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Radarwarnung: auch auf Smartphone illegal

29.03.201209:13 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Klassische Radarwarner gibt es schon länger. Nun hat der Smartphone-Nutzer neben dieser Funktion in Navigationsgeräten auch die Möglichkeit, diese als App zu nutzen. Allen diesen Geräten ist eins gemeinsam: Ihr Einsatz ist illegal, meldet das Online-Portal anwalt-suchservice.de.

Garmin, Navigon, TomTom und auch Facebook bieten Radarwarnung an. Blitzer.de bietet neuerdings ein App an, das verdeckt im Hintergrund arbeitet und mobile oder fest installierte Radarfallen meldet, die der User auch bestätigen kann und die ggf. gelöscht werden, wenn sich diese als Falschmeldung entpuppen. Der Einsatz diese Anwendungen und Geräte ist in Deutschland allerdings nicht erlaubt. Denn nach § 23, Abs.1b StVO darf man im Auto kein Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, mit dem man Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören kann. Radarwarner fallen eindeutig unter diese Regelung, denn sie dienen ausschließlich diesem Zwecke. Aber auch Navigationsgeräte und Smartphones mit entsprechenden Apps, die automatisch oder mittels GPS vor Radarfallen warnen, fallen unter diese Regelung.

Warum darf man Radarwarnungen und Apps dann kaufen?
In Deutschland ist zwar das Handeln und Besitzen dieser Geräte legal, das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen im Fahrzeug jedoch seit 2002 verboten. Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die 75 Euro Bußgeld und 4 Punkte im Bundesverkehrszentralregister sowie die Sicherstellung oder Beschlagnahmung des Geräts nach sich zieht.
In der Rechtsprechung werden Kaufverträge über Radarwarngeräte als sittenwidrig und gem. § 138 BGB als nichtig eingestuft, was bzgl. des Gewährleistungsrechts für den Käufer Rechtsunsicherheiten zur Folge hat.

Von solchen Geräten zu unterscheiden sind Radaranlagen als Abstandswarner, die sowohl den Abstand als auch die Geschwindigkeitsdifferenz zu anderen Fahrzeugen überwachen und so zur Fahrsicherheit beitragen sollen.

Wurde nun das Smartphone oder ein anderes Gerät dem Besitzer zufolge zu Unrecht von den Beamten eingezogen, bringt ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Klarheit. Eventuell genügt auch eine Rechtseinschätzung über ein Online-Rechtsberatungs-Portal, z.B. auf www.anwalt-onlineservice.de.

Quelle: Redaktion www.anwalt-suchservice.de mit Material von Rechtsanwalt Holger Hesterberg

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