openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Neue EU-Verordnung erleichtert Auslandseinsätze

Bild: Neue EU-Verordnung erleichtert Auslandseinsätze

(openPR) • Striktes Ablöseverbot von Mitarbeitern im Ausland gelockert


Am 28. Juni 2012 ist eine neue EU-Verordnung (456/2012) zur Regelung von Auslandseinsätzen in Kraft getreten. Diese enthält eine wesentliche Änderung, die der sozialen Wirklichkeit gerecht werden soll. Konkret betrifft dies die Ablösung eines Mitarbeiters bei Auslandsentsendungen.



Hatte der Mitarbeiter eines entsendenden Unternehmens die Voraussetzung für die Weitergeltung der deutschen Sozialversicherungspflicht erfüllt, konnte er weiter in Deutschland versichert bleiben. Sollte er jedoch – selbst aus gut vertretbaren Gründen – einen anderen Mitarbeiter im Ausland ablösen, um seine Tätigkeit vor Ort auszuüben, galten nach den bisherigen Regelungen der VO (EG) 883/2004 die Rechtsvorschriften des Tätigkeitsstaats. Ob der abzulösende Mitarbeiter selbst zuvor entsandt war oder lokal angestellt war, spielte dabei keine Rolle. Der ablösende Mitarbeiter musste grundsätzlich ins Sozialversicherungssystem des Gastlandes übertreten. Einzige Ausnahme: Der vorherige Kollege erkrankte vor Ablauf seines Entsendevertrags ernsthaft und konnte den Job nicht weiter ausüben.

Das Ablöseverbot ist nur auf entsandte Mitarbeiter anzuwenden

Durch die neue Verordnung soll das strikte Ablöseverbot nach Artikel 12 Abs. 1 VO (EG) Nr. 883/2004 als Voraussetzung für die Weitergeltung der Rechtsvorschriften des Heimatlandes gelockert werden. Sie ermöglicht es, dass ein Mitarbeiter zumindest einen nicht entsandten Kollegen ablösen darf und somit im deutschen Sozialversicherungssystem verbleibt und nicht in das des Gastlandes übertreten muss.

Das ehemals strikte Ablöseverbot sollte den Missbrauch der Entsendevorschriften und somit den Versuch, Arbeitsplätze im dauerhaften Rotationsverfahren durch verschiedene Arbeitnehmer zu besetzen, verhindern. In der Praxis führte es jedoch dazu, dass ein entsandter Mitarbeiter, der einen anderen ersetzte, pauschal unter die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften des Tätigkeitsstaates fiel.

„Die bisherige Vorschrift über die Ablösung von Mitarbeitern bei Entsendungen war nicht mehr zeitgemäß. Wir begrüßen die Änderung der Vorschrift und freuen uns über die Erleichterung für unsere Mitgliedsunternehmen“, sagt Omer Dotou, Leiter der Abteilung Internationales Personalmanagement und Auslandsberatung beim BDAE.

Praxisbeispiel:

Firma A ist in München ansässig und ist dort gewöhnlich tätig. Vor zwei Jahren stellte das Unternehmen dem österreichischen Bauernhof zehn Mitarbeiter, davon 2 Freiberufler aus Österreich für 12 Monate zur Erfüllung eines geschlossenen Werkvertrags zur Verfügung. Bereits vier Monate nach Beginn des Auftrages scheiden die zwei Freiberufler aus der Firma aus.

Die Firma A stellte dem österreichischen Auftraggeber zwei neue Arbeitnehmer aus Deutschland, die die ausgeschiedenen Personen ersetzen, zur Verfügung und müsste aufgrund des geltenden Ablösungsverbots für diese in Österreich Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Für diese Arbeitnehmer endete somit bis vor Kurzem die Zugehörigkeit zur deutschen Sozialversicherung. Nach der neuen Verordnung bleibt die Zugehörigkeit bestehen, da die österreichischen Mitarbeiter keine entsandten Personen sind und somit abgelöst werden können.


Voraussetzung für Verbleib in deutscher Sozialversicherung

Ein Arbeitnehmer unterliegt für die Dauer der Entsendung nach den Vorschriften der Verordnung (EG) 883/2004 weiterhin den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
• Er ist bei einem Unternehmen, das gewöhnlich in einem EU-Mitgliedstaat tätig ist, beschäftigt.
• Dieses Unternehmen entsendet ihn in einen anderen EU-Mitgliedstaat.
• Der Arbeitnehmer wird im Rahmen der Entsendung auf Rechnung des entsendenden Unternehmens tätig.
• Die Entsendung ist auf einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten begrenzt.
• Neu: Der entsandte Arbeitnehmer löst keine andere entsandte Person ab. (Bisher galt eine unkonkrete Fassung: Der entsandte Arbeitnehmer löst keine andere Person ab.)

