openPR Recherche & Suche
Presseinformation

KS Index Immofonds GdbR – Beschluss über Liquidation der Gesellschaft gefasst

Bild: KS Index Immofonds GdbR – Beschluss über Liquidation der Gesellschaft gefasst
Logo des BSZ® e.V.
Logo des BSZ® e.V.

(openPR) In einem Rundschreiben an alle Gesellschafter der KS Index Immofonds GdbR ist diesen mitgeteilt worden, dass die Gesellschaft liquidiert werden soll; dies ist das Ergebnis der zuletzt durchgeführten schriftlichen Abstimmung. Die GdbR Gesellschafter wollen sich diesem Mehrheitsbeschluss offensichtlich anschließen.



Im Ergebnis bedeutet dies, dass das vorhandene Gesellschaftsvermögen verkauft wird. Die dabei erzielten Erlöse müssten dann anteilig unter den Gesellschaftern verteilt werden. Zunächst sollen die zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Immobilien geschätzt werden; anschließend soll mit der Suche nach potentiellen Kaufinteressenten begonnen werden.

In dem Rundschreiben der Gesellschaft heißt es weiter, dass mit der Ergebnisverteilung ca. Ende März 2008 zu rechnen ist. Rechtsanwalt und Vertragsanwalt des BSZ® e.V. Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei B|G|K|S Rechtsanwälte: „Wir halten den von der Gesellschaft angegebenen Zeitplan für äußerst optimistisch. Unserer Meinung nach dürfte es schwer sein, innerhalb so kurzer Zeit geeignete Käufer zu finden“.

In den letzten Wochen haben sich beim BSZ® e.V. zahlreiche verunsicherte Gesellschafter zur Interessengemeinsacht „KS Index Immofonds“ angemeldet, da sie sich von der Gesellschaft hingehalten fühlen und fürchten, dass von dem Geld, das sie als Einlage über viele Jahre an die Gesellschaft einbezahlt haben, nicht mehr viel übrig sein wird. Dies wäre für viele Anleger ein finanzielles Fiasko.

Rechtsanwalt Seifert weiter: „Die meisten Anleger, die von uns vertreten werden, geben an, dass ihnen die Beteiligung beispielsweise zur zusätzlichen Altersvorsorge, oder zur Ansparung von „Baugeld“ empfohlen wurde; hierzu sind solche Beteiligungen mit Totalverlustrisiko aber überhaupt nicht geeignet. Ein Anlageberater oder –Vermittler, der den Kunden eine solche Beteiligung empfiehlt, ohne auf die speziellen Risiken hinzuweisen, macht sich schadensersatzpflichtig“.

Bereits in ihrer Ausgabe vom 05.05.1995 hat die Fachzeitschrift kapital-markt intern über die KS Index Immofonds GdbR geurteilt: „Da die Prospektierung absolut dilettantisch ist, formelle Kriterien nicht erfüllt werden und der Informationsgehalt Richtung Null tendiert, gehen wir davon aus, dass dieses Immobilienangebot auf jeden Fall haftungsrechtliche Probleme verursachen kann“.

Anleger haben daher gute Aussichten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen; sie sollten sich dabei von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „KS-Index-Immofonds " anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg

Telefon: 06071-823780

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail: E-Mail
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 148128
 2074

