(openPR) In einem Rundschreiben an alle Gesellschafter der KS Index Immofonds GdbR ist diesen mitgeteilt worden, dass die Gesellschaft liquidiert werden soll; dies ist das Ergebnis der zuletzt durchgeführten schriftlichen Abstimmung. Die GdbR Gesellschafter wollen sich diesem Mehrheitsbeschluss offensichtlich anschließen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass das vorhandene Gesellschaftsvermögen verkauft wird. Die dabei erzielten Erlöse müssten dann anteilig unter den Gesellschaftern verteilt werden. Zunächst sollen die zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Immobilien geschätzt werden; anschließend soll mit der Suche nach potentiellen Kaufinteressenten begonnen werden.
In dem Rundschreiben der Gesellschaft heißt es weiter, dass mit der Ergebnisverteilung ca. Ende März 2008 zu rechnen ist. Rechtsanwalt und Vertragsanwalt des BSZ® e.V. Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei B|G|K|S Rechtsanwälte: „Wir halten den von der Gesellschaft angegebenen Zeitplan für äußerst optimistisch. Unserer Meinung nach dürfte es schwer sein, innerhalb so kurzer Zeit geeignete Käufer zu finden“.
In den letzten Wochen haben sich beim BSZ® e.V. zahlreiche verunsicherte Gesellschafter zur Interessengemeinsacht „KS Index Immofonds“ angemeldet, da sie sich von der Gesellschaft hingehalten fühlen und fürchten, dass von dem Geld, das sie als Einlage über viele Jahre an die Gesellschaft einbezahlt haben, nicht mehr viel übrig sein wird. Dies wäre für viele Anleger ein finanzielles Fiasko.
Rechtsanwalt Seifert weiter: „Die meisten Anleger, die von uns vertreten werden, geben an, dass ihnen die Beteiligung beispielsweise zur zusätzlichen Altersvorsorge, oder zur Ansparung von „Baugeld“ empfohlen wurde; hierzu sind solche Beteiligungen mit Totalverlustrisiko aber überhaupt nicht geeignet. Ein Anlageberater oder –Vermittler, der den Kunden eine solche Beteiligung empfiehlt, ohne auf die speziellen Risiken hinzuweisen, macht sich schadensersatzpflichtig“.
Bereits in ihrer Ausgabe vom 05.05.1995 hat die Fachzeitschrift kapital-markt intern über die KS Index Immofonds GdbR geurteilt: „Da die Prospektierung absolut dilettantisch ist, formelle Kriterien nicht erfüllt werden und der Informationsgehalt Richtung Null tendiert, gehen wir davon aus, dass dieses Immobilienangebot auf jeden Fall haftungsrechtliche Probleme verursachen kann“.
Anleger haben daher gute Aussichten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen; sie sollten sich dabei von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „KS-Index-Immofonds " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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Ansprechpartner Horst Roosen
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.






