Die neue EU-Verordnung enthält weitere – aus Sicht des BDAE e.V. jedoch weniger brisante – Änderungen und zwar in der Begründung des Erlasses unter Abschnitt 4 und 5 sowie in
Artikel 12 Abs. 1.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 646480
 159

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Neue EU-Verordnung erleichtert Auslandseinsätze“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von BDAE GRUPPE

Bild: BDAE Gruppe erneut auf der Personal Austria – am 4. und 5. November in WienBild: BDAE Gruppe erneut auf der Personal Austria – am 4. und 5. November in Wien
BDAE Gruppe erneut auf der Personal Austria – am 4. und 5. November in Wien
• Informationen zu Expatriate-Management, Impatriate-Management und Absicherung im Ausland • BDAE-Fachvortrag zum Thema Einsparungspotenziale bei Mitarbeiter-entsendungen Einen umfassenden Marktüberblick über Dienstleistungen und Produkte im HR-Bereich bieten am 4. und 5. November rund 120 Aussteller auf der Personal Austria. Die renommierte Fachmesse für Personalwesen öffnet dieses Jahr bereits zum vierzehnten Mal in Folge ihre Tore in Wien. Auch dieses Jahr wird die BDAE GRUPPE wieder mit einem eigenen Stand auf der Messe vertreten sei…
Neues Seminar zu den Herausforderungen der Mitarbeiterentsendung nach China
Neues Seminar zu den Herausforderungen der Mitarbeiterentsendung nach China
Um Personalverantwortliche deutscher Unternehmen mit Chinabezug bei der Entsendung ihrer Mitarbeiter nach China zu unterstützen, veranstaltet die BDAE GRUPPE am 24. Juni ein Fachseminar zum Thema „Herausforderungen der Mitarbeiterentsendung nach China“. Haftungsrisiken minimieren Die Zahl der Mitarbeiterentsendungen nach China steigt stetig. Personalverantwortliche, die bereits erste Erfahrungen mit der Planung und Umsetzung einer solchen Entsendung gesammelt haben wissen, dass die Entsendung nach China so zu gestalten ist, dass unternehmer…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: HDT - Seminare zu Anforderungen an die Führung von Eisenbahnverkehrsunternehmen nach CSM - VerordnungenBild: HDT - Seminare zu Anforderungen an die Führung von Eisenbahnverkehrsunternehmen nach CSM - Verordnungen
HDT - Seminare zu Anforderungen an die Führung von Eisenbahnverkehrsunternehmen nach CSM - Verordnungen
Eisenbahnsicherheitsmanagement am 03.-04.09.2018 im HDT Berlin und Risikomanagement in Betrieb und Instandhaltung am 19.-20.11.2018 in München Die CSM - Verordnungen stellen ganz neue Herausforderungen an die Führung von Eisenbahnverkehrsunternehmen dar. Zur Bewältigung dieser Anforderungen ist es wichtig, ihre konkrete Bedeutung bezogen auf die Merkmale …
Bild: Neue Verordnung zu PSA verabschiedetBild: Neue Verordnung zu PSA verabschiedet
Neue Verordnung zu PSA verabschiedet
Das Europäische Parlament hat am 20.01.2016 die neue Verordnung über Persönliche Schutzausrüstung (PSA) verabschiedet, die offiziell 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft tritt. Sie wird 24 Monate nach dem Inkrafttreten gültig und ist für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Die neue Verordnung muss nicht mehr wie bei der PSA-Richtlinie …
Bild: Weiterbildung 21.-22. November 2016 im HDT Essen zu CMS - Eisenbahnsicherheits- und RisikomanagementBild: Weiterbildung 21.-22. November 2016 im HDT Essen zu CMS - Eisenbahnsicherheits- und Risikomanagement
Weiterbildung 21.-22. November 2016 im HDT Essen zu CMS - Eisenbahnsicherheits- und Risikomanagement
… einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken ist wichtigster Inhalt der jetzigen Gesetzgebung. Die CSM - Verordnungen stellen ganz neue Herausforderungen an die Führung von Eisenbahnverkehrsunternehmen dar. Zur Bewältigung dieser Anforderungen ist es wichtig, ihre konkrete Bedeutung bezogen auf die Merkmale eines …
Bild: Eisenbahnsicherheits- und Risikomanagement - Weiterbildung am 13.-14. Februar 2017 im HDT BerlinBild: Eisenbahnsicherheits- und Risikomanagement - Weiterbildung am 13.-14. Februar 2017 im HDT Berlin
