(openPR) Fachverbandsobmann Göltl: „Mit diesem Lehrplan setzt der Fachverband Finanzdienstleister einen wesentlichen Schritt für die laufende Qualifizierung“
Ab 1. September 2012 kann nicht nur das neue reglementierte Gewerbe des Wertpapiervermittlers angemeldet werden, gleichzeitig beginnt auch die Pflicht zur Weiterbildung zu laufen. Die gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung umfasst 40 Stunden innerhalb von drei Jahren. Inhalte der Fortbildung sind unter anderem Recht der Wertpapierdienstleistungen, umfassendes Wertpapierwissen und Kenntnisse über Geldwäsche- und Terrorismusbestimmungen.
Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), betont: „Dieser klare gesetzliche Auftrag zur Weiterbildung wird von uns begrüßt. Mit dem jetzt veröffentlichten Lehrplan setzt der Fachverband Finanzdienstleister einen wesentlichen Schritt für die laufende Qualifizierung.“
Für die Finanzdienstleister ist die laufende Weiterbildung eine Selbstverständlichkeit. „Ich bin stolz, dass die Wertpapiervermittler damit zu den sehr wenigen Berufen gehören, die eine Pflicht zur Weiterbildung als gesetzlichen Standard aufweisen können“, bekräftigt Fachverbandsobmann Göltl.
Der Lehrplan ist im Volltext auf der Homepage des Fachverbands Finanzdienstleister unter www.wko.at/finanzdienstleister/lehrplan abrufbar.










