(openPR) Besserverdiener profitieren von hohen Steuerabschreibungen
Ende der 1980ger, Anfang der 1990ger Jahre zog es viele Menschen von den städtischen Randlagen in die Innenstädte. Wohnen in Neubauten war mit einem höheren Wohnkomfort verbunden als beispielsweise in Gebäuden aus der Gründerzeit. Während es in vielen Altbauwohnungen lediglich Gemeinschaftsräume für die sanitären Anlagen gab, zeichneten sich Neubauten durch eigenständige Bäder in jeder Mietwohnung aus.
Jetzt ist ein entgegengesetzter Trend zu erkennen. Viele Menschen sind wieder auf der Suche nach Wohnraum mit Flair und Persönlichkeit. Häuser, die um die Jahrhundertwende zur Gründerzeit oder in der Epoche des Jugendstils erbaut wurden, sind heute noch erhalten und als Wohnraum nutzbar. Die Besonderheit dieser historischen Immobilien gegenüber Neubauten machen die einzigartigen Elemente aus der Bauzeit aus. Vielfach findet sich in Denkmalimmobilien die typische Fassadengestaltung aus vergangenen Jahrzehnten wieder.
Ornamentik, schmiedeeiserne Loggien oder altes Fachwerk verleihen Denkmalimmobilien schon von Weitem einen unverwechselbaren Charme. Auch in den Innenräumen zeichnen sich Denkmalimmobilien durch besondere Vorzüge aus. Die Decken im Inneren sind oft stuckbesetzt, Dielenböden aus original erhaltenem Echtholz und Türen sowie Fensterbänke sind holzvertäfelt. Das Wohngefühl zwischen diesen einzigartigen Relikten macht historische Immobilien für Mieter langfristig attraktiv.
Allerdings befinden sich viele dieser Immobilien aus dem Jugendstil oder aus der Gründerzeit in einem sanierungsbedürftigen Zustand, der nicht mehr den heutigen Wohnbedürfnissen entspricht. Für Eigentümer werden aufwendige Sanierungsarbeiten fällig. Diese Arbeiten sind oft sehr umfangreichen und verursachen zunächst einen hohen, finanziellen Aufwand.
Daher hat der Staat verschiedene steuerliche Anreize geschaffen, um den Kauf und die anschließende Sanierung denkmalgeschützter Immobilien attraktiv zu machen. Ein wesentlichster Vorteil ist die steuerliche Abschreibung der Sanierungsaufwendungen. Das Finanzamt unterscheidet hier zwischen Vermietern und Eigennutzern denkmalgeschützter Immobilien. Als Kapitalanlage können die Sanierungskosten für eine unter Denkmalschutz stehende Immobilie über einen Zeitraum von 12 Jahren vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Die Abschreibung beträgt in diesem Fall in den ersten acht Jahren jeweils neun Prozent des Sanierungsanteils und in den darauf folgenden vier Jahren jeweils sieben Prozent.
Grundlagen für die Steuerabschreibung bildet der Paragraph 7i des Einkommensteuergesetzes. Das Objekt muss dafür in der örtlichen Denkmalliste geführt sein. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist, dass der Käufer das Objekt vor Beginn der Sanierungsarbeiten erwirbt.
Ebenso ausschlaggebend für die Anerkennung der Kosten durch das Finanzamt ist die Wahl eines erfahrenen Baupartners wie der Immovaria GmbH Nürnberg. Die Immovaria sorgt vor und während der Sanierungsphase für eine reibungslose Kommunikation mit den Behörden. Sven Langbein, Geschäftsführer der Immovaria GmbH engagiert für die Restaurationsarbeiten Fachfirmen, die sich auf den Erhalt historischer Elemente spezialisiert haben. Dadurch wird sichergestellt, dass das Denkmalamt nach Abschluss der Arbeiten die für die Abschreibung erforderliche Bescheinigung ausstellt.









