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Kein Werben fürs Sterben

26.01.201809:54 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Am 28. Januar 2018 veranstaltet die Marketing- & Eventagentur 'border concepts' mit Hauptsitz im westfälischen Gronau in den Räumlichkeiten des Studierendenwerks in der Mensa am Coesfelder Kreuz in Münster die Abiturient*innen Recruiting Messe 'Bachelor and More'.

Im Rahmen dieser Messe werben einige Hochschulen aus dem In- und Ausland für ihre Studienangebote. Auch die Bundeswehr wirbt auf dieser Messe mit beinahe dreißig Vollzeitstudiengängen an den eigenen Hochschulstandorten München und Hamburg, aber auch extern, um Studierende.

In diesem Zusammenhang kritisiert die DFG-VK Münster die Anwerbungsversuche der Bundeswehr auf dieser Messe verbunden mit einer Vollfinanzierung des Studiums bei gleichzeitig langfristiger Verpflichtung durch die dann dort Studierenden.

Die DFG-VK Münster sieht im Auftreten der Bundeswehr zu Anwerbezwecken in den Räumlichkeiten des Studierendenwerks Münster einen Verstoß gegen die Zivilklauseln der Universität Münster, der Fachhochschule Münster und der Kunstakademie Münster.

Die Studierenden dieser Hochschulen finanzieren mit ihren Sozialbeiträgen maßgeblich das Studierendenwerk Münster und dürfen somit erwarten, dass sich auch das Studierendenwerk Münster den geltenden Zivilklauseln der Partnerhochschulen vor Ort verpflichtet sieht. Die Studierendenparlamente von Universität und Kunstakademie haben sich dazu bereits kritisch geäußert.

Offensichtlich wurde versäumt, den Veranstalter der Messe 'Bachelor and More' darauf hinzuweisen, dass inhaltlich die Zivilklauseln der einzelnen Hochschulen vor Ort zu berücksichtigen sind.

Die DFG-VK Münster fordert das Studierendenwerk Münster auf, bei der zukünftigen Überlassung von Räumlichkeiten zur Nutzung durch Dritte bzw. Marketingagenturen diese auf die Inhalte der Zivilklauseln der Hochschulen hinzuweisen, um Werbung für die den Zivilklauseln widersprechenden Studienanbieter oder Studienangebote zu vermeiden.

Die Zivilklausel ist eine Selbstverpflichtung von wissenschaftlichen Einrichtungen wie etwa Hochschulen, ausschließlich für zivile Zwecke zu forschen. Darüber hinaus ist
sie im Hochschulzukunftsgesetz (HZG NRW) des Landes Nordrhein-Westfalen aufgeführt.

Die Idee der Zivilklausel kommt aus der Friedensbewegung und ist direkt mit einer Politik der Abrüstung verbunden.

Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte Kriegsdienstgegner*innen - Münster

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