Der Fachverband Finanzdienstleister agiert seit dem Jahr 2000 als Interessenvertretung mehrerer Berufsgruppen bei Behörden, Ministerien und Politikern. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Begutachtung von Gesetzen und Verordnungen, die verständliche Aufbereitung neuer Rechtsvorschriften und der Interessenausgleich innerhalb der Wirtschaftskammer Österreich, damit die Anliegen der Finanzdienstleister von der gesamten Wirtschaftskammer mitgetragen werden.
Innerhalb der Wirtschaftkammer Österreich ist der Fachverband Finanzdienstleister der Bundessparte Information und Consulting zugeordnet. In den Ländern werden die Interessen der Finanzdienstleister von den Fachgruppen wahrgenommen.
Der Fachverband Finanzdienstleister ist für folgende Berufsgruppen die gesetzliche Interessensvertretung:
1. Kreditauskunfteien
2. Finanzdienstleistungsassistenten
3. Gewerbliche Vermögensberater
4. Leasingunternehmer
5. Pfandleiher
6. Versteigerer von beweglichen und unbeweglichen Sachen
7. Wertpapierunternehmen (Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmer)
8. Zahlungsinstitute
9. sonstige Finanzdienstleister wie zB Bausparvermittler, Geschäftsvermittler