openPR Recherche & Suche
Presseinformation

ALAG Liquidationsvorschlag scheitert - Wie geht es weiter?

(openPR) Die ALAG Automobil GmbH & Co. KG meldet sich erneut bei ihren Anlegern und übersendet ihnen den Lagebericht für das Jahr 2008. Dieser ist verbunden mit der Bitte, der schriftlichen Beschlussfassung über die Genehmigung des Jahresabschlusses 2008 zuzustimmen. Darüber hinaus übersendet die Gesellschaft einen Antwortkatalog auf die in der letzten Zeit am häufigsten gestellten Fragen. Interessant ist hierbei vor allem, dass ein Beschluss zur Liquidation der Gesellschaft eine Mehrheit von 75 % des Anlegerkapitals benötigt. Die Gesellschaft teilt auch mit, dass im Falle einer Liquidation der bisherige Geschäftsführer Oppitz von seiner Funktion zurücktreten bzw. abberufen würde. Es soll dann ein neuer Geschäftsführer bestellt werden, der unter Mitwirkung des Beirats eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge aus der Vergangenheit durchführt und auch eventuell bestehende Schadensersatzansprüche durchsetzt. Es stellt sich die Frage, warum die Gesellschaft die Vorgänge im eigenen Unternehmen nicht bereits jetzt schonungslos aufklärt.



Zur Dauer einer möglichen Liquidation teilt die Gesellschaft mit, dass diese alleine vom Einzahlungsverhalten der Anleger abhinge. Je schneller gezahlt werde, desto schneller könnten auch die Schulden bezahlt werden. Eine Schätzung der Dauer der Liquidation sei jedoch nicht möglich. Man munkelt aber, dass noch bei einigen Ratenzahlern Einzahlungsverpflichtungen bis ins Jahr 2020 bestehen. Eine Liquidation würde also womöglich bis über diesen Zeitpunkt hinaus dauern.

Interessant ist auch die Veröffentlichung des Schlussprotokolls der schriftlichen Beschlussfassung, mit der die ALAG schon einmal versucht hat, eine Liquidation der Gesellschaft herbeizuführen. In dem Protokoll vom 14.08.2009 teilt die Gesellschaft nämlich mit, dass von 7.626 stimmberechtigten Gesellschaftern auf die 13.206.911 Stimmen entfielen, insgesamt 5.671.123 Stimmen abgegeben wurden. Die Anzahl der nicht abgegebenen Stimmen in Form von Enthaltungen und ungültigen Stimmen betrug somit 7.535.788 Stimmen.

Interessant ist das Stimmenverhalten der Anleger, da diese nur zu einem Anteil von 35,25 % einer Liquidation der Gesellschaft zugestimmt haben, wogegen eine ablehnende Stimmabgabe in Höhe von 65,75 % erfolgte.

Die erforderliche Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen lag somit in weiter Ferne, weshalb der Liquidationsbeschluss scheiterte.

Die Rechtsanwälte der ARGE ALAG begrüßen die zahlreiche Teilnahme der Anleger am Abstimmungsverfahren, welche eine Selbstliquidation der Gesellschaft ohne vernünftigen Liquidationsvorschlag verhindert hat. Auch der neue Versuch der ALAG zeigt, dass die Gesellschaft noch immer nicht in der Lage ist, auf die Anleger einzugehen und diesen eine vernünftige Liquidation zum Beispiel über einen anerkannten und mit gutem Ruf versehenen Liquidator vorzuschlagen. Der Vorschlag einen Göttinger Rechtsanwalt in den Beirat der Gesellschaft aufzunehmen, hilft hier nicht viel und dient nicht als vertrauensbildende Maßnahme.

Wieso die Gesellschaft nunmehr überhaupt darauf kommt, dass die Anleger ihr Abstimmungsverhalten ändern, erschließt sich den Rechtsanwälten der ARGE ALAG nicht.

Vielmehr zeigt die erneute Beschlussvorlage über die Liquidation, dass die Gesellschaft wohl nichts verstanden hat und weiterhin ihre Geschicke in die eigenen Hände nehmen will. Die Rechtsanwälte können hier nicht raten, diesem Vorgehen jetzt eine Zustimmung zu erteilen.

In der juristischen Auseinandersetzung mit der Gesellschaft über ein Ausscheiden der bisherigen Anleger ist leider auch festzustellen, dass die Gesellschaft auf die vorgetragenen Sachverhalte nur unzureichend eingeht und mit Textbausteinen antwortet, die oft nicht auf den vorgetragene Lebenssachverhalt passen.

