(openPR) Künzell. Die Anlieger der Peter-Henlein-Straße haben mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass die Gemeinde Künzell über 80.000 EUR an überhöht ausgezahlten Fördermitteln an das Land Hessen zurückführen musste. Erhalten hatte die Kommune die Mittel, weil in einem Förderantrag vorsätzlich Angaben gemacht wurden, die nachweislich zu keinem Zeitpunkt mit der Realität übereinstimmten. Diese Sachverhalte, die daraufhin Gegenstand von Strafanzeigen wegen des Verdachtes des Betruges sowie der Falschbeurkundung im Amt waren, wurden von der Staatsanwaltschaft auch dann nicht zur Anklage gebracht, als feststand, dass das Geld ohne Rechtsgrundlage geflossen und im Anschluss zurückerstattet worden war.
Peter Heil, Sprecher der Anliegergemeinschaft: „Die mir vorliegenden Begründungen für die Einstellung der Ermittlungsverfahren in Sachen Betrug und Falschbeurkundung sind weder logisch nachvollziehbar noch rechtlich haltbar. Die Staatsanwaltschaft Fulda vereitelt hier nach meiner Auffassung die Strafverfolgung von politischen Amtsträgern aus politischen Gründen. Es ist überdies grotesk, diese Verfahren sämtlich in der Hand eines Staatsanwaltes zu belassen, dem bereits mehrfach fundiert der Vorwurf der Strafvereitelung zu machen war."
Schon im ersten Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Meinecke waren auf unerklärliche Weise Dokumente, so drei Akteneinsichtsgesuche, die von einer Anwältin der Anliegergemeinschaft an die Staatsanwaltschaft gesandt worden waren, nicht in der Ermittlungsakte auffindbar. In der Folge blieb der für diesen Sachverhalt verantwortliche Staatsanwalt weiter zuständig, obwohl sich gegen ihn mehrfach Strafanzeigen wegen des Verdachtes der Strafvereitelung im Amt und anderer Vorwürfe richteten.
Inhaltlich wird von der Staatsanwaltschaft Fulda argumentiert, man habe die weder mit dem Verwaltungsstand noch der Sachlage übereinstimmenden Angaben in dem Förderantrag seitens der Verantwortlichen machen dürfen, weil man von einer künftigen Veränderung der Tatsachengrundlage ausging. Der Bürgermeister habe etwa annehmen dürfen, die Peter-Henlein-Straße werde nach Anschluss der Verbindungsspange eine überörtliche Verbindungsstraße, daher sei die Eintragung höherer Sätze für die Förderung der öffentlichen Hand gerechtfertigt gewesen. Dem steht entgegen, dass die im Hessischen Staatsanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinien VV-GVFG diese Vorgehensweise strikt nicht vorsehen und grundsätzlich ohnehin immer der aktuelle Verwaltungsstand maßgeblich für Beurkundungen ist.
Besonders pikant ist, dass das Verwaltungsgericht Kassel zwischenzeitlich eine Entscheidung über diese Theorie der Staatsanwaltschaft Fulda gefällt hat. Dort heißt es, dass auch dann, wenn die Verbindungsspange gebaut werden sollte, die Peter-Henlein-Straße weiterhin nur eine innerörtliche Verbindungsstraße bleiben wird. Damit ist die Geschichte von der erst nachträglich entfallenen Rechtsgrundlage Makulatur. Es gab somit zu keinem Zeitpunkt irgendeine rechtlich haltbare Grundlage für die Eintragungen im Förderantrag der Gemeinde Künzell, die zu den überhöhten Auszahlungen geführt haben.
Da jedoch unter den entsprechenden Angaben die Auszahlung von Fördermitteln und auch deren Entgegennahme durch die Gemeinde Künzell erfolgt war, sieht der Wortführer der Anliegergemeinschaft keinen Grund, warum diese Sachverhalte nicht zur Anklage gebracht werden sollten. Peter Heil: „Aufgrund der Feststellungen des Verwaltungsgerichts Kassel ist die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung so hoch, dass es schon sehr verwundert, wenn eine Anklageerhebung nicht stattfindet. Doch ganz offenbar wird bei der Staatsanwaltschaft Fulda wohl mit zweierlei Maß gemessen. Ein „schwarzer Würdenträger“ wird wohl in Fulda stets tun und lassen können, was immer er will, ohne sich vor Strafverfolgung fürchten zu müssen."







