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AGfaN begrüßt Urteil gegen Pelztierhalter

03.09.201211:33 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: AGfaN begrüßt Urteil gegen Pelztierhalter
Nerze in alten Käfigen   © Eckard Wendt / AGfaN e.V.
Nerze in alten Käfigen © Eckard Wendt / AGfaN e.V.

(openPR) Mit großer Genugtuung haben Tierschützer zur Kenntnis genommen, dass das Verwaltungsgericht in Schleswig jetzt die Rechtmäßigkeit der Verfügung des Landkreises Plön gegen den Betrieb einer Pelztierfarm bestätigte. Das Urteil vom 28.08.2012 lässt jedoch eine Revision vor dem Oberverwaltungsgericht zu und ermöglicht damit den weiteren Betrieb für zunächst 5 Monate. Dies wird von Tierschützern bedauert, auch wenn sie das Urteil als richtungsweisend einstufen.

Das Urteil stützt sich auch unter Hinweis auf Artikel 20a des Grundgesetzes, der den allgemeinen Schutz von Tieren festlegt, auf die Vorschriften zur Pelztierhaltung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Abschnitt 6, die das Verbot der herkömmlichen Engstaufstallung für Pelztiere ab 11. Dezember 2011 verfügte. Der Betreiber der Pelztierfarm sah sich in seinem Grundrecht auf freie Berufsausübung beschnitten. Er sperrte seine Nerze deshalb verbotswidrig weiterhin in Mini-Käfige ähnlich denen, die auf dem Foto zu sehen sind, und weigerte sich, die neuen Mindeststandards zu gewähren: je Tier 1m² Grundfläche – bei Einzelhaltung jedoch mindestens 3m² - bei einer Höhe von mindestens 1m mit einer erhöhten Plattform sowie einem Wasserbecken von 1m² Wasserfläche mit 30 cm Tiefe. „Wenn man bedenkt, dass in Freiheit lebende Nerze große Jagdgebiete einnehmen, ist das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß immer noch erschreckend wenig und Grund dafür, dass die Tiere auch in ihnen typische Bewegungsstereotypien wie ständiges Laufen auf immer gleichen Wegen, Rennen gegen die Gitter und anschließende Überschläge ausbilden, die beweisen, dass sie unter erheblichem Stress leiden, weil ihre Ausbruchversuche vergeblich sind“, kritisiert Eckard Wendt von der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V. (AGfaN) auch die neuen, erweiterten Raumverhältnisse. „Wer seine Tiere unwürdig unterbringt wie der jetzt Verurteilte, entlarvt dadurch seine Missachtung für die natürlichen Bedürfnisse der Tiere und die Gesetze unseres Staates. Er entwürdigt sich damit als Mensch“, so Wendt weiter.
Die AGfaN ruft alle Bürger auf, keine Bekleidung mit Pelzen zu tragen. Wer nicht konsequent auf diese Tierqualprodukte verzichte, sei mitschuldig am Leid der Tiere.

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