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Metaways: Worauf Unternehmen bei Open-Source-Lizenzen achten müssen

20.05.201417:07 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Hamburg, 20. Mai 2014 – Im Zuge der NSA-Affäre interessieren sich immer mehr Unternehmen für Open-Source-Software. Der IT-Dienstleister Metaways klärt darüber auf, worauf sie im Umgang mit Open-Source-Lizenzen achten müssen.

Bei Open-Source-Software liegt der Quellcode komplett offen vor und kann von jedermann gelesen und geprüft werden. Geheime Hintertüren, durch die Daten ungewollt ausgelesen und versendet werden, sind damit deutlich erschwert. Als Folge der Snowden-Enthüllungen spielen deshalb immer mehr Unternehmen mit dem Gedanken, Open-Source-Lösungen beispielsweise für die Kommunikation einzusetzen. Dabei sehen sie sich aber einer schier unüberschaubaren Vielzahl von Lizenzen gegenüber, die sich hinsichtlich Rechten und Pflichten teilweise erheblich unterscheiden. Der Open-Source-Spezialist Metaways aus Hamburg klärt darüber auf, worauf es bei Open-Source-Lizenzen ankommt.



1. Open Source ist nicht gleich gratis

Fast alle Open-Source-Lizenzen sind auch für den Einsatz im kommerziellen Bereich kostenfrei. So erlaubt beispielsweise die sehr weit verbreitete GNU General Public Licence (GPL), die Software uneingeschränkt zu nutzen. Dennoch geht es bei Open Source nicht darum, kostenlose Software zu nutzen, sondern offene. Das Geschäftsmodell ist ein anderes als bei proprietärer Software. Der Vorteil für Anwenderunternehmen: Da sie in aller Regel nicht für die Lizenzen bezahlen müssen, können sie besser in Services wie Beratung, Implementierung, Integration, Optimierung, Wartung oder Support investieren.

2. Vorsicht bei Wiederveröffentlichungspflicht

Bei vielen Open-Source-Lizenzen, etwa der GPL, geht das Recht der beliebigen Veränderung mit der Pflicht einher, diese Veränderungen wieder zu veröffentlichen und auch anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Passt ein Unternehmen eine Software mit einer solchen Lizenz an seine individuellen Geschäftsprozesse an, riskiert es, dass Mitbewerber Einblick in das eigene Geschäftsmodell erhalten oder die modifizierte Software selbst nutzen.

3. Auf Urheberrecht achten

Unternehmen sollten darauf achten, dass der Anbieter der Open-Source-Software das Urheberrecht dafür innehat. Das ermöglicht es ihm, die Lösung gleichzeitig unter beliebig vielen verschiedenen Lizenzen zu veröffentlichen. Eine Lösung, die bereits unter GPL veröffentlicht ist, kann so zusätzlich mit einer geeigneten Lizenz angeboten werden. Diese kann den Anwender dann etwa von der Pflicht befreien, vorgenommene Modifikationen an der Software zu veröffentlichen. Angesichts der Vielzahl an Anbietern sollten Anwender ganz generell darauf achten, einen vertrauenswürdigen Partner zu wählen. Er muss Rechtssicherheit gewährleisten können, so dass keine Forderungen von Seiten Dritter drohen.


„Immer mehr Unternehmen vertrauen auf Open Source. Sie sollten sich aber vorab genau über ihre Rechte und Pflichten informieren“, sagt Cornelius Weiss, Team Leader Software Engineering bei Metaways. „Auf Experimente dürfen sie sich jedenfalls nicht einlassen, denn das kann viel Ärger verursachen und sehr teuer werden. Am besten sie suchen sich einen erfahrenen Partner, der umfangreiche Open-Source-Expertise mitbringt und Rechtssicherheit bieten kann.“


Diese Presseinformation kann auch unter www.pr-com.de/metaways und www.metaways.de abgerufen werden.

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