(openPR) Verwaltungsgericht Frankfurt hebt Verfügung der BaFin auf
Mit Beschluss vom 21.10.2005 (Az. 1 G 3155/05) hat das Verwaltungsgericht Frankfurt die Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 20. September in einem Eilverfahren aufgehoben, wonach es sich bei dem Vertrieb des Multi Advisor Fonds um eine erlaubnispflichtige Anlagevermittlung handeln soll, die nicht der gesetzlichen Ausnahmeregelung für Investmentverkäufer unterliege. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die Stoppung des Vertriebes durch die Behörde „auch bei summarischer Prüfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig“ sei. Das bedeutet, dass der Vertrieb durch die von Michael Turgut geführte IFF AG sowie durch die Ravena Finanzmanagement AG in vollem Umfang fortgesetzt werden kann. Maßgeblich bei der Urteilsfindung war, dass beim Multi Advisor Fonds die Vermittler „kein komplettes Anlageprodukt, sondern bloß Partizipationschancen als Gesellschafter einer GbR, deren Gesellschaftszweck die gemeinsame Kapitalanlage der Gesellschafter ist“ – so die Richter – anboten. Den entscheidenden Schritt, nämlich die Wahl eines Finanzportfolioverwalters und damit die Auswahl der Assetklassen, „müssen die Anleger selbst gehen“. Die erste Kammer des Verwaltungsgerichtes Frankfurt distanzierte sich damit deutlich von dieser erst jüngst aufgekommenen neuen BaFin-Linie.
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