openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Folgenschwere Fehler beim Beantragen einer Pflegestufe vermeiden

10.06.201417:16 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Folgenschwere Fehler beim Beantragen einer Pflegestufe vermeiden
www.Pflege-durch-Angehoerige.de
www.Pflege-durch-Angehoerige.de

(openPR) Wie beantrage ich eine Pflegestufe? Wer kann mich beraten? Nichts ist schlimmer als pflegebedürftig zu sein, aber keine Hilfe zu bekommen. Der Pflegefall kann schneller eintreten als man glaubt. Ein Unfall, eine plötzlich auftretende Krankheit oder Erkrankungen des Alters. Leider nimmt die Betreuung des Pflegebedürftigen schon viel Zeit in Anspruch – und dann müssen noch Formulare und Anträge auf die Schnelle gestellt werden, um auch alle Zuschüsse und eine angemessene Pflegestufen-Einstufung zu bekommen. Doch wer sich nicht auskennt, kann schnell Fehler machen, die sich finanziell gravierend auswirken.



Über die Beantragung einer Pflegestufe wird oftmals viel zu spät nachgedacht. Oftmals ist die Pflegebedürftigkeit ein schleichender Prozess und es wird nicht wirklich wahrgenommen, wie viel Hilfe und Unterstützung tatsächlich geleistet wird. Über die Beantragung einer Pflegestufe sollte deshalb spätestens darüber nachgedacht werden, wenn Tätigkeiten, die früher unproblematisch oder ohne fremde Hilfe ausgeführt werden konnten, plötzlich nicht mehr alleine erledigt werden können.

Soll der Antrag auf Pflegestufe alleine ausgefüllt werden oder kann dafür professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden? Dies ist wohl eine häufig gestellte Frage, die klar beantwortet werden kann. Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch, um einen korrekt ausgefüllten Antrag abgeben zu können. Dies kann der Sozialdienst des Ambulanten Pflegedienstes, die Sozialstation eines Krankenhauses oder einer Reha-Einrichtung nach einem dortigen Aufenthalt sein aber auch Pflegestützpunkte.

Es ist erstaunlich, auf was beim Beantragen einer Pflegestufe geachtet werden muss. Ausführliche Informationen werden Ihnen auch auf http://www.pflege-durch-angehoerige.de/2013/11/09/gravierende-fehler-bei-der-beantragung-einer-pflegestufe-vermeiden/ zur Verfügung gestellt, denn Laien kennen sich viel zu wenig damit aus und begehen daher leider oft Fehler. Es wird viel zu wenig Zeit für die erbrachte Leistung angesetzt, bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst werden die zu Pflegenden viel zu sehr unterstützt anstatt zu zeigen, wie wenig sie noch in der Lage sind, selbst zu tun. Auch die Patienten selbst strengen sich bei einer Begutachtung so sehr an, um alles richtig zu machen und vor dem Begutachter gut dazustehen, sich nicht zu blamieren. Aber gerade das ist falsch. Es soll ein objektiver Eindruck des täglichen Lebens, der tatsächlichen Bedürftigkeit vermittelt werden.

Es sind die vielen kleinen Handgriffe, die sich im Laufe des Tages summieren, aber meist nicht beachtet werden. Aber gerade wenn diese Zeiten nicht korrekt aufgeführt werden, dann fehlen am Ende wichtige Minuten die für das Erreichen der ersten Pflegestufe oder die Erhöhung einer bereits bestehenden Pflegestufe.

Aber nicht nur, dass vergessen wird, erbrachte Leistungen mit aufzuführen, häufig werden auch nicht alle Unterlagen wie Krankenberichte, Atteste, Rehaberichte, Pflegetagebuch usw. nicht vorgelegt, so dass sich der Begutachter kein Gesamtbild über den Gesundheitszustand des zu Begutachtenden verschaffen kann.

