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KS-Index Immofonds GbR: Anleger sollten jetzt handeln

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(openPR) Derzeit häufen sich beim BSZ e.V. die Anfragen verunsicherter Anleger, die nicht wissen, wie es um ihre Kapitalanlage bestellt ist. Sie haben sich in den 90 ´er Jahren als atypisch stille Gesellschafter an der KS Index Immofonds GbR Konstanz beteiligt und – wie vorgesehen – zum Vertragsende gekündigt. Meistens bekamen die Anleger dann ein Bestätigungsschreiben, dass die Auszahlung des Guthabens voraussichtlich ein Jahr nach der Kündigung erfolgen wird.



Entsetzen löste bei vielen Anlegern, die bereits gekündigt haben, die von der Gesellschaft vorgelegte Abrechnung über das Auszahlungsguthaben aus: dies wies meist nur einen Bruchteil von dem aus, was sie über viele Jahre an die KS Index Immofonds GbR überwiesen hatten. Jetzt, nachdem die Auszahlung in einigen Fällen bereits seit eineinhalb Jahren überfällig ist, wird es höchste Zeit zu handeln!

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei B|G|K|S Rechtsanwälte: „Anleger, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, sollten sich nicht länger von fadenscheinigen Schreiben der Gesellschaft hinhalten lassen und aktiv werden. Nach unserer Ansicht sind die von der Gesellschaft vorgelegten Abrechnungen nicht haltbar, da sie völlig intransparent sind. Zudem haben wir die Erfahrung gemacht, dass vielen Anlegern die Anlage als zur Altersvorsorge oder Vermögensbildung geeignet empfohlen wurde. In diesen Fällen könnten auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Da diese Ansprüche allerdings einer kürzeren Verjährung unterliegen ist zu empfehlen, die Sach- und Rechtslage von einem erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen, bevor Rechtsnachteile eintreten“.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „KS-Index-Immofonds " anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail: E-Mail
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

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