Eisenbahnsicherheits- und Risikomanagement - Weiterbildung am 13.-14. Februar 2017 im HDT Berlin
… einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken ist wichtigster Inhalt der jetzigen Gesetzgebung. Die CSM - Verordnungen stellen ganz neue Herausforderungen an die Führung von Eisenbahnverkehrsunternehmen dar. Zur Bewältigung dieser Anforderungen ist es wichtig ihre konkrete Bedeutung bezogen auf die Merkmale eines …
Bild: Die neue EU-Kosmetik-VerordnungBild: Die neue EU-Kosmetik-Verordnung
Die neue EU-Kosmetik-Verordnung
EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Europäisches Parlament haben sich auf den Text für eine neue Kosmetik-Verordnung geeinigt. Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments am 24. März diesen Jahres konnte das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden. Was bedeutet die neue Verordnung für Unternehmen? - Was ist die Maxime: Verbraucherschutz vor Gefahren …
Bild: EU-Verordnung 536/2014, 2. September 2022 in Heidelberg Bild: EU-Verordnung 536/2014, 2. September 2022 in Heidelberg
EU-Verordnung 536/2014, 2. September 2022 in Heidelberg
Herausforderungen, neue Impulse und Chancen bei der Durchführung klinischer StudienDurch das Inkrafttreten der EU-Verordnung 536/2014 am 31. Januar 2022 erfolgte eine starke Veränderung der regulatorischen Landschaft in der EU. Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen die Neuerungen und die daraus resultierenden operativen Herausforderungen aufzuzeigen und …
AWMF: AWMF und BMG arbeiten gemeinsam an Konzept: EU-Verordnung zur Bewertung von Medizinprodukten
AWMF: AWMF und BMG arbeiten gemeinsam an Konzept: EU-Verordnung zur Bewertung von Medizinprodukten
… erarbeiten. --- Aktuelles Ziel von AWMF und BMG ist unter anderem die Festlegung von Bewertungskriterien auch für „alte Medizinprodukte“. Rund 500 Seiten umfasst die neue EU-Verordnung für Medizinprodukte: Sie wird die aktuelle, bis Mai 2020 gültige Richtlinie ablösen. Die Verordnung bringt umfassende Veränderungen für die Hersteller von Medizinprodukten …
Bild: Eisenbahnsicherheits- und Risikomanagement in Betrieb und Instandhaltung
Eisenbahnsicherheits- und Risikomanagement in Betrieb und Instandhaltung
Seminare zu Anforderungen an die Führung von Eisenbahnverkehrsunternehmen nach CSM - Verordnungen (Common Safety Method) Die CSM - Verordnungen stellen ganz neue Herausforderungen an die Führung von Eisenbahnverkehrsunternehmen dar. Zur Bewältigung dieser Anforderungen ist es wichtig, ihre konkrete Bedeutung bezogen auf die Merkmale eines Eisenbahnverkehrsunternehmens …
Bild: Weiterbildung 13.-14. Februar 2017 im HDT Berlin zu CMS - Eisenbahnsicherheits- und RisikomanagementBild: Weiterbildung 13.-14. Februar 2017 im HDT Berlin zu CMS - Eisenbahnsicherheits- und Risikomanagement
Weiterbildung 13.-14. Februar 2017 im HDT Berlin zu CMS - Eisenbahnsicherheits- und Risikomanagement
… einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken ist wichtigster Inhalt der jetzigen Gesetzgebung. Die CSM - Verordnungen stellen ganz neue Herausforderungen an die Führung von Eisenbahnverkehrsunternehmen dar. Zur Bewältigung dieser Anforderungen ist es wichtig, ihre konkrete Bedeutung bezogen auf die Merkmale eines …
Bild: Seminare zu Anforderungen an die Führung von Eisenbahnverkehrsunternehmen nach CSM
Seminare zu Anforderungen an die Führung von Eisenbahnverkehrsunternehmen nach CSM
Eisenbahnsicherheitsmanagement am 15.-16.01.2018 im HDT Essen und Risikomanagement in Betrieb und Instandhaltung am 05.-06.03.2018 in Berlin Die CSM - Verordnungen stellen ganz neue Herausforderungen an die Führung von Eisenbahnverkehrsunternehmen dar. Zur Bewältigung dieser Anforderungen ist es wichtig, ihre konkrete Bedeutung bezogen auf die Merkmale …
Sie lesen gerade: Neue EU-Verordnung erleichtert Auslandseinsätze