Und dies ist nur ein Auszug von den vielen Punkten, die berücksichtigt werden müssen. Es gibt noch vieles, was unbedingt zu beachten ist.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 799823
 3868

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Folgenschwere Fehler beim Beantragen einer Pflegestufe vermeiden“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Beier Marketing

Bild: Pflegebedürftige zahlen oft unnötiger Weise ihre Pflegehilfsmittel selbstBild: Pflegebedürftige zahlen oft unnötiger Weise ihre Pflegehilfsmittel selbst
Pflegebedürftige zahlen oft unnötiger Weise ihre Pflegehilfsmittel selbst
Jährlich werden Unsummen an Pflegehilfsmittel von den Pflegebedürftigen selbst bezahlt, obwohl sie Anspruch auf Kostenübernahme hätten. Leider wissen das die wenigstens. Pflegende Angehörigen können das bisschen Zeit das neben der Pflege übrigbleibt nur dafür nutzen, das Allernötigste im Haus und für sich selbst zu erledigen. Vieles kommt zu kurz. Sich dann aber noch damit auseinandersetzen zu müssen, auf welche Zuschüsse ein Anspruch besteht, übersteigt meist die Zeit und Kraft. Schade, denn die Beteiligten lassen sich dadurch ihre gesetzlic…
Bild: Wenn die Pflege von Angehörigen zu Depressionen führtBild: Wenn die Pflege von Angehörigen zu Depressionen führt
Wenn die Pflege von Angehörigen zu Depressionen führt
Klar, schlechte Laune haben wir alle einmal. Wenn aber die schlechte Laune ein Dauerzustand wird, man sich häufig überfordert fühlt oder wenn einem gar die Freude am Leben vergeht, dann sollte man sich überlegen, ob nicht mehr dahintersteckt. Gerade pflegende Angehörige, die oftmals durch die hingebungsvolle Pflege im häuslichen Umfeld einem starken physischen und psychischen Druck ausgesetzt sind, neigen in besonderem Maße zu Depressionen und BurnOut. Aber was sind die Auslöser? Nicht selten überfordern sich pflegende Angehörige in äußerst …

Das könnte Sie auch interessieren:

