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Konsumentenschützer stiften zu strafbaren Handlungen an

Bild: Konsumentenschützer stiften zu strafbaren Handlungen an
KommR Wolfgang K Göltl, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister inder WKO
KommR Wolfgang K Göltl, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister inder WKO

(openPR) Göltl:“VKI-Leaks ist eine illegale Kampfansage an die Finanzdienstleister“

Auf ihrer Website verbraucherrecht.at wirbt die Konsumentenschutzorganisation um Informationen nach einem bekannten Muster: "VKI-Leaks": Anonyme Hinweise zu Finanzdienstleistungen. Darin und auch in einem Interview von Dr. Peter Kolba in den Salzburger Nachrichten vom 28.2.2012 werden aktive und ehemalige Mitarbeiter von Finanzdienstleistungsunternehmen unverblümt zu strafbaren Handlungen aufgefordert.



KommR Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Ein Aufruf an Mitarbeiter von Finanzdienstleistern, gesetzeswidrig ihre Verschwiegenheitspflicht, die ja auch zum Schutz von Kunden besteht, zu brechen, ist eine illegale Kampfansage an die Finanzdienstleister.“

Offenbar wird die Anstiftung zu gesetzeswidrigem Verhalten sehr bewusst durchgeführt. Schließlich können sich eventuelle Informanten auf dieser Seite detaillierte Anleitungen zur verdeckten und diskreten Übermittlung der widerrechtlich an Dritte verratenen Informationen und Daten holen.

In seinem Rechtsgutachten kommt Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer zu dem Schluss: „Die VKI Aktion „VKI-Leaks“ stellt eine strafrechtlich relevante Aufforderung zu gesetzwidrigem Verhalten dar, da Mitarbeiter aus der Finanzdienstleistungsbranche zum Bruch ihrer Verschwiegenheitspflicht bestimmt werden sollen. Dieses Verhalten könnte gem §§ 15,12 StGB iVm § 94 Abs 3 WAG 2007 gerichtlich strafbar sein (Bestimmungsversuch).“ Zusätzlich weist Raschauer auch noch auf die möglichen Konsequenzen aus dem Schadenersatz- und Verwaltungsstrafrecht hin.

Göltl: „Der VKI wird mit öffentlichen Geldern gespeist und soll die Interessen der österreichischen KonsumentInnen vertreten, sie über ihre Rechte informieren und sie bei deren Durchsetzung unterstützen. In letzter Zeit war die Prozessführung des VKI mäßig erfolgreich. Viele meiner Mitglieder haben jetzt das Gefühl, dass diese illegale, vielleicht sogar strafrechtswidrige Aktion der Prozessführung wieder zu mehr Erfolg verhelfen soll. Wenn sich die Vorstellungen des VKI nicht legal verwirklichen lassen, müssen offensichtlich andere Maßnahmen getroffen werden. Ich rufe den VKI dazu auf, die Ergebnisse des Rechtsgutachtens von Professor Raschauer zu respektieren und dieses illegale Vorgehen sofort einzustellen.“

Das Gutachten von Univ.- Prof. Dr. Nicolas Raschauer, Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften, Abteilung für Öffentliches Unternehmensrecht der Johannes Kepler Universität Linz, findet sich im Volltext auf www.wko.at/finanzdienstleister.

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