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AStA kritisiert Vertagung der Zivilklausel

22.05.201216:53 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) AStA kritisiert Vertagung der Zivilklausel

Beschlussvorlage einfach ignoriert

Der Akademische Senat der Hochschule Bremen beauftragte im Herbst 2011 eine Arbeitsgruppe mit der Formulierung einer Zivilklausel. Die von der Arbeitsgruppe verabschiedete Beschlussvorlage wurde jedoch ignoriert und nicht wie geplant auf der gestrigen Sitzung des Akademischen Senats zur Diskussion gestellt. „Dieses Vorgehen ist unverständlich. Der von der Arbeitsgruppe erarbeitete Entwurf sollte anerkannt und verabschiedet werden. Ein Beschluss des Akademischen Senates zur Zivilklausel ist längst überfällig.“, meint Ludwig Thoma, Student und Mitglied der Arbeitsgruppe.

ARGUS, ein gemeinsames Projekt der Hochschule Bremen und Rheinmetall Defence Electronics GmbH, ist nur ein Beispiel für das Zusammenwirken von Wissenschaft und Rüstungsindustrie. Auf der Internetseite des Projekts heißt es: „Argus soll als maritime Flugdrohne eine Vielzahl an zivilen und militärischen Aufgaben autonom erfüllen können.“

Dass trotz Zivilklausel Rüstungsforschung betrieben werden kann, zeigt jedoch die am Dienstag publik gewordene Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen OHB, der Universität Bremen und dem Verteidigungsministerium. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Hochschule Bremen fordert daher die Verankerung einer Zivilklausel im Bremer Hochschulgesetz. „Die Vorgänge an der Universität Bremen verdeutlichen, dass eine Selbstverpflichtung die zivile Ausrichtung der Auftragsforschung nicht garantiert.“ sagt Eva Kowalzik, 2. Vorsitzende des AStA.

Die Zivilklausel sei zudem nur ein erster Schritt. Kowalzik fordert: „Wir brauchen eine unabhängige Kommission, die prüft ob Forschungsprojekte einen zivilen oder militärischen Charakter haben, um eine Zivilklausel überhaupt wirksam werden zu lassen.“

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