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Die falsche Pflegestufe oder gar keine?

02.08.201209:19 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Die falsche Pflegestufe oder gar keine?

(openPR) Über 2,4 Million Menschen sind in Deutschland sind derzeit pflegebedürftig. Davon sind in Pflegestufe I: 55 %; in Pflegestufe II: 33 % und 12% in Pflegestufe III eingestuft. Bei der Einstufung wird der Hilfebedarf ermittelt und der Aufwand bei der Pflege durch die Angehörigen oder des Pflegepersonals bemessen.



Aber vor allen Dingen geht es bei der Einstufung um Geld.

Ist darum die Anzahl der Fehleinstufungen so hoch?

Denn alleine von der Einstufung hängt es ab, wie viel Geld die Pflegekasse zahlt. Ist die Einstufung nicht korrekt, fühlen sich die Pflegebedürftigen und Angehörigen oft machtlos.

Einstufung der Pflegestufe

Wenn eine Pflegestufe erstmalig beantragt werden soll oder eine Höherstufung gewünscht ist, stellt der Pflegebedürftige einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung. Ein Gutachter des MDK, in den meisten Fällen eine ausgebildete Pflegekraft, erscheint zum Termin und prüft vor Ort den Hilfebedarf. Dieser Bedarf und demnach die Einstufung wird anhand der Minuten berechnet, die an täglicher Hilfe in folgenden Bereichen geleistet wird: Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Nach dem Besuch erstellt der MDK ein Gutachten, anhand dessen die Pflegekasse den Pflegebedürftigen einstuft.

Je höher die Pflegestufe, desto besser?

Wird der zu Pflegende zu Hause betreut werden, ist eine hohe Pflegestufe für ihn von Vorteil. Sie erhalten somit mehr Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen von der Pflegekasse. Aber es ist grundsätzlich nicht einfach in eine Pflegestufe eingestuft zu werden. Jeder Antragsteller sollte sich immer im Vorfeld ausführlich beraten lassen, damit er während der Begutachtung auf Augenhöhe mit dem Gutachter steht. Insbesondere bei Demenzkranken kommt es immer wieder zur Ablehnung der Pflegestufe, da die Begutachtungen in erster Linie auf die Tätigkeiten der sogenannten Grundpflege ausgerichtet sind.
Für Pflegebedürftige in Pflegheimen ist die Anerkennung der Pflegestufe 1 ebenfalls von Vorteil. Eine höhere Einstufung wird für den Versicherten teuerer. Zwar steigen mit den Pflegestufen 2 und 3 die Leistungen der Pflegekasse, aber auch der finanzielle Eigenanteil der Bewohner erhöht sich, also das, was man selbst aus der Rente zahlen muss.

Tipp: Sollte bereits bekannt sein, dass ein Pflegebedürftiger in naher Zukunft in eine Senioreneinrichtung der stationären Pflege umziehen wird, sollte man auf einen Höherstufungsantrag verzichten.
Für das Pflegeheim ist es finanziell immer von Vorteil, wenn eine möglichst hohe Einstufung der Bewohner vorliegt. Die Pflegestufe sollte jedoch auch im Pflegeheim wie zu Hause immer dem tatsächlichen Pflegebedarf entsprechen.

Tipp: Lassen Sie sich nicht durch die Pflegeeinrichtung zu einer höheren Pflegestufe drängen. Der Pflegebedürftige oder sein gesetzlicher Vertreter sind die Antragssteller. Erst wenn Sie selbst auch überzeugt sind, dass die bestehende Pflegestufe nicht mehr ausreicht, sollten Sie die notwendigen Schritte einleiten. Am besten klärt sich die Frage der Pflegestufe jedoch im persönlichen Gespräch mit der verantwortlichen Pflegekraft des Heimes.

Einspruch einlegen – Hilfe holen

Sollte eine beantragte Pflegestufe abgelehnt werden oder die Einstufung stimmt Ihrer Auffassung nicht, können Sie innerhalb eines Monats einen Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Sollte Ihnen das Gutachten nicht vorliegen, sollte Sie mit dem Widerspruch auch gleich das Gutachten abfordern. Sie brauchen es für die Begründung Ihres Widerspruchs. Auch Gegengutachten von unabhängigen Beratern helfen bei der Begründung. Ihre zuständige Pflegekasse wird dann den MDK mit einer erneuten Begutachtung beauftragen. Wenn Ihr Widerspruch keinen Erfolg hat, haben Sie die Möglichkeit vor dem Sozialgericht zu klagen.

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