Bearbeitungsgebühren unzulässig. BGH entscheidet über Darlehen für Verbraucher
(openPR) Das lange erwartete Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs ist nunmehr am 13. Mai 2014 ergangen. Danach sind die von zahlreichen Banken in Darlehensverträgen berechneten Bearbeitungsgebühren unzulässig. Die bisherige Rechtslage war aufgrund zahlreicher unterschiedlicher Instanzenurteile ungeklärt. Nunmehr können alle Darlehensnehmer, bei denen pauschal Gebühren für die Darlehensbearbeitung berechnet wurden, mit guten Chancen diese Gebühren zurückfordern.
Die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen hat bereits in zahlreichen Fällen erfolgreich die Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren geltend gemacht. So beispielsweise mit dem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Potsdam gegen die Santander Bank vom 28. März 2014. Nach dem Grundsatzurteil des BGH dürfte eine große Anzahl von Forderungen auf die Banken zukommen. Betroffene Darlehensnehmer sollten dabei möglichst Rechtsanwälte zu Rate ziehen, die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert sind umd über einschlägige Prozeßerfahrung verfügen.
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dr storch und kollegen sind auf immobilien- bank- und kapitalmarktrecht spezialisierte rechtsanwälte mit sitz in berlin, die deutschlandweit auftreten. sie vertreten ausschliesslich die interessen geschädigter verbraucher. der inhaber der kanzlei, dr thomas storch ist fachanwalt für bank- und kapitalmarktrecht und im immobilienrecht versiert. er ist das berliner mitglieder der anlegerschutzanwaelte e.v. und durch die medien als experte bekannt.
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