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Michael Turgut : Verlieren Begriffe wie „Generationenvertrag“ und „Eckrentner“ an Bedeutung?

(openPR) Nach wie vor ist die Hauptquelle für die Altersversorgung der Ruheständler die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rente steht aber schon lange vor großen Problemen. Die Ursachen sind vielfältig.

Die gesetzliche Vorsorge basiert auf dem Umlageverfahren. Die eingezahlten Beiträge werden nicht gespart, sondern sofort für die laufenden Rentenzahlungen an die derzeitigen Rentner verwendet. Daher besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge, sondern nur auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen (sog. Anwartschaft ).



Die junge Generation kommt damit für die Rente der alten Generation auf (sog. Generationenvertrag). Sie beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Aufgrund der Alterspyramide müssen aber zukünftig immer weniger Arbeitnehmer die Renten von immer mehr Rentnern finanzieren, was zu steigenden Rentenversicherungsbeiträgen für die Erwerbstätigen führen muss, wenn die Rentenleistungen an den einzelnen Rentner nicht reduziert werden sollen. IFF AG - Vorstand Michael Turgut hält die private Altersvorsorge vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden soziodemografischen Fakten für unausweichlich.

Die Zahlen des deutschen Instituts für Altersvorsorge lassen daher für die zukünftigen Bezieher der gesetzlichen Rente aus heutiger Sicht Schlimmes erahnen: so hätte ein so genannter Eckrentner, also ein Bürger bzw. eine Bürgerin, der oder die 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, heute einen Rechtsanspruch auf eine gesetzliche Rentenleistung von mithin rund 1.000,-- Euro.

Für Michael Turgut, Vorstand der IFF AG aus Hof, zeigt dieses Beispiel, dass die derzeitige Diskussion um die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht intensiv genug geführt wird. „Danach“, so Michael Turgut, „müsste eigentlich jeder Arbeitnehmer heute aufgefordert werden, zusätzlich zu einem möglichen gesetzlichen und Betriebsrentenanspruch auch privat vorzusorgen.“

Letztlich gilt aktuell nach wie vor der Generationenvertrag und die daraus folgende Umlagefinanzierung der gesetzlichen Renten. Das bedeutet, dass die monatlichen Beiträge, die in die Rentenkasse einbezahlt, nicht der eigene Vorsorge dienen, sondern vielmehr an die heutigen Rentner sofort wieder ausgezahlt werden. Später, so der Generationenvertrag, wird seine Rente dann wiederum von der nachfolgenden Generation aufgebracht. Der einzelne in die Rentenkasse einzahlende Beitragszahler baut demnach kein eigenes finanzielles Vermögen auf wie z.B. bei einem individuellen Sparvertrag, sondern muss darauf vertrauen, dass die nachfolgende Generation in der Lage ist, seine Rentenansprüche zu finanzieren.

Die unausweichliche Folge der aktuellen demografischen Tendenzen – wesentlich mehr Rentner, aber immer weniger Beitragszahler - ist, dass das Leistungsniveau der gesetzlichen Rente seit Jahren stagniert und abgesenkt werden muss. Eigenverantwortung in der Altersvorsorgeplanung ist daher heute wichtiger denn je – wenn der Bürger sein Leben im Ruhestand genießen und dazu auch finanziell gut versorgt sein möchte, muss er aus heutiger Sicht unbedingt rechtzeitig selbst vorsorgen. Die gesetzliche Rente muss daher wohl zukünftig als eine von mehreren Versorgungssäulen angesehen werden, die sicherlich weiterhin als eine Ecksäule gelten kann, aber auf die allein wohl nicht Verlass sein kann.

Michael Turgut von der IFF AG hebt allerdings hervor, dass die derzeitige Bundesregierung sich des Problems seit Jahren bewusst ist, jedoch mit Versäumnissen aus der Vergangenheit bzw. mit einer rapiden demografischen Veränderung der Bevölkerungsstruktur der Bundesrepublik Deutschland konfrontiert ist. IFF AG – Vorstandsmitglied Michael Turgut wörtlich: „Derzeit wird zwar der richtige Weg eingeschlagen – allerdings ein noch zu kurzer Teil der Wegstrecke zurückgelegt.“

Die Notwendigkeit der privaten Vorsorge hat mittlerweile auch die Bundesregierung erkannt. Mit der Einführung des Altersvermögensgesetz (AVmG) zum 1.Januar 2002, des Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) seit dem 1.Januar 2005 sowie des novellierten Betriebsrentengesetz (BetrAVG) fördert der Staat auch die private Vorsorge für den Ruhestand.

Weiteres lesen Sie auch hier
http://openpr.de/news/69925.html
sowie hier
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