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S.W. Immofonds 2051 - jetzt geht es los

(openPR) Ende der 1990iger Jahre vertrieb die S.W. Immofonds - eine süddeutsche Fondsgesellschaft - Gesellschaftsbeteiligungen, so unter anderem den S.W. Immofonds 2051. Es handelt sich dabei um eine langfristige unternehmerische KG Beteiligung in die beigetretene Gesellschafter jahrelang Beiträge einzahlen sollen.

Es zeigt sich über Jahre, dass die Gesellschaft keine Kündigungen der Beteiligungen anerkennt.

Viele wollten schon frühzeitig und wollen noch heute nach immer wiederkehrenden kritischen Presseberichten aus der Gesellschaft "heraus".

Mit einzelnen Entscheidungen von Landgerichten gelang die "Flucht aus der Beteiligung".

Zum einen wurde die Widerrufsbelehrung auf der Beitrittserklärung kritisiert, zum anderen die Beratungspraxis des Beraters vor Ort im Hinblick auf dessen Zusagen angezweifelt.

Eine feste Rechtsprechung zugunsten der Austrittswilligen ist aber nicht festzustellen. Da müssen Rechtsvertreter der Anleger ehrlich sein und ihren Mandanten reinen Wein einschenken. Ein harter Kampf vor den Gerichten steht bevor.

Wesentlich für den austrittswilligen Gesellschafter ist hierbei ein gewisses Insiderwissen zu den Tätigkeiten der Gründungsgesellschafter und Prospektverantwortlichen.

Es ist problematisch, sich alleine auf die Verteidigungsmöglichkeit wegen Falschberatung durch den Abschlussvertreter zu verlassen. Nicht selten treffen wir dabei auf Beweisprobleme.

Wir stellen in diesen Wochen fest, dass nach von uns für Mandanten eingelegten Widersprüchen gegen Mahnbescheide, welche die Gesellschaft in 2008 bei Gericht beantragte, jetzt die Ansprüche begründet und die ordentlichen Gerichtsverfahren betrieben werden.

Dabei werden alle "rückständigen" Beiträge bis zur Gegenwart eingeklagt. So kommen nicht selten Forderungsbeträge der Gesellschaft von mehreren tausend Euro zusammen. Dieses Geld haben viele Kleinanleger nicht, so dass im Ergebnis bei Prozessverlust die Zwangsvollstreckung droht.

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