung des Lizenzpaketes durch den Ersterwerber ist nicht zulässig, da es dadurch zu einer unzulässigen Vervielfältigung der Software kommen würde.

Diese Entscheidung ist unseres Erachtens insbesondere aufgrund der Gleichstellung von Internetdownloads zu Softwarekopien auf CD-ROM oder DVD zu begrüßen, da wenig einsichtig ist, warum sich das Urheberrecht je nach Verkörperungsform anders verhalten sollte.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 668030
 115

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Urheberrecht: Vermarktung gebrauchter Lizenzen auch beim Softwaredownload zulässig“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von bunk-alliance Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Erstattung von Reisekosten eines Anwalts bei Klägern mit Sitz im Ausland
Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Erstattung von Reisekosten eines Anwalts bei Klägern mit Sitz im Ausland
Sachverhalt: Der in Großbritannien ansässige Kläger hat den Beklagten vor dem Amtsgericht München auf Schadenser-satz in Anspruch genommen. Mit der Prozessvertretung beauftragte der Kläger einen in Kiel ansässigen Rechtsanwalt. Nach dem zwischen den Parteien zustande gekommenen Vergleich hatte der Kläger 1/3 und der Beklagte 2/3 der Kos-ten des Rechtsstreits zu tragen. Im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens hat der Kläger Fahrtkosten seines Rechtsanwalts geltend gemacht, um deren Erstattungsfähigkeit eine Auseinandersetzung entbrannt ist,…
D: Wandel zu einer Kultur der unverzüglichen Zahlung?
D: Wandel zu einer Kultur der unverzüglichen Zahlung?
Seit Ende Juli 2014 gelten in Deutschland verschärfte Vorschriften zum Zahlungsverzug. Grund ist das Gesetz zur Be-kämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, das zum 29. Juli in Kraft getreten ist und das der Umsetzung der Europäischen Zahlungsrichtlinie (2011/7/EU) dient. Ziel ist ein „durchgreifender Wandel hin zu einer Kultur der unverzügli-chen Zahlung“, der durch die folgenden Maßnahmen erreicht werden soll: Das BGB sieht im neu eingefügten § 271 a BGB Höchstgrenzen für Zahlungsfristen vor. So dürfen diese künftig grund-sätzlich le…

Das könnte Sie auch interessieren:

