(openPR) IG WIDERRUF: Verbraucher sollten bei BGH-Urteil zu Bearbeitungsgebühren Verjährung zum Jahresende berücksichtigen
- Kredite ab dem Jahr 2004 betroffen
- IG WIDERRUF bietet auf widerruf.info kostenlose Prüfung und kostengünstige anwaltliche Vertretung
Frankfurt, 28. Oktober 2014. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass private Kreditnehmer ihre Bearbeitungsgebühr für Kredite ab 2004 zurückfordern können. Allerdings sollten sie dazu noch in diesem Jahr aktiv werden – ansonsten droht die Verjährung.
Die Interessengemeinschaft (IG) WIDERRUF, ein Zusammenschluss von privaten Verbrauchern, erwartet, dass Banken hier verstärkt auf eine Verjährung der Forderungen zum Jahresende setzen werden und Forderungsschreiben, die direkt von den Kunden kommen, ignorieren oder verschleppen werden. Daher sollten Bankkunden auf jeden Fall einen Anwalt mandatieren, um diese Verjährung zu verhindern.
Die IG WIDERRUF bietet daher auf ihrer Website www.widerruf.info eine kostenlose Prüfung von Kreditverträgen durch erfahrene Fachanwälte an. Unsere Partneranwälte sagen Verbrauchern innerhalb weniger Tage, ob Sie ein Anrecht auf Rückzahlung ihrer Bearbeitungsgebühren haben. Dieser Service ist kostenlos und unverbindlich. Für eine anschließende Mandatierung hat die IG WIDERRUF einen günstigen Pauschalpreis von 299 Euro mit ihren Partneranwälten vereinbart. Darin eingeschlossen ist die außergerichtliche Vertretung sowie – falls nötig – ein anwaltliches Mahnschreiben, das die Verjährung stoppt. Damit können Verbraucher sicher sein, dass ihre Ansprüche auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren nicht durch Verjährung verloren gehen.