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „KS Index Immofonds GdbR – Beschluss über Liquidation der Gesellschaft gefasst“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Bild: ,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"Bild: ,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"
,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"
Bekanntermaßen verlaufen viele Investments in geschlossene Fonds für ihre Zeichner seit vielen Jahren wirtschaftlich sehr enttäuschend. Die Palette an gescheiterten Schiffs-, Immobilien-, Flugzeug-, Medien-, Leasing- oder auch Filmfonds wächst bis heute kontinuierlich. Betroffene Anleger müssen bei diesen Fonds teilweise erhebliche Wertabschläge ihrer Beteiligungen bis hin zur Wertlosigkeit hinnehmen, teilweise sehen sie sich sogar noch Ansprüchen der Fondsgesellschaften oder des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung ihrer früher erhaltenen ,…
Bild: Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden VerlusteBild: Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden Verluste
Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden Verluste
Dieburg, 03. Juli 2014. Noch in diesem Monat soll die umstrittene Reform des Lebensversicherungsrechts in Kraft treten. Durch das Eiltempo könnten die betroffenen Altkunden nicht mehr die verschlechterten Bedingungen mittels Vertragskündigungen vermeiden, so der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein® e. V. (BSZ®). Dennoch gibt es Alternativen zur Kündigung, die unter bestimmten Voraussetzungen die vollständige Rückzahlung der Prämien ermöglichen. Verbraucherschützer, Anwälte aus dem Kapitalanlagerecht und Kunden von Kapitallebensver…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: KS Index ImmofondsGdbR - Schadensersatz-Urteil gegen die KS Index Immofonds GdbR ergangen
KS Index ImmofondsGdbR - Schadensersatz-Urteil gegen die KS Index Immofonds GdbR ergangen
Die Ausgangssituation ist gewesen, dass eine Anlegerin sich zum Jahreswechsel 1993 als eine so genannte atypisch stille Gesellschafterin an der KS Index Immofonds GdbR beteiligt hatte, und zwar nachdem sie durch ihren Anlagenberater dazu bestimmt worden ist. Die geschädigte Klägerin hatte vorgebracht, dass der Anlagenberater ihr eine atypisch stille …
Bild: KS Index Immofonds GdbR – Rundschreiben der Gesellschaft wirft viele Fragen aufBild: KS Index Immofonds GdbR – Rundschreiben der Gesellschaft wirft viele Fragen auf
KS Index Immofonds GdbR – Rundschreiben der Gesellschaft wirft viele Fragen auf
Stuttgart, 09.09.2008 – Die Anleger der KS Index Immofonds GdbR aus Konstanz wurden jetzt per Rundschreiben vom 15.08.2008 über den angeblichen Liquidationsverlust der Gesellschaft informiert. Das maschinell erstellte Rundschreiben gibt jedoch keine Auskunft darüber, wie es zu den darin genannten Zahlen kommt. Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf …
Bild: KS Index Immofonds GdbR – Vermittler zum Schadensersatz verurteiltBild: KS Index Immofonds GdbR – Vermittler zum Schadensersatz verurteilt
KS Index Immofonds GdbR – Vermittler zum Schadensersatz verurteilt
… Schadensersatz zu (noch nicht rechtskräftig). Der Vermittler muss dem Anleger nicht nur sämtliche Zahlungen ersetzen, die er über die gesamte Vertragslaufzeit an die Fondsgesellschaft gezahlt hat, sondern auch den entgangenen Gewinn in Höhe von mehreren tausend Euro. BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von Brüllmann Rechtsanwälte: „Dies ist jetzt …
Bild: KS-Index-Immofonds GdbR / Capitalplan GmbH – Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt SchadensersatzansprücheBild: KS-Index-Immofonds GdbR / Capitalplan GmbH – Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt Schadensersatzansprüche
KS-Index-Immofonds GdbR / Capitalplan GmbH – Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt Schadensersatzansprüche
