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Kredite für Verbraucher: Bearbeitungsgebühren jetzt zurückfordern

29.08.201217:34 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Kredite für Verbraucher: Bearbeitungsgebühren jetzt zurückfordern
Rechtsanwalt Holger Syldath, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Rechtsanwalt Holger Syldath, Fachanwalt für Insolvenzrecht

(openPR) Eher Regel als Ausnahme ist es, dass Banken für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten von ihren Kunden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 2-3% der Kreditsumme veranschlagen. Diese zumeist in den AGB der Banken versteckte Klausel ist per Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az: 8 U 562/11) für unwirksam erklärt worden. Für Kreditnehmer bedeutet dies, dass sie die Bearbeitungsgebühren von Ihrer Bank zurückfordern können.




Bank-AGB auf dem Prüfstand

Nachdem verschiedene Gerichte schon die per AGB Klauseln festgesetzten Gebühren für die Einrichtung eines P-Kontos oder für die Kontoführung bei Verbraucherdarlehenskonten für unzulässig erklärt hatten, sind mit der Bearbeitungsgebühr nun weitere Bankgebühren der Rechtsprechung zum Opfer gefallen. Zur Begründung führten die Richter aus, dass die Bearbeitung von Verbraucherkrediten (beispielsweise die Bonitätsprüfung) im eigenen Interesse der Bank lägen. Die gesetzlichen Bestimmungen jedoch verbieten es dem Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Kosten für Umstände, die im eigenen Interesse liegen, auf den Vertragspartner als Verbraucher abzuwälzen.


Revision vor dem BGH zurückgezogen – Chance auf Rückzahlung

Zwar gibt es zu dem Thema noch keine letztgültige höchstrichterliche Rechtsprechung, dies liegt aber vor allem daran, dass sich offenbar selbst die beteiligten Banken keine Hoffnung auf ein für sie positives Urteil machen. Dies zeigt sich dadurch, dass die Sparkasse Chemnitz im oben genannten Verfahren vor dem OLG Dresden die zugelassene Revision zum BGH zurückgezogen hat und sich mit dem Urteil abfindet.
Das Urteil bedeutet für Verbraucherdarlehensnehmer die Möglichkeit, die Bearbeitungsgebühr für ihre Darlehen zurückzufordern. Wichtig ist es hierbei, die Verjährungsregelungen des BGB zu beachten und möglichst schnell zu handeln: Die Verjährung tritt ohne Rücksicht auf Kenntnis oder Kennenmüssen des Anspruchs nach zehn Jahren ab Entstehung des Anspruchs, also der Zahlung der Bearbeitungsgebühr, ein. Dies bedeutet, dass das Urteil für vor derzeit 2002 geschlossene Kredite keine Wirkung mehr hat, wobei diese Frist sich ständig fortbewegt.


Rückerstattung zuzüglich Nutzungsentschädigung beachten

Abhängig vom Kreditbetrag kommen hier schnell einige hundert Euro zusammen, die zurückgefordert werden können. Ein Beispiel:
Bei einem Kredit über 10.000 € steht einem Darlehensnehmer bei einer Bearbeitungsgebühr von 3 % ein Rückerstattungsanspruch in Höhe von 300 € zu. Dieser erweitert sich jedoch noch, da dem Darlehensnehmer für die Zeit, in der die Bank über diese 300 € verfügen konnte, auch noch eine Nutzungsentschädigung in Höhe des Darlehenszinses zusteht. Legt man also beispielsweise bei den 300 € eine Verzinsung von 13,99 % und eine Laufzeit von drei Jahren zugrunde, so beläuft sich der gesamt zu erstattende Betrag auf 444,35 €.


Holger Syldath

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Insolvenzrecht

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