Soziale Sicherung von Pflegepersonen ab 2017
Soziale Sicherung von Pflegepersonen ab 2017
… das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Herzstück ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und in der Folge das neue Begutachtungsinstrument, mit dem die bisherigen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Auf dieser Grundlage erhalten ab 1.1.2017 alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig …
Bild: Zurich PflegeRente schließt VorsorgelückenBild: Zurich PflegeRente schließt Vorsorgelücken
Zurich PflegeRente schließt Vorsorgelücken
… Falle einer Pflegebedürftigkeit. Flexibilität hinsichtlich des Absicherungsumfanges gewährleistet die Wahl zwischen einem Basis-, Klassik- oder Exklusiv-Schutz. Damit werden die Pflegestufen I bis III kundenorientiert abgedeckt. Umfassender Schutz im Pflegefall Die neue Produktlinie ermöglicht eine Absicherung von der erheblichen Pflegebedürftigkeit …
Bild: Offener Beratungstag – Eine Pflegestufe zu beantragen ist kein KinderspielBild: Offener Beratungstag – Eine Pflegestufe zu beantragen ist kein Kinderspiel
Offener Beratungstag – Eine Pflegestufe zu beantragen ist kein Kinderspiel
Eine Pflegestufe zu beantragen ist kein Kinderspiel, denn letztendlich verfolgt ja der Antragsteller das Ziel seine Pflegesituation zu verbessern und seine Lebensqualität zu erhöhen. Nur weil jahrelang in die Pflegeversicherung eingezahlt wurde, heißt das noch lange nicht, dass auch automatisch einen Anspruch auf Pflegeleistungen besteht. Genau wie bei …
„Schwabinger Pflegedienst bietet Pflegeberatung an“
„Schwabinger Pflegedienst bietet Pflegeberatung an“
… und gegenüber den jeweiligen Kostenträgern zu vertreten. - Die Pflegeversicherung ermöglicht Leistungen in dem von ihr vorge-sehen Rahmen, wenn eine Pflegestufe vergeben ist. Dazu gibt es Beratungsleistungen, Betreuungsleistungen, Tages- und Verhin-derungspflege, die noch zusätzlich zur Pflegestufe ausgeschöpft werden können. - Die Krankenversicherung …
Bild: Pflegedienst in Münster Nienberge nimmt Tätigkeit aufBild: Pflegedienst in Münster Nienberge nimmt Tätigkeit auf
Pflegedienst in Münster Nienberge nimmt Tätigkeit auf
… Leistungen die ambulante Pflegedienste aus Münster für den hilfebedürftigen Menschen erbringen können und wie diese durch die Pflegeversicherung bezahlt werden. Sollte noch keine Pflegestufe vorliegen, unterstützt Sie der Pflegedienst Herms gerne dabei die optimale Pflegestufe im Rahmen einer Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen …
Bild: Seminar: Parkhäuser und Tiefgaragen - Planung und InstandsetzungBild: Seminar: Parkhäuser und Tiefgaragen - Planung und Instandsetzung
Seminar: Parkhäuser und Tiefgaragen - Planung und Instandsetzung
Bei der Planung und Ausführung von Parkbauten sowie deren Schutzmaßnahmen, entstehen häufig gravierende oder folgenschwere Fehler, aus Einspargründen an der falschen Stelle. Diese führen zu Schäden, die ein vielfaches des Eingesparten verschlingen. Zusätzlich sind für deren fachgerechte Behebung vielschichtige Kenntnisse über Regelwerke, Baustoffe, Instandsetzungs- …
Barrierefrei dank Treppenlift
Barrierefrei dank Treppenlift
… Pflegeversicherung Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, unterstützt die Pflegeversicherung den Erwerb eines Treppenlifts finanziell. Eine grundlegende Voraussetzung ist die Einstufung in eine Pflegestufe, ganz gleich um welche Pflegestufe es sich handelt. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss bis zu 2.557 Euro. Anträge müssen grundsätzlich schriftlich …
Pro Patient macht sich für die Rechte von Kranken stark und setzt sie durch
Pro Patient macht sich für die Rechte von Kranken stark und setzt sie durch
… klar: Künftig würde ich Unterstützung im Alltag benötigen“, sagt die 73Jährige. Doch was ist bei der Antragstellung bei der Pflegekasse auf Einstufung in eine Pflegestufe zu beachten? Elke Lehmann hatte viele Fragen und suchte Rat bei „ProPatient“. Begutachtungstermin: Der Pflegebedürftige sollte nicht alleine sein „Bei einem Antrag auf Pflegeleistungen …
Bild: Ratgeber der Frankfurter Verlagsgruppe gibt Tipps für Angehörige von SchlaganfallpatientenBild: Ratgeber der Frankfurter Verlagsgruppe gibt Tipps für Angehörige von Schlaganfallpatienten
Ratgeber der Frankfurter Verlagsgruppe gibt Tipps für Angehörige von Schlaganfallpatienten
… dem persönlichen Schicksalsschlag schildert der Autor ausführlich seine Erfahrungen mit Klinikpersonal, Pflegeheimen und allem bürokratischen Aufwand der Krankenkassen beim Beantragen der Pflegestufe und gibt wertvolle Tipps und Anregungen für Betroffene und deren Angehörige. Nach dem schweren Schlaganfall seiner Frau erfährt Karlheinz Alberti am eigenen …
Barrierefrei dank Treppenlift
Barrierefrei dank Treppenlift
… Pflegeversicherung Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, unterstützt die Pflegeversicherung den Erwerb eines Treppenlifts finanziell. Eine grundlegende Voraussetzung ist die Einstufung in eine Pflegestufe, ganz gleich um welche Pflegestufe es sich handelt. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss bis zu 2.557 Euro. Anträge müssen grundsätzlich schriftlich …
Sie lesen gerade: Folgenschwere Fehler beim Beantragen einer Pflegestufe vermeiden