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§ 34 d WpHG tritt am 1. November 2012 in Kraft

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(openPR) Bereits am 7. April 2011 wurde das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG) beschlossen - als weiterer Baustein des Finanzmarktkonzepts der Bundesregierung.

Neben der Einführung eines Produktinformationsblattes, einer zweijährigen Mindesthaltepflicht für offene Immobilienfonds, sowie erweiterter wertpapierhandelsrechtlicher Melde- und Veröffentlichungspflichten, liegt der Schwerpunkt auf der Einführung des neuen § 34 d WpHG. Die Norm richtet sich an Wertpapierdienstleistungsunternehmen und damit auch an Banken, wenn diese Wertpapierdienstleistungen erbringen. Die Regelung wird zum 1. November 2012 in Kraft treten.

§ 34 d WpHG stellt weitreichende Anforderungen an die Anlageberater, Vertriebsbeauftragten und Compliance-Beauftragten der genannten Unternehmen. Diese müssen nach dem Wortlaut der Norm „sachkundig“ sein und über die „für die Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit“ verfügen, anderenfalls dürfen sie vom Wertpapierdienstleistungsunternehmen nicht eingesetzt werden. Einzelheiten hierzu sind in der WpHG-Mitarbeiteranzeigenverordnung geregelt. Die Mitarbeiter müssen vom Unternehmen bei der BaFin gemeldet werden bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Für bereits (im Unternehmen) tätige Mitarbeiter gilt eine Übergangsregelung bis zum 31. Mai 2013 bzw. eine sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“. Kundenbeschwerden, die aufgrund der Tätigkeit eines Anlageberaters eingehen, sind ab dem 1. November 2012 ebenfalls der BaFin anzuzeigen.

Durch die Neuregelung soll nach dem Willen des Gesetzgebers für Sparer und Anleger ein einheitliches Mindestniveau auf der Dienstleistungsebene erreicht werden. Verstöße gegen § 34 d WpHG stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wertpapierdienstleistungsunternehmen sollten daher zeitnah überprüfen, ob ihre Mitarbeiter die geforderten Qualifikationen erfüllen. Auch mit der technischen Organisation der laufenden Anzeigen an die BaFin sollte frühzeitig begonnen werden damit ab dem 1. November 2012 ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann.

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