Metaways: Worauf Unternehmen bei Open-Source-Lizenzen achten müssen
Metaways: Worauf Unternehmen bei Open-Source-Lizenzen achten müssen
… an seine individuellen Geschäftsprozesse an, riskiert es, dass Mitbewerber Einblick in das eigene Geschäftsmodell erhalten oder die modifizierte Software selbst nutzen. 3. Auf Urheberrecht achten Unternehmen sollten darauf achten, dass der Anbieter der Open-Source-Software das Urheberrecht dafür innehat. Das ermöglicht es ihm, die Lösung gleichzeitig …
Softwarebroker für ERP-Systeme mit europäischer Lizenzbörse erp-broker.com gestartet
Softwarebroker für ERP-Systeme mit europäischer Lizenzbörse erp-broker.com gestartet
… Unternehmen Usedsoft, München, darauf, das der überwiegende Teil seiner Software durch online-Übertragung übermittelt wird und daher hier der Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechts nicht greife. Hier spricht Oracle insbesondere die Aktualisierung der Datenbankprogramme durch updates an, die überwiegend per download vorgenommen wird. Die Softwarehersteller …
Verwertungsrecht eines Buchverlages
Verwertungsrecht eines Buchverlages
… der Fotografien und Texte an, sodass eine anderweitige Verwendung einzelner Fotografien der Erfüllung des Vertragszwecks nicht entgegenstehe. Damit stellt das Oberlandesgericht klar, dass Urheberrechte soweit wie möglich beim Urheber verbleiben sollen, es sei denn, es existiert eine ausdrückliche, abweichende Regelung. Im Urheberrecht besteht oftmals …
Bücherverlage dürfen Verbreitung von Bildmaterial nicht verhindern
Bücherverlage dürfen Verbreitung von Bildmaterial nicht verhindern
… werden, ob die Einräumung von weiter reichenden Nutzungsrechten zur Erfüllung des Vertragszweckes überhaupt erforderlich sei. Damit stellt das Oberlandesgericht klar, dass Urheberrechte soweit wie möglich beim Urheber verbleiben sollen, es sei denn, es existiert eine ausdrückliche, abweichende Regelung bezüglich der Übertragung von Nutzungsrechten. …
Weiterverkauf gebrauchter Software - Lizenzen
Weiterverkauf gebrauchter Software - Lizenzen
… dass Sammellizenzen jedenfalls nicht aufgeteilt werden dürften, da diese praktisch nicht aufgespalten werden könnten. Durch die Zunahme von "Produktpiraterie" oder die Verletzung von Urheberrechten gewinnt der Schutz geistigen Eigentums heute immer mehr an Bedeutung. Im Urheberrecht besteht oftmals die Frage, wer eigentlich Urheber eines Werkes ist. …
Bild: DMD² und starfrosch Podcast kooperieren - Creative Commons Musik auf über 20 RadiochannelsBild: DMD² und starfrosch Podcast kooperieren - Creative Commons Musik auf über 20 Radiochannels
DMD² und starfrosch Podcast kooperieren - Creative Commons Musik auf über 20 Radiochannels
… bieten kann." Über Creative Commons ================= Creative Commons ist eine Non-Profit Organisation mit Sitz in den USA, die sich für die angemessene Nutzung des Urheberrechts einsetzt und seit dem Jahr 2001 Standardlizenzverträge anbietet. Diese sogenannten Creative Commons Lizenzen (CC-Lizenzen) bewegen sich rechtlich zwischen strengem Urheberrecht …
Bild: Online-Plattform verstößt gegen UrheberrechtBild: Online-Plattform verstößt gegen Urheberrecht
Online-Plattform verstößt gegen Urheberrecht
… München, Az.: 42 O 10792/22Filme, Videos, Musik – Online-Plattformen machen solche Werke für ihre Nutzer öffentlich zugänglich. Zu kurz kommt dabei zuweilen das Urheberrecht. Denn ohne entsprechende Lizenzen dürfen Online-Plattformen urheberrechtlich geschützte Werke nicht nutzen und veröffentlichen. Das entschied das Landgericht München mit Urteil vom 9. …
Die Urheberrechtsreform verlagert Verantwortlichkeiten zu Plattform-Betreibern
Die Urheberrechtsreform verlagert Verantwortlichkeiten zu Plattform-Betreibern
Die EU-Urheberrechtsreform war umstritten und hat für heftige Konflikte gesorgt. Artikel 17 erlegt Plattformbetreibern umfangreiche Pflichten auf. Artikel 17 der Urheberrechtsreform soll den umstrittenen Artikel 13 ersetzen. Nach langwierigen Diskussionen wurde der Uploadfilter für digitale Plattformen, wie YouTube & Co., letztendlich nicht mehr …
Bild: Creative Commons und UrheberrechtBild: Creative Commons und Urheberrecht
Creative Commons und Urheberrecht
Inzwischen gibt es immer mehr CC-lizenzierte Musik. Vor allem im Internet. Haben diese CC-Lizenzen Einfluss auf das Urheberrecht? Anders, als zum Beispiel in den USA, kann in Deutschland das Urheberrecht nicht übertragen oder verkauft werden. Nicht nur in Deutschland ist das Urheberrecht untrennbar mit dem Künstler, der das Werk geschaffen hat, verbunden. So …
Nachahmungsschutz von Internetseiten
Nachahmungsschutz von Internetseiten
… Urteil vom 08.03.2012 hat das OLG Celle (AZ: 13 W 17/12) entschieden, dass der Gestaltung von Webseiten unabhängig von einer etwaigen Digitalisierung ihres Inhaltes ein Urheberrechtsschutz zukommen kann. Dazu müsse die Gestaltung allerdings die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Das sei dann nicht der Fall, wenn die Gestaltung nicht weiter ginge, als …
Sie lesen gerade: Urheberrecht: Vermarktung gebrauchter Lizenzen auch beim Softwaredownload zulässig