(openPR) Nach einem Verhandlungsmarathon von 40 Stunden ist endlich eine Einigung zwischen den Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften erzielt worden. Die Beschäftigten von Bund und Kommunen erhalten insgesamt 6,3 Prozent mehr Gehalt.
Nachdem am 28. März die dritte und letzte Verhandlungsrunde für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen in Potsdam begonnen hatte, entwickelte sich diese zu einem echten Verhandlungsmarathon, der am Ende 40 Stunden andauern sollte. Erst in der Nacht zum Samstag gelang es den Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften einen Kompromiss auszuhandeln, nachdem die Verhandlungen mehrfach verlängert worden waren.
Seitens der Gewerkschaften wurde dabei bis zum Schluss bemängelt, dass die Arbeitgeber sich weigerten, einer sozialen Komponente in Form eines Sockelbetrages zuzustimmen, wodurch auch im Öffentlichen Dienst die Einkommensunterschiede zwischen den Einkommensgruppen weiter anwachsen.
Mit ihren sonstigen Forderungen konnten sich die Gewerkschaften jedoch in vielen Punkten weitestgehend durchsetzten. So steigen die Gehälter aller Beschäftigten rückwirkend zum 1. März 2012 um 3,5 Prozent und zum 1. Januar sowie 1. August 2013 nochmals um jeweils 1,4 Prozent. Alles in allem beträgt die Steigerung somit 6,3 Prozent. Entsprechend erleichtert zeigte sich nach dem Verhandlungsmarathon Frank Stöhr (Vorsitzender der dbb tarifunion) als Verhandlungsführer für den dbb und nannte das Ergebnis einen "Sieg der Vernunft und Gewinn für den Öffentlichen Dienst".
Auch der Vorsitzende der dbb jugend nrw, Markus Schallenberg, zeigte sich mit dem Ergebnis durchaus zufrieden. Als besonders großen Erfolg wertet er die Tatsache, dass für die Auszubildenden keine prozentuale Erhöhung ausgehandelt wurde, sondern Festbeträge. Die Auszubildenden erhalten ab dem 1. März 2012 rückwirkend 50 Euro mehr und ab dem 1. August 2013 nochmals weitere 40 Euro mehr. Schallenberg weiter: "Die Verbesserung der Regelungen der Übernahme sind ein guter Schritt in die richtige Richtung und werden einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Öffentlichen Dienst fit für den demografischen Wandel zu machen."
Enttäuscht zeigte sich Schallenberg jedoch über die Neuregelung des Urlaubsanspruchs: "Es ist manchmal erstaunlich, wie wenig Feingefühl Bundesinnenminister Friedrich und Arbeitgeberpräsident Böhle gegenüber den ihnen anvertrauten Kolleginnen und Kollegen an den Tag legen. Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst festgestellt, dass junge Menschen im Öffentlichen Dienst seit Jahrzehnten aufgrund ihres Alters beim Urlaub diskriminiert worden sind. Anstatt nun Besserung zu geloben, rechnen sie dies in Kosten um und schreien nach einem Ausgleich für die Arbeitgeber, statt darüber nachzudenken, ob nicht die jungen Leute die Betrogenen waren."















