(openPR) Nachdem sich die eine oder andere Bank aus dem Berliner Immobiliengeschäft zurückgezogen hatte, scheint die ING DiBa in den freiwerdenden Finanzierungsmarkt mit einzusteigen. Mandanten von uns berichten zudem, dass auch die Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank aus Ludwigsburg vermehrt Immobilien finanziert, gerade auch in ostdeutschen Städten wie etwa in Leipzig.
Auf dem Berliner Immobilienmarkt treffen die Kreditinstitute auf alte Bekannte der Vermittlerszene :
Unsere Mandanten berichten, dass etwa die Destinatos Wirtschaftsberatung GmbH, die aus der früheren Incensio GmbH, Beerenstr.50, 14163 Berlin (seinerzeitiger Gesellschafter Herr Christoph Meyer, vgl. unsere Pressemitteilung vom 28.10.2012) hervorgegangen ist, ihnen gegenüber als Vermittlungsunternehmen aufgetreten ist. In den Darlehensunterlagen der ING DiBa ist demgegenüber die Baufi Direkt Berlin GmbH erwähnt, mit der unsere Mandanten jedoch keinerlei persönlichen Kontakt hatten. Die Hanseatic Bank, die im Fall unserer Mandanten die Nebenkosten finanzierte, benennt in ihren Allgemeinen Darlehensbedingungen die „FiMa financial marketing UG, Unter den Eichen 108, 12203 Berlin“ als Kreditvermittler. Auch diese Gesellschaft ist unseren Mandanten persönlich nicht bekannt gemacht worden. Bekannt ist uns jedoch der seinerzeitige Geschäftsführer der FiMa financial marketing UG. Er war von 2003 bis 2006 Teamleiter in der Vermittlerbetreuung der DKB AG. In zahlreichen von uns geführten Gerichtsverfahren hat er zwar bestätigt, dass er die dortigen Vermittler der DKB AG gekannt habe. Dass er auch über den Inhalt der dortigen Vermittlungsgespräche, gar über die erfolgten Täuschungen über die Finanzierungskosten informiert gewesen wäre, hatte er vehement in Abrede gestellt.
In dem nun von unserer Kanzlei vertretenen Fall werfen unsere Mandanten den Mitarbeitern der Destinatos Wirtschaftsberatung GmbH vor, sie falsch über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Immobilienerwerbs beraten zu haben. Diese Falschberatung, so der Fachanwalt Dr. Storch in einer ersten Einschätzung, müssen sich die Verkäufer – hier die Herren Meyer und Freis – über § 278 BGB als eigenes Verschulden zurechnen lassen.
Der Rechtsanwalt der Destinatos Wirtschaftsberatung GmbH und des Herrn Meyer hat diesen Vorwurf zwar unter Hinweis, dass dies kein typischer Schrottimmobilienfall sei, zurückgewiesen. Wir sehen dies allerdings anders und gehen von einer Falschberatung aus. Die Rechtsanwälte DR STORCH & KOLLEGEN bleiben weiter am Ball und werden über den Ausgang des Verfahrens berichten.