… Siegle, mit Schreiben vom 12.05.2009 angeschrieben. Darin werden die Anleger hinsichtlich der Auszahlung ihrer Einlage abermals vertröstet. Es heißt, dass die Liquidation der Gesellschaft in der vorgesehenen Frist nicht gelungen sei. Schuld daran sei, dass Kredite zur Finanzierung der Immobilienverkäufe nicht hätten beschafft werden können; zudem sei …
Bild: KS-Index-Immofonds: Gute Aussichten der Anleger auf SchadensersatzBild: KS-Index-Immofonds: Gute Aussichten der Anleger auf Schadensersatz
KS-Index-Immofonds: Gute Aussichten der Anleger auf Schadensersatz
Die KS-Index-Immofonds GdbR mit Sitz in Konstanz wird voraussichtlich liquidiert. Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Anlage in Immobilien, deren Verwaltung, sowie die Vermietung und Verpachtung des Gesellschaftsvermögens. Die Gesellschaft bot in den 90-iger Jahren Anlegern die Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter mit einem Gesamtzeichnungskapital …
ALAG Liquidationsvorschlag scheitert - Wie geht es weiter?
ALAG Liquidationsvorschlag scheitert - Wie geht es weiter?
… für das Jahr 2008. Dieser ist verbunden mit der Bitte, der schriftlichen Beschlussfassung über die Genehmigung des Jahresabschlusses 2008 zuzustimmen. Darüber hinaus übersendet die Gesellschaft einen Antwortkatalog auf die in der letzten Zeit am häufigsten gestellten Fragen. Interessant ist hierbei vor allem, dass ein Beschluss zur Liquidation der Gesellschaft …
Bild: ALBIS Capital AG & Co. KG wird mit Wirkung zum 31.12.2012 liquidiertBild: ALBIS Capital AG & Co. KG wird mit Wirkung zum 31.12.2012 liquidiert
ALBIS Capital AG & Co. KG wird mit Wirkung zum 31.12.2012 liquidiert
… ist, kann die Albis Capital nun den Erfolg der Abstimmungswiederholung verkünden: 80,48% der abgegebenen Stimmen votierten im zweiten Anlauf für eine Liquidation der Gesellschaft. Anleger, die im Rahmen der Liquidation zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen oder zur Zahlung von noch ausstehenden Raten aufgefordert werden, sollten diesen Forderungen …
Bild: KS Index Fonds – Verwaltungssitz in die Schweiz verlegt –Vertrauensanwälte prüfen Möglichkeit von Sammelklagen
KS Index Fonds – Verwaltungssitz in die Schweiz verlegt –Vertrauensanwälte prüfen Möglichkeit von Sammelklagen
Stuttgart, 21.11.2008 - Mit Schreiben von 31.10.2008 wurden die Gesellschafter der KS Index Immofonds GdbR erneut von der Geschäftsführung angeschrieben. In dem Schreiben wurde Bezug genommen auf das letzte Rundschreiben vom 15.08.2008 und das Ergebnis der Umfrage mitgeteilt. Im letzten Satz erfahren die Gesellschafter noch nebenbei, dass angeblich aus …
Bild: KS-Index Immofonds GbR: Anleger sollten jetzt handelnBild: KS-Index Immofonds GbR: Anleger sollten jetzt handeln
KS-Index Immofonds GbR: Anleger sollten jetzt handeln
… e.V. die Anfragen verunsicherter Anleger, die nicht wissen, wie es um ihre Kapitalanlage bestellt ist. Sie haben sich in den 90 ´er Jahren als atypisch stille Gesellschafter an der KS Index Immofonds GbR Konstanz beteiligt und – wie vorgesehen – zum Vertragsende gekündigt. Meistens bekamen die Anleger dann ein Bestätigungsschreiben, dass die Auszahlung …
Bild: KS Index Immofonds GdbR zur Zahlung von Schadenersatz verurteiltBild: KS Index Immofonds GdbR zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt
KS Index Immofonds GdbR zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt
… fehlerhafter Anlageberatung anerkannt, obwohl außergerichtlich das Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs konsequent bestritten wurde“. Die Anlegerin hatte sich 1993/1994 als atypisch stille Gesellschafterin an der Fondsgesellschaft beteiligt; der Berater, der ihr die Beteiligung empfohlen hatte, hatte dabei nicht auf die erheblichen Risiken solcher …
Sie lesen gerade: KS Index Immofonds GdbR – Beschluss über Liquidation der Gesellschaft gefasst