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Gema-Urteil des LG Hamburg - Absurde Auflage

23.04.201209:05 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Düsseldorf, 21.04.2012

Am 20.04.2012 entschied das Landgericht Hamburg in einem Rechtsstreit Gema gegen Youtube zugunsten der Gema. [1] Youtube muss in der Folge sieben Videos von der Plattform entfernen. Der Landesverband NRW der Piratenpartei bedauert diese Entscheidung und befürchtet auf Grund des möglichen Grundsatzcharakters des Urteils weitreichende Folgen für alle Content-Plattformen. Die NRW-Piraten fühlen sich aber in ihren Positionen zum Urheberrecht bestätigt, dass hier dringend gesetzlicher Handlungsbedarf besteht. [2] [3]



„Richtig traurig ist eigentlich, dass sich die Gema weigert, eine angemessene Lösung mit Youtube zu finden und auf ihren unrealistischen Forderungen besteht“, so Daniel Neumann, Mitglied des Landesverbands NRW und Verfasser des Urheberrechtsprogramms der Piratenpartei. „Dadurch entgehen schließlich der Gema selbst und letztendlich den durch sie vertretenden Urhebern Einnahmen“, so Neumann weiter. „Im Sinne der Urheber kann das eigentlich nicht sein.“
Sehr kritisch an diesem Urteil ist nach Meinung der Piraten, dass Youtube zukünftig als „Störer“ in Haftung genommen werden kann. [4] Bislang war es Rechteinhabern bereits möglich, Videos mit urheberrechtlichem Anspruch per Hinweis sperren zu lassen.

Absurd wirkt die Auflage des Gerichts, Youtube müsse in Zukunft einen zusätzlichen „Wortfilter“ installieren, der urheberrechtlich geschütztes Material bereits während des Publizierens herausfiltern soll. Hier befürchten die NRW-Piraten, dass bei einem Filtersystem viele Videos zu Unrecht gefiltert werden, nur weil ihre Bezeichnung deckungsgleich oder ähnlich der eines geschützten Werks sein könnte.

Zuletzt forderte die Gema von Youtube 1 bis 12 Cents pro Videoaufruf („Klick“) an die Verwertungsgesellschaft abzuführen. Nach Ansicht von Daniel Neumann ist dies eine absolut unrealistische Forderung. Selbst Sony stellt sich mittlerweile offen gegen die Gema. [5]

Quellen:
[1] Urteil: http://docs.dpaq.de/695-310_o_461-10__urteil_vom_20.04.12.pdf
[2] Piratenpartei zum UrhG: http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/07/UrhG_Arguments_FassungBPT2011-2.pdf
[3] Wahlprogramm NRW: http://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Wahlprogramm_2012#Reform_des_Urheberrechts
[4] Störerhaftung: http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rerhaftung
[5] Golem: http://www.golem.de/news/sony-music-millionenverlust-wegen-gema-sperren-auf-youtube-1202-89982.html

Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung:

Presseteam NRW
Achim Müller

Piratenpartei Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Postfach 103041
44030 Dortmund

Telefon: +49 (0)211 74959530
E-Mail: E-Mail

Internet: http://www.piratenpartei-nrw.de/

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