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Gesetzgeber fordert Sachkundenachweis für Compliance Beauftragte

(openPR) Nach der WpHG-Mitarbeiter-Anzeigeverordnung müssen zum Beispiel Vermögensverwalter und Finanzdienstleistungsinstitute (§32 KWG) seit dem 01.11.2012 gewährleisten, dass ihre Mitarbeiter über eine für die Tätigkeit entsprechende Zuverlässigkeit und Sachkunde verfügen. Eine Übergangsfrist zum Nachweis der Sachkunde gilt nur bis zum 31.05.2013. Am 01.12.2012 beginnt daher das FH-Zertifikatsstudium „Zertifizierte/r Spezialist/in für Compliance Bankgeschäft und Kapitalanlage (FH)“ in Berlin.



Berlin, den 15.11.2012: Die WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung ist zum 01. November 2012 in Kraft getreten und regelt die Anforderungen an

• Mitarbeiter von Wertpapierdienstleistungsunternehmen in der Finanzanlagenberatung,
• als Vertriebsbeauftragte und
• als Compliance Beauftragte

sowie die Anzeigepflichten an die BaFin. Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen somit nun gewährleisten, dass ihre Mitarbeiter über eine für die Tätigkeit entsprechende Zuverlässigkeit und Sachkunde verfügen. Eine Übergangsfrist zum Nachweis der Sachkunde gilt nur bis zum 31.05.2013!

Dabei werden für die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder beispielhaft anerkannte Qualifikationen genannt. „Insbesondere für die Compliance-Beauftragten sind die Anforderungen hoch angesetzt. In der Verordnung werden rechts- oder wirtschaftswissenschaftliche Hoch- oder Fachhochschulabschlüsse als Nachweis genannt“ meint Ronald Perschke, Vorstand der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG und ergänzt: „Unsere Gespräche haben gezeigt, dass gerade klein- und mittelständische Finanzdienstleistungsinstitute damit vor Herausforderungen gestellt werden können.“

Für alle, denen entsprechende Qualifikationen fehlen, bietet die GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG in Kooperation mit der Fachhochschule Kaiserslautern jetzt ein passendes Studienkonzept: Am 01.12.2012 beginnt das FH-Zertifikatsstudium „Zertifizierte/r Spezialist/in für Compliance Bankgeschäft und Kapitalanlage (FH)“ in Berlin.

„In nur 2 berufsbegleitenden Semestern werden die erforderlichen Produkt- und Rechtskenntnisse sowie kommunikativ-organisatorische Fähigkeiten erworben, die die anspruchsvolle Tätigkeit der Compliance Beauftragten verlangt. Die Inhalte haben wir in enger Abstimmung mit der Fachhochschule Kaiserslautern und den erfahrenen und auf die Finanzdienstleistungsbranche spezialisierten Rechtsanwälten der GPC Law, Berlin entwickelt.“, so Ronald Perschke weiter.

Das Zertifikatsstudium ist modular angelegt und kann bereits vorhandene Qualifikationen berücksichtigen. Die Modularisierung ermöglicht zudem auch Compliance-Beauftragten, die bereits die nötigen Sachkundenachweise vorweisen können, einzelne Module zu nutzen, um ihr Fachwissen aufzufrischen. So ist zum Beispiel das 4-tägige Modul „Aufsichts- und Compliancerecht“ separat buchbar.

„Natürlich bietet GOING PUBLIC! auch für die erforderliche Sachkunde der Mitarbeiter in der Finanzberatung und der Vertriebsbeauftragten die richtige Lösung!“ ergänzt Ronald Perschke abschließend.

Auf der Homepage der GOING PUBLIC! stehen die Inhalte und die Termine des berufsbegleitenden FH-Zertifikatsstudiengangs: http://www.akademie-fuer-finanzberatung.de/public/1196683_FH_Zertifikatsstudiengaenge/

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