Die ARGE ALAG hat sich daher entschieden, nunmehr Klagen gegen die ALAG zu erheben, um hier eine rechtliche Klärung der Anlegerrechte vor den zuständigen Gerichten zu erlangen.

Es bleibt daher mit Spannung abzuwarten, wie die Anleger sich nun auf das Angebot der ALAG zur Liquidation stellen werden. Es fragt sich zudem, warum die Gesellschaft noch keinen Insolvenzantrag gestellt hat.

Tintemann
Rechtsanwalt
11.11.2009


Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich


Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite http://www.dr-schulte.de/2009-pressemitteilungen

______________________

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 371272
 109

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „ALAG Liquidationsvorschlag scheitert - Wie geht es weiter?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte

Rechtsanwälte erzwingen Löschung eines SCHUFA-Eintrages durch Inkassogesellschaft
Rechtsanwälte erzwingen Löschung eines SCHUFA-Eintrages durch Inkassogesellschaft
Die Rechtsanwälte konnten für einen jungen Softwareprogrammierer einen Erfolg bei der Löschung eines SCHUFA-Eintrages verbuchen. Was war der Hintergrund? Der junge Unternehmer W. war am 07.01.2011 zu seiner Hausbank gegangen, um eine Immobilie zu finanzieren. Bei der Finanzierungsanfrage teilte der Bankmitarbeiter dem überraschten W. mit, dass ein SCHUFA-Eintrag zu seinen Lasten bestünde und die Finanzierung somit wohl nicht zustande kommen werde. Für W., der bis dahin mit exzellenter Kreditwürdigkeit ausgestattet war, ein Schock. Zunächst …
Landgericht Verden verurteilt Deutsche Postbank AG zur Löschung eines SCHUFA-Eintrags
Landgericht Verden verurteilt Deutsche Postbank AG zur Löschung eines SCHUFA-Eintrags
Die Rechtsanwälte haben am 13.12.2010 einen Erfolg vor dem Landgericht Verden gegen die Deutsche Postbank AG erstritten. Das Landgericht Verden verurteilte die Postbank zum Geschäftszeichen 4 O 342/10 zur Löschung eines SCHUFA-Eintrages, den die Postbank der SCHUFA Holding AG gemeldet hatte. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Postbank nicht hinreichend vorgetragen habe, dass sie eine umfassende Interessenabwägung gemäß § 28 Abs. 1, Abs. 3 BDSG (alte Fassung) vorgenommen habe. Die Postbank habe lediglich vorgetragen, si…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: ALAG GmbH & Co. KG: AG Heidelberg weist Klage der ALAG auf Rückzahlung von Ausschüttungen wegen Verjährung abBild: ALAG GmbH & Co. KG: AG Heidelberg weist Klage der ALAG auf Rückzahlung von Ausschüttungen wegen Verjährung ab
ALAG GmbH & Co. KG: AG Heidelberg weist Klage der ALAG auf Rückzahlung von Ausschüttungen wegen Verjährung ab
CLLB Rechtsanwälte vertreten geschädigte Anleger. München, Berlin, den 02.09.2014: Viele Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG (nachfolgend ALAG) wurden zwischenzeitlich von der ALAG auf Rückzahlung von Ausschüttungen aus der „Classic“ – Beteiligung oder auf Zahlung rückständiger / ausstehender Einlagen aus der Beteiligungsvariante „Sprint“ …
Bild: ALAG Vertrieb muss zahlen - Gerichte weisen Klagen der ALAG abBild: ALAG Vertrieb muss zahlen - Gerichte weisen Klagen der ALAG ab
ALAG Vertrieb muss zahlen - Gerichte weisen Klagen der ALAG ab
Die ALAG Automobile GmbH & Co. KG ist deutschlandweit von der Provinz bis in den Metropolen vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof bestens bekannt - Verwirrung der ALAG durch Sitzverlegung funktioniert nicht mehr - Hoffnung für ALAG Anleger wächst Neue Entwicklung im Massenschadensfall ALAG: Der Bundesgerichtshof hat eine Widerklage der ALAG auf …
Bild: Landgericht Coburg verurteilt ALAG zum SchadensersatzBild: Landgericht Coburg verurteilt ALAG zum Schadensersatz
Landgericht Coburg verurteilt ALAG zum Schadensersatz
Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte erringen Doppelsieg für geschädigten Anleger der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG vor dem Landgericht CoburgWie bereits bekannt verklagt die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG Ende 2012 nach eigenen Angaben etliche ihrer eigenen Anleger auf Rückzahlung von Ausschüttungen und rückständigen Sprintraten sowie auf Weiterzahlung …
ALAG startet Welle von Mahnbescheiden
ALAG startet Welle von Mahnbescheiden
Die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG macht weiterhin Druck auf ihre Anleger. Bei den Anlegern gehen nach Informationen der Rechtsanwälte zahlreiche Mahnbescheide ein, welche die Gesellschaft beim AG Hamburg beantragt hat. Viele Anleger melden sich jetzt in der Sorge, dass die Kosten für einen Rechtsstreit gegen die ALAG in die Höhe getrieben werden …
Anlegerskandal ALAG - Böses Schwarze-Peterspiel der Verantwortlichen
Anlegerskandal ALAG - Böses Schwarze-Peterspiel der Verantwortlichen
Berlin, 17.07.2009. Der Anlegerskandal um den Zusammenbruch der ALAG Auto-Mobil-GmbH & Co. KG zieht immer weitere Kreise. Die Anleger, die laut Emissionsprospekt bis zu 150 Millionen Euro einzahlen sollten, werden nunmehr von unterschiedlichen Seiten zu widersprüchlichen Handlungen aufgefordert. Die Verhaltensempfehlungen reichen dabei von einer …
Bild: ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG nimmt Anleger in AnspruchBild: ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG nimmt Anleger in Anspruch
ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG nimmt Anleger in Anspruch
Die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG (nachfolgend ALAG) verklagt ihre Anleger auf Rückzahlung der diesen Anlegern zugeflossenen Ausschüttungen und/oder der ausstehenden Ratenzahlungen! Vielen der bereits von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegern der ALAG ist jedoch schon gar nicht klar, warum diese überhaupt noch etwas an die ALAG zahlen sollen. Dies …
Bild: OLG Dresden: ALAG – Anleger muss nicht zahlenBild: OLG Dresden: ALAG – Anleger muss nicht zahlen
OLG Dresden: ALAG – Anleger muss nicht zahlen
Oberlandesgericht urteilt: Widerruf der Beteiligung ALAG Automobil GmbH & Co. KG berechtigt – Zahlungsverpflichtung für ALAG-Anleger besteht nicht! Das Oberlandesgericht Dresden hat mit einem Urteil vom 17.12.2014 eine Zahlungsklage der ALAG Automobil GmbH & Co. KG gegen einen ihrer atypisch still Beteiligten abgewiesen. Die sächsischen Richter …
ALAG Anleger erhalten erste Mahnbescheide
ALAG Anleger erhalten erste Mahnbescheide
Es wird ernst! - Die ALAG geht den nächsten Schritt! Einige Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG haben einen Mahnbescheid erhalten. Dies ist der nächste Schritt der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG, um die den Anleger der ALAG zugeflossen gewinnunabhängigen Auszahlungen von den Anlegern zurück zu erhalten. „Wenn gegen einen Mahnbescheid nicht …
ALAG Auto-Mobil - Mahnbescheide, Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll legt Widerspruch ein
ALAG Auto-Mobil - Mahnbescheide, Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll legt Widerspruch ein
Anleger der ALAG sollten mit Hilfe eines Rechtsanwalts Widerspruch gegen die Mahnbescheide des Mahngerichts Hamburg einlegen. Die Anleger der ALAG, die in der letzten Zeit von einem Rechtsanwalt und einem Inkassounternehmen Mahnschreiben erhalten haben, werden derzeit mit gerichtlichen Mahnbescheiden durch die ALAG überzogen. Die Anleger sollten sich …
ALAG Auto-Mobil - Rechtsschutzversicherung erteilt Deckungszusage; geforderte Zahlungen nicht blind erbringen
ALAG Auto-Mobil - Rechtsschutzversicherung erteilt Deckungszusage; geforderte Zahlungen nicht blind erbringen
… Rechtsschutzversicherung für einen Anleger in einem von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bearbeiteten Fall gegen die ALAG eine Deckungszusage erteilen. Die Rechtsschutzversicherung hatte sich zunächst geweigert, die Kosten für das Verfahren gegen die ALAG und die Berater zu übernehmen. Es würden …
Sie lesen gerade: ALAG Liquidationsvorschlag scheitert - Wie geht es weiter?