(openPR) Die FDP im Rat begrüßt die einvernehmliche Lösung mit dem Geschäftsführer Michael Müller, um einen weiteren Imageschaden bei der städtischen Entwicklungsgesellschaft Ruhr (EGR) zu verhindern. Müller ist gestern vom EGR-Aufsichtsrat mit sofortiger Wirkung von der Geschäftsführung abberufen worden. Er bleibt nur noch bis Ende des Monats bei der EGR, um die organisatorische Übergabe zu gewährleisten. Ein Auflösungsvertrag sichert Müller eine Abfindung in Höhe eines Jahresgehalts und damit einen sechsstelligen Betrag zu. Die Abberufung Müllers ist auf den Umstand zurückzuführen, dass bezüglich seiner Tätigkeit in Düren nun von der Staatsanwaltschaft Anklage wegen Untreue erhoben wurde. Zum Zeitpunkt der Anstellung Müllers bei der EGR waren zumindest Teile des damaligen Aufsichtsrates darüber informiert, dass gegen ihnen ermittelt werde.
"Auch nach einer Anklageerhebung muss die Unschuldsvermutung gelten", so Felix Haltt, Sprecher der FDP im Rat. "Daher war es richtig, eine einvernehmliche Lösung mit dem EGR-Geschäftsführer zu suchen. Sie stellt sicher, dass beide Seiten ihr Gesicht wahren können. Eine Zwangsmaßnahme hingegen hätte den Eindruck einer Vorverurteilung vermittelt. Mit der gefundenen Lösung kann der bereits eingetretene Imageschaden bei der EGR wenigstens eingedämmt werden."
"Trotzdem bleibt bei diesen Vorgängen in der EGR ein bitterer Nachgeschmack", so Haltt weiter. "Der jetzige Aufsichtsrat musste nun die Scherben auffegen, die durch die Entscheidung 2009 entstanden war. Der frühere Aufsichtsrat hat die Information, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen Müller laufe, nicht ausreichend gewürdigt. Einigen Aufsichtsratsmitgliedern scheint dieser entscheidungsrelevante Umstand sogar verschwiegen worden zu sein. Trotz über 100 anderer Bewerber traf der frühere Aufsichtsrat in seiner Mehrheit bewusst die bekannte Personalentscheidung. Diese vermeidbare Fehlentscheidung musste jetzt mit einer hohen Abfindungssumme bezahlt werden."













