(openPR) Göltl:“VKI-Leaks ist eine illegale Kampfansage an die Finanzdienstleister“
Auf ihrer Website verbraucherrecht.at wirbt die Konsumentenschutzorganisation um Informationen nach einem bekannten Muster: "VKI-Leaks": Anonyme Hinweise zu Finanzdienstleistungen. Darin und auch in einem Interview von Dr. Peter Kolba in den Salzburger Nachrichten vom 28.2.2012 werden aktive und ehemalige Mitarbeiter von Finanzdienstleistungsunternehmen unverblümt zu strafbaren Handlungen aufgefordert.
KommR Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Ein Aufruf an Mitarbeiter von Finanzdienstleistern, gesetzeswidrig ihre Verschwiegenheitspflicht, die ja auch zum Schutz von Kunden besteht, zu brechen, ist eine illegale Kampfansage an die Finanzdienstleister.“
Offenbar wird die Anstiftung zu gesetzeswidrigem Verhalten sehr bewusst durchgeführt. Schließlich können sich eventuelle Informanten auf dieser Seite detaillierte Anleitungen zur verdeckten und diskreten Übermittlung der widerrechtlich an Dritte verratenen Informationen und Daten holen.
In seinem Rechtsgutachten kommt Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer zu dem Schluss: „Die VKI Aktion „VKI-Leaks“ stellt eine strafrechtlich relevante Aufforderung zu gesetzwidrigem Verhalten dar, da Mitarbeiter aus der Finanzdienstleistungsbranche zum Bruch ihrer Verschwiegenheitspflicht bestimmt werden sollen. Dieses Verhalten könnte gem §§ 15,12 StGB iVm § 94 Abs 3 WAG 2007 gerichtlich strafbar sein (Bestimmungsversuch).“ Zusätzlich weist Raschauer auch noch auf die möglichen Konsequenzen aus dem Schadenersatz- und Verwaltungsstrafrecht hin.
Göltl: „Der VKI wird mit öffentlichen Geldern gespeist und soll die Interessen der österreichischen KonsumentInnen vertreten, sie über ihre Rechte informieren und sie bei deren Durchsetzung unterstützen. In letzter Zeit war die Prozessführung des VKI mäßig erfolgreich. Viele meiner Mitglieder haben jetzt das Gefühl, dass diese illegale, vielleicht sogar strafrechtswidrige Aktion der Prozessführung wieder zu mehr Erfolg verhelfen soll. Wenn sich die Vorstellungen des VKI nicht legal verwirklichen lassen, müssen offensichtlich andere Maßnahmen getroffen werden. Ich rufe den VKI dazu auf, die Ergebnisse des Rechtsgutachtens von Professor Raschauer zu respektieren und dieses illegale Vorgehen sofort einzustellen.“
Das Gutachten von Univ.- Prof. Dr. Nicolas Raschauer, Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften, Abteilung für Öffentliches Unternehmensrecht der Johannes Kepler Universität Linz, findet sich im Volltext auf
www.wko.at/finanzdienstleister.
Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband Finanzdienstleister
Mag. Philipp H. Bohrn, Mag. Dagmar Hartl
Tel.: 05 90 900-4818
E-Mail:

Internet:
http://wko.at/finanzdienstleister
Über das Unternehmen
Der Fachverband Finanzdienstleister agiert seit dem Jahr 2000 als Interessenvertretung mehrerer Berufsgruppen bei Behörden, Ministerien und Politikern. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Begutachtung von Gesetzen und Verordnungen, die verständliche Aufbereitung neuer Rechtsvorschriften und der Interessenausgleich innerhalb der Wirtschaftskammer Österreich, damit die Anliegen der Finanzdienstleister von der gesamten Wirtschaftskammer mitgetragen werden.
Innerhalb der Wirtschaftkammer Österreich ist der Fachverband Finanzdienstleister der Bundessparte Information und Consulting zugeordnet. In den Ländern werden die Interessen der Finanzdienstleister von den Fachgruppen wahrgenommen.
Der Fachverband Finanzdienstleister ist für folgende Berufsgruppen die gesetzliche Interessensvertretung:
1. Kreditauskunfteien
2. Finanzdienstleistungsassistenten
3. Gewerbliche Vermögensberater
4. Leasingunternehmer
5. Pfandleiher
6. Versteigerer von beweglichen und unbeweglichen Sachen
7. Wertpapierunternehmen (Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmer)
8. Zahlungsinstitute
9. sonstige Finanzdienstleister wie zB Bausparvermittler, Geschäftsvermittler
Kreditinstitute und Versicherungen werden von einer eigenen Sparte (Sparte Bank und Versicherung) bzw eigenen Fachverbänden vertreten.
Die vierteljährliche herausgegebene Mitgliederstatistik informiert über die aktuellen Zahlen. Insgesamt gibt es über 13.000 Finanzdienstleister, die der Fachverband vertritt. Dabei sind die meisten als Gewerbliche Vermögensberater (ca 6.000) oder Finanzdienstleistungsassistenten (ca 5.000), gefolgt von Leasingunternehmen (ca 350) und Wertpapierunternehmen (200) tätig.
Die Fachverbandsgeschäftsstelle besteht aus einem jungen und dynamischen Team von vier Personen:
Fachzuständige:
Mag. Philipp H. Bohrn, seit 2007 im Fachverband Finanzdienstleister, seit 2009 Geschäftsführer
Mag. Dagmar Hartl, seit 2011 Referentin im Fachverband
Mag. Sandra Siemaszko, seit 2009 Referentin des Fachverbands Finanzdienstleister
Administration:
Elisabeth Scheiber, seit 2008 im Fachverband Finanzdienstleister
Ferdinand Giner, seit 2011 im Fachverband Finanzdienstleister
Obmann des Fachverbandes Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich,
(seit der Gründung):
KommR Wolfgang K. Göltl, 58
Betreibt als selbständiger Unternehmer
eine Gewerbliche Vermögensberatung mit Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
sowie eine
Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten im Nebengewerbe
Neben dem Fachverbandsobmann zählen zu seinen öffentlichen Funktionen in der Interessenvertretung:
- Obmann der Sparte Information und Consulting in der Wirtschaftskammer Wien
- Präsident der FAF - Fachakademie für Finanzdienstleister in Wien,
-Mitglied des Präsidiums der CEA-PME (Confédération Européenne des Associations de Petites et Moyennes Entreprises) in Brüssel,
- Vorsitzender des Präsidialausschusses der Finanzdienstleister in Brüssel,
- Delegierter für Lobbying auf europäischer Ebene der Fachgruppe
Finanzdienstleister / Wirtschaftskammer Wien.