(openPR) Nachdem der erste Versuch, einen Beschluss zur Liquidation der Albis Capital AG & Co. KG herbeizuführen, knapp an der hierfür erforderlichen 75%-Hürde gescheitert ist, kann die Albis Capital nun den Erfolg der Abstimmungswiederholung verkünden: 80,48% der abgegebenen Stimmen votierten im zweiten Anlauf für eine Liquidation der Gesellschaft.
Anleger, die im Rahmen der Liquidation zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen oder zur Zahlung von noch ausstehenden Raten aufgefordert werden, sollten diesen Forderungen nicht ungeprüft nachkommen und anwaltliche Beratung und Unterstützung hinzuziehen. Hier gilt es insbesondere zu überprüfen, ob Seitens der Gesellschaft überhaupt eine Rechtsgrundlage für weitere Zahlungen besteht. Auch die Annahme eines von der Kanzlei Dr. May, Hofmann + Kollegen vorgelegten Vergleichs sollte nicht unüberlegt oder überstürzt erklärt werden. Möglicherweise besteht hier noch Nachverhandlungspotential.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger, der bereits zahlreichen Anlegern der ALBIS Capital AG & Co. KG professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Anlegerinteressen bietet, rät betroffenen Anlegern, sich in dieser Angelegenheit an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um im Rahmen der Liquidation nichts herzuschenken und soweit wie möglich das bestmögliche Ergebnis herbeizuführen.










