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Multi Advisor Fund I GbR

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(openPR) Die Multi Advisor Fund I GbR (MAF) ist eine im Jahr 2005 gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Gründungsgesellschafter waren die mittlerweile insolvente Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG und die European Securities Invest SECI GmbH Wertpapierhandelsbank. Die MAF beabsichtigte, durch Gewinnung weiterer Gesellschafter (Anleger) ein Platzierungsvolumen in Höhe von insgesamt Mio. € 120 aufzunehmen. Das der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Kapital soll nach den Angaben im Emissionsprospekt in Immobilien, Beteiligungen an anderen Gesellschaften, Wertpapierfonds und Alternative Investments (Hedge-Fonds) investiert werden.



Die Anleger können im Rahmen der Beteiligung zwischen verschiedenen Modalitäten (Beteiligungsprogramm Multi A, B, C und D) wählen, wie die von ihnen gezeichnete Einlage erbracht werden soll. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Einlage durch eine Einmalzahlung, durch Ratenzahlungen, oder durch eine Kombination von Einmal- und Ratenzahlung zu erbringen. Bei der angebotenen Form der Anlage handelt es sich um eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung, welche grundsätzlich einem Totalverlustrisiko ausgesetzt ist.

Für Ratenzahler besteht jedoch auch das über das reine Totalverlustrisiko hinausgehende Risiko, dass sie im Fall der Insolvenz der Gesellschaft den Gläubigern bis zur Höhe ihrer gezeichneten aber bislang noch nicht erbrachten Einlage unmittelbar persönlich mit ihrem Privatvermögen haften. So heißt es im Emissionsprospekt des MAF über das maximale Risiko des Anlegers: „Das maximale Risiko dieser Beteiligung ist der Totalverlust des gezeichneten Kapitals sowie die persönliche Haftung des Anlegers mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten des Multi Advisor Fund I.“

Der Vertrieb dieser Beteiligungen erfolgte insbesondere über die IFF AG aus Hof. Vorstand der IFF AG ist Herr Michael Turgut, der auch der Vorstand der mittlerweile insolventen Futura Finanz AG war und in Verbraucherschutzkreisen wegen des Vertriebs von meist hochriskanten Beteiligungen nicht „den besten Ruf“ hat. Die Süddeutsche Zeitung berichtete im Zusammenhang mit dem Vertrieb des MAF in ihrer Ausgabe vom 29.07.2005 bereits wie folgt:

„Denn Turguts Vertriebstruppe verhökert am liebsten hochriskante unternehmerische Beteiligungsmodelle an Kleinanleger – frei nach dem Verkäufermotto „anhauen, umhauen, abhauen“.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz aufgestellt, dass Anleger bei Wertpapiergeschäften anleger- und objektgerecht aufzuklären bzw. zu beraten sind. Das bedeutet, dass Inhalt und Umfang der Aufklärungs- bzw. Beratungspflicht bei Anlagegeschäften von mehreren Faktoren bestimmt werden, die sich einerseits auf die Person des Anlegers und andererseits auf das Anlageobjekt beziehen.

BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Beteiligungen dieser Art sehr oft als lukratives Investment dargestellt werden, ohne dass die Anleger auf die tatsächlichen Risiken hingewiesen wurden. Auch Anleger des MAF haben sich bereits an uns gewendet, die diese Praxis bestätigt haben. Da der MAF bislang wenig Bereitschaft zeigte, diese Angelegenheiten außergerichtlich zu regeln, werden nun die Gerichte zu entscheiden haben. Nach unserer Rechtsauffassung gibt es oft mehrere Ansatzpunkte, sich von der Beteiligung zu lösen.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Multi Advisor Fund I GbR“ anